Um die Umwandlung von Prozentergebnissen einer Wahl in Parlamentssitze so gerecht wie möglich zu gestalten, existiert in der parlamentarischen Praxis neben dem Hare-Niemeyer-Verfahren auch das d'Hondt'sche Höchstzahlverfahren. Der Belgier d´Hondt entwickelte 1882 ein Verfahren, das die Anzahl der Parlamentssitze nach einer vorher feststehenden Gesamtzahl für die Fraktionen nach deren Stärke berechnet. Danach wird die auf jede Partei entfallene Stimmenzahl nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt und das Ergebnis in einer Tabelle angeschrieben. Diese Zahlen werden nach ihrer Höhe quer durch die Parteien nummeriert. Den jeweils höchsten Zahlen wird der Reihe nach ein Sitz zugeteilt, bis die Gesamtzahl erreicht ist. Damit sind die auf die Parteien entfallenden Höchstzahlen = Sitze festgestellt. Das Höchstzahlverfahren wird im Bayerischen Landtag u.a. bei der Besetzung der Ausschüsse angewandt.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den öffentlichen Stellen die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz. Er ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er untersteht seit 1. Oktober 1998 der Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten (Artikel 33a Bayerischen Verfassung). Die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten ist beim Landtag eingerichtet.
Die DDP bekannte sich seit ihrer Gründung 1918 ausdrücklich zum parlamentarischen System. Bis zu ihrer Auflösung 1930 war sie an fast allen Reichsregierungen beteiligt. 1924 bildete die DDP zusammen mit mehreren anderen kleinen Parteien eine Fraktion, die sog. "Freie Vereinigung", die insgesamt auf sechs Mandate kam.
Verantwortlicher Leiter einer Verwaltungseinheit unterhalb der Bistumsebene, bestehend aus ungefähr zehn (grch.: deka) Pfarrgemeinden. Der Dechant (in manchen Gegenden auch Dekan oder Erzpriester genannt) hat keine direkte Weisungsbefugnis den Gemeindeleitern gegenüber. Er übt in erster Linie eine Vermittlungsfunktion zwischen dem Bistum und den einzelnen Pfarreien aus und ist selbst Pfarrer. Er wird vom Dekanatsrat gewählt und vom Bischof ernannt. Die Amtszeit beträgt im Normalfall vier Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Abgeordneter
Der 1815 auf dem Wiener Kongress geschaffene Deutsche Bund stellte die Mischform zwischen einer bundesstaatlichen und staatenbündischen Lösung der deutschen Verfassungsfrage dar. Bis 1866 definierte er den Rahmen eines eher lockeren Zusammenschlusses der Nachfolgestaaten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Der Bund umfasste schließlich 41 Mitglieder. Einziges Bundesorgan war die - meist "Bundestag" genannte - Bundesversammlung in Frankfurt am Main, ein ständiger Gesandtenkongress unter österreichischem Vorsitz. Der Deutsche Bund endete 1866.
1.) Ständiger Kongress der Gesandten der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes 1815-1866; 2.) Volksvertretung (Parlament) in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949.
Ein Mitglied des Bayerischen Landtags erhält als steuerpflichtiges Einkommen eine Entschädigung, die zwölfmal im Jahr gezahlt wird. Die aktuelle Höhe richtet sich nach Artikel 5 Absatz 1 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes. Bei der Höhe der Entschädigung (Diäten) ist berücksichtigt, dass die Abgeordnete im freien Mandat stehen und nicht in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsplatzgarantie. Das Mandat besteht nur auf Zeit, es ist deshalb notwendig, einen Risikozuschlag einzurechnen. Das Abgeordnetenmandat erfordert hohes persönliches Engagement. 60 bis 100 - Stundenwochen sind typisch und unvermeidbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 5. November 1975 (sog. Diätenurteil, BverfGE 40, 296) bestätigt.
Für die Anpassung der Entschädigung enthält das Abgeordnetengesetz eine Indexregelung. Danach erhalten die Abgeordneten mit einem Jahr Verzögerung nur die Steigerung, die der Durchschnitt der Erwerbstätigen im Vorjahr erhalten hat. Niedrige Lohnabschlüsse oder Nullrunden - ja sogar ev. Einkommensminderungen - schlagen sich in Bayern (über die Indexzahl) unmittelbar auf die Diäten der Abgeordneten durch. Die Indexzahlen werden von neutraler Stelle, dem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgelegt und im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.
Alle Regionen Bayerns sollen mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in den Landtag entsenden. Daher ist ganz Bayern in Stimmkreise unterteilt (Wahl 2018: 91), in denen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Erststimme eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten wählen. Dabei reicht für einen Sieg die einfache Mehrheit aus, der Direktkandidat ist automatisch gewählt, unabhängig vom Abschneiden seiner eigenen Partei.
Die untere Verwaltungseinheit, d.h. der Bezirk, der Kreis oder deren Untergliederung.
Leitender Beamter eines Verwaltungsbezirks
Die DKP wurde 1968 gegründet, zwölf Jahre nach dem Verbot der KPD. Ihr Ziel ist eine klassenlose kommunistische Gesellschaft. Der DKP gelang allerdings nie der Einzug in ein Landesparlament.
Die DNVP (Deutsch-Nationale Volkspartei) wurde 1918 gegründet. In der bürgerlichen Rechtspartei waren die ehemals führenden Schichten des Kaiserreichs repräsentiert, u.a. Adel, Beamtentum, Offiziere und gehobenes Bürgertum. In Bayern nannte sie sich zunächst "Bayerische Mittelpartei" Die DNVP setzte sich unter anderem für die Wiederherstellung der Monarchie ein und kämpfte aggressiv gegen die Weimarer Demokratie. 1933 ermöglichte sie aufgrund einer Verkennung der Ziele der Nationalsozialisten die Bildung des Kabinetts Hitler. 1933 wurde die Partei zur Auflösung gezwungen.
Nach dem Ersten Weltkrieg verbreitete, letztlich auf General Erich Ludendorff zurückgehende These der Ursachen des deutschen Zusammenbruchs; hiernach hätten Teile der Heimatbevölkerung, besonders jedoch Gruppen der sozialistischen Linken bis hin zur gesamten Sozialdemokratie, durch ihren revolutionären Umsturz das "im Felde unbesiegte" Frontheer "von hinten erdolcht". Die Dolchstoßlegende sollte von den militärischen und wirtschaftlichen Gründen für die Niederlage Deutschlands ablenken. Sie wurde zusammen zur Kampfparole der extremen Rechten gegen die Weimarer Republik und ihre Regierungen. Um das Aufkommen einer erneuten Dolchstoßlegende zu verhindern, bestanden die Alliierten 1945 auf der Unterschrift der Kapitulationsurkunde durch die deutschen militärischen Befehlshaber.
Dringlichkeitsanträge sind nach § 60 der Geschäftsordnung solche Anträge, deren Behandlung im grundsätzlich vorgesehenen Verfahren gegenstandslos würden.
Die Deutsche Reichspartei (DRP) bildete sich 1950 aus rechtsradikalen Splittergruppen. Ihr Programm war eine Mixtur aus nationalkonservativen Parolen und nationalsozialistischen Elementen. Die DRP löste sich 1964 auf, ehemalige Mitglieder gründeten wenig später die NPD.
Landtagsdrucksachen sind insbesondere Vorlagen der Staatsregierung und der Abgeordneten, Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, Beschlüsse der Vollversammlung, Berichte der Untersuchungsausschüsse und Enquetekommissionen sowie Interpellationen und Schriftliche Anfragen jeweils mit Antworten. Sie können im Internet abgerufen werden.
Die DVP entstand 1919 als Partei der Großwirtschaft, besonders der Schwerindustrie. Ihr Parteiprogramm zeigte imperialistische Tendenzen, wandte sich gegen den Sozialismus und setzte sich massiv für die Interessen der Privatwirtschaft ein. In Bayern spielte sie keine Rolle. 1933 musste sich die DVP auflösen.