Am 30.11.1945 bildete sich die FDP unter dem Vorsitz von Thomas Dehler in Bayern. Kurz zuvor hatte sich in Württemberg unter Führung von Reinhold Maier und Theodor Heuss die Deutsche Volkspartei (DVP) gegründet. Beide Pateien schlossen sich am 11./12. Dezember 1948 unter Vorsitz von Theodor Heuss zur FDP zusammen. Gemäß der liberalen, eher zentralistisch ausgerichteten Tradition nahm die FDP zunächst keine prononciert bayerische Position ein. Von 1954 bis 1958 sowie von 2008 bis 2013 war die FDP an der Regierung beteiligt.
Lehenswesen (lat. "feudum" = Lehen): im Mittelalter entwickeltes Rechtsverhältnis zwischen einem Herrn und einem Lehnsmann, der für seinen Dienst Grundbesitz zu seinem Unterhalt empfängt. In Bayern war im 19. Jahrhundert mit Feudalsystem die Grundherrschaft mit der dazu gehörigen niederen Gerichtsbarkeit gemeint; Grundherren waren Adelige, aber auch kirchliche Institutionen und der Staat. Die "Grundholden" hatten Abgaben an den Grundherrn zu zahlen. Die Grundherrschaft wurde in Bayern 1848 abgeschafft.
Föderalismus ist das Gestaltungsprinzip einer aus mehreren Staaten zusammengesetzten rechtlichen Gemeinschaft, welche die Form des Staatenbundes oder des Bundesstaates aufweisen kann, im Sinne eines betonten Selbstbestimmungs- und Mitbestimmungsrechts der Gliedstaaten. Ein Bundesstaat verbindet auf Dauer mehrere Gliedstaaten (Bundesländer) zu einem Gesamtstaat mit gemeinsamer Verfassung; ein Staatenbund ist ein Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten zur Ausübung einzelner, genau festgelegter Hoheitsrechte.
Föderalismus bedeutet Aufteilung staatlicher Macht und damit Gewaltenkontrolle. Die deutschen Länder haben einen eigenen, nicht vom Bund abgeleiteten Staatscharakter mit demokratischer Verfassung, Parlament, Regierung, Gerichten, eigener Verwaltung und eigenen Steuereinkünften. Mit dem Föderalismus untrennbar verbunden sind Fragen der Kompetenzabgrenzung, z.B. welche Aufgaben die Länder in eigener Verantwortung erfüllen sollen und welche der Bund, oder wieviel Einfluss die Länder auf die Gesetzgebung des Bundes haben sollen. Der "kooperative Föderalismus" bezeichnet die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Rahmen von Gemeinschaftsaufgaben, die 1969 in das Grundgesetz aufgenommen wurden, sowie die Zusammenarbeit der Länder untereinander im Bereich ihrer Kompetenzen (Beispiel: die Ständige Kultusministerkonferenz).
In enger Beziehung zum Föderalismus steht das Subsidiaritätsprinzip aus der katholische Soziallehre, wonach eine staatliche oder gesellschaftliche Aufgabe jeweils von der kleineren Einheit wahrgenommen werden soll; erst wenn die Aufgabe das Leistungsvermögen der kleineren Einheit übersteigt, dann soll die nächsthöhere Einheit sie wahrnehmen. Zum Föderalismus gehört aber auch das geschichtlich gewachsene Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürger in einem Staat, das sich sowohl auf den Gesamtstaat als auch auf den Gliedstaat bezieht.
Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen über die Notwendigkeit einer Modernisierung des föderalen Staatssystems der Bundesrepublik Deutschland haben Bundestag und Bundesrat am 16./17. Oktober 2003 eine gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt.
Föderalismus hat gerade aus deutscher Sicht neben der nationalen auch eine zunehmend wichtiger werdende europäische Dimension. Es geht darum, in der Europäischen Union regionale Vielfalt zu erhalten und auszugestalten, sowie den Regionen (in Deutschland den Ländern) Mitsprache auf europäischer Ebene zu sichern.
Die 1861 in Preußen gegründete linksliberale Fortschrittspartei wollte die Einigung Deutschlands unter preußischer Führung, aber auch die Umwandlung Preußens in einen liberalen Verfassungsstaat. 1863 bildete sich in Bayern eine Partei gleicher Ausrichtung. Nach dem Deutschen Krieg von 1866 spaltete sich von ihr die Nationalliberale Partei ab; 1884 schloss sie sich mit der Liberalen Vereinigung zur Deutschen Freisinnigen Partei zusammen.
In der Fragestunde werden Mündliche Anfragen an die Mitglieder der Staatsregierung behandelt.
Fraktionen sind mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Vereinigungen im Landtag, zu denen sich Mitglieder des Bayerischen Landtags zusammengeschlossen haben. Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen sind im Bayerischen Fraktionsgesetz geregelt.
Fraktionsstatus haben im Bayerischen Landtag nur solche Parteien, welche bei der vorausgegangenen Landtagswahl mindestens 5% der Gesamtstimmenzahl im Land und mindestens 5 Sitze im Bayerischen Landtag erhalten haben. Ein Mitglied des Landtags kann nur einer Fraktion angehören (§ 5 der Geschäftsordnung).
Die Fraktionen regeln ihre Angelegenheiten einschließlich der Wirtschaftsführung durch Satzung. Die Fraktionen wählen ihre Vorsitzende und ihren Vorstand. Die Fraktionen gestalten das politische Leben im Landtag. Dazu bereiten sie Stellungnahmen zu aktuellen politischen Themen vor, erarbeiten Vorlagen (Anträge, Gesetzentwürfe) und legen die Haltung der Fraktion in den Ausschüssen und der Vollversammlung fest. Die Sitzungen der Fraktionen sind nichtöffentlich.
Auch im 18. Bayerischen Landtag (seit November 2018) bleiben die weiblichen Abgeordneten in der Minderheit. Zwar sitzen im Maximilianeum mit 55 Frauen vier mehr als in der vorigen 17. Legislaturperiode, dafür gehören dem Landesparlament aber auch insgesamt 25 Parlamentarier mehr an als bisher. Der Frauenanteil liegt nur noch bei 26,8 Prozent (55 von 205 Abgeordneten). In der 18. Wahlperiode sind bei der CSU 18 der 85 Landtagsabgeordneten weiblich (21,2 Prozent), bei der SPD mit 11 die Hälfte aller Abgeordneten (50 Prozent), bei den Grünen sind es 17 von 38 Abgeordneten (44,7 Prozent), bei den Freien Wählern 6 von 27 Parlamentariern (22,2 Prozent), bei der FDP ist nur eine der 11 Abgeordneten weiblich, bei der AfD sind unter den 22 Abgeordneten nur 2 Frauen.
Drei Jahrzehnte lang ging es nur aufwärts mit dem Frauenanteil im bayerischen Landtag: Er kletterte von 7,4 Prozent im Jahr 1978 auf immerhin 31,6 Prozent im Jahr 2008. Seither aber ist er wieder rückläufig. Nach der Landtagswahl 2013 betrug der Anteil der weiblichen Parlamentarier nur noch 28,3 Prozent, jetzt ist er mit 26,8 Prozent so niedrig wie seit der Legislaturperiode 1998 bis 2003 nicht mehr (24,5 Prozent).
Die Freie Vereinigung war eine Fraktion aus mehreren kleinen Parteien, die 1924 gebildet wurde, und in der die DDP das größte Gewicht hatte.
Bei der Landtagswahl 2008 ziehen erstmals die Freien Wähler in den Bayerischen Landtag ein.
Grundsätzlich muss man zwischen Freien Wählern, die auf kommunaler Ebene kandidieren, und Freien Wählern, die auf überregionaler Ebene zu Wahlen antreten unterscheiden. Bei Kommunalwahlen erringen die Freien Wähler in Bayern schon früh ersten Mandate. Der Landesverband der Freien Wähler in Bayern konstituiert sich allerdings erst 1977. Und erst 1997 wird von Mitgliedern der kommunalen Wählergruppen der Verein FW Freie Wähler Bayern e.V. gegründet, mit dem Ziel, über Kommunalwahlen hinaus, auch an Bezirks- und Landtagswahlen in Bayern teilzunehmen zu können.
Sowohl der Landesverband Bayern der freien und unabhängigen Wählergemeinschaften e.V., als auch die bayerische Landesvereinigung der bundesweit agierenden Partei Freie Wähler werden als Freie Wähler Bayern bezeichnet.
Der Begriff "Freistaat" ist das deutsche Wort für "Republik". Die Bezeichnung "Freistaat Bayern" war ein Bekenntnis zu einer freiheitlichen Staatsordnung, die nach der Novemberrevolution 1919 bewusst gewählt wurde, um die Abkehr von der Monarchie herauszustellen.
Der Begriff "Freistaat" wurde durch die Nationalsozialisten 1934 beseitigt, durch die Bayerische Verfassung 1946 aber wieder aufgegriffen. Durch die Bezeichnung in der Verfassung wird die Staatlichkeit Bayerns besonders hervorgehoben, ebenso durch die Begriffe "Staatsminister" und "Staatsregierung".
Bayern hatte als einziges Land in Deutschland die Bezeichnung "Freistaat", bis nach der Deutschen Einigung 1990 Sachsen und 1992 Thüringen die Bezeichnung "Freistaat" übernahmen.
Bei der Sitzverteilung im Landtag werden aufgrund Art. 14 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung nach einer Wahl nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen auf Landesebene erreichen. Bis 1973 (Änderung durch Volksentscheid) galt eine Zehnprozent-Klausel auf Wahlkreisebene - d.h., eine Partei musste in mindestens einem der sieben Wahlkreise (Regierungsbezirke) 10% der Stimmen auf sich vereinen, um in den Landtag einzuziehen.