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9 Begriffe für G gefunden.

Gemeindebevollmächtigter

ältere Bezeichnung für einen ehrenamtlichen Stadtrat

Gesamtdeutsche Partei (GDP)

Die GDP entstand 1961 durch den Zusammenschluss der beiden konservativ-national orientierten Deutschen Partei (DP) und des Gesamtdeutschen Block/Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE). In den 50er Jahren (ab der 2. Wahlperiode) war die spätere GDP als Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE-DG) oder als GB/BHE im Bayerischen Landtag vertreten. Die GDP löste sich Ende der 1960er Jahre wieder auf. Schon in der Wahl von 1962, kurz nach dem Zusammenschluss, war die GDP nicht mehr in den Landtag eingezogen.

Geschäftsordnung

Der Landtag gibt sich gemäß Art. 20 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung eine Geschäftsordnung in der die Regeln der parlamentarischen Arbeit festgelegt sind.

Gesetzesinitiativen

Die Gesetzesvorlagen werden nach Art. 71 der Bayerischen Verfassung


- vom Ministerpräsidenten namens der Staatsregierung


- aus der Mitte des Landtags oder


- vom Volk (Volksbegehren)


eingebracht und vom Landtag im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten und beschlossen.

Gewaltenteilung

In der parlamentarischen Demokratie ist zur Wahrung des Rechtsstaates die Staatsgewalt geteilt in die


- gesetzgebende Gewalt (Legislative),


- vollziehende Gewalt (Exekutive) und


- richterliche Gewalt (Judikative),


die sich gegenseitig kontrollieren und einschränken.


Die gesetzgebende Gewalt in Bayern wird - abgesehen von der Volksgesetzgebung - durch den Landtag repräsentiert.

Gottesgnadentum

Das Gottesgnadentum ist eine Begründung für monarchische Herrschaftsansprüche. Der Begriff entwickelte sich aus dem Titelzusatz Dei Gratia ("von Gottes Gnaden"). Das Gottesgnadentum beinhaltet die Legitimation des Herrschers durch den Willen Gottes. Er ist daher weder absetzbar noch in einer anderen Weise an der Ausübung seiner Regentschaft zu hindern. Das Gottesgnadentum wird aus der Bibel abgeleitet, genauer aus dem Brief des Paulus an die Römer (Römer 13, Pflichten gegenüber dem Staat). Die Grundlage bildet die Vorstellung, dass jede staatliche Gewalt von Gott verliehen ist und ein Widerstand gegen diese Gewalt ein Verstoß gegen den Willen Gottes darstellt.

Grundgesetz

Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ist die mehrfach (zuletzt durch den deutsch-deutschen Einigungsvertrag) geänderte deutsche Verfassung. Das GG hat Vorrang vor allen anderen dt. Gesetzen, die mit ihm in Übereinstimmung stehen müssen. Es gliedert sich in 14 Abschnitte, denen eine Präambel (Vorwort) als Bestandteil der Verfassung vorausgeht. Aufgrund ihrer Bedeutung stehen die Grundrechte in Abschnitt I des GG (Art. 1-19). Abschnitt II enthält eine Verfassung in Kurzform, d.h. in den Art. 20-37 wird die verfassungsgemäße politische Ordnung Deutschlands geregelt (Bundesstaat, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat). In den Abschnitten III-VI werden die obersten Organe des Bundes und an der Gewaltenteilung teilhabenden demokratischen Institutionen beschrieben (III: der Bundestag, Art. 38-49; IV: der Bundesrat, Art. 50-53; IVa: der Gemeinsame Ausschuss, Art. 53a; V: der Bundespräsident, Art. 54-61; VI: die Bundesregierung, Art. 62-69). Abschnitt VII regelt die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70-82), Abschnitt VIII die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung (Art. 83-91) und Abschnitt VIIIa die Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a, 91b). Abschnitt IX bezieht sich auf die dritte Gewalt, die Rechtsprechung (Art. 92-104). Abschnitt X ist den Vorschriften über die Finanzverfassung und dem Haushaltsrecht gewidmet (Art. 104a-115). Abschnitt Xa enthält die Bestimmungen für den Verteidigungsfall (Art. 115a-115l). Abschnitt XI legt Übergangs- und Schlussbestimmungen fest (Art. 116-146). Das GG kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden (Art. 79 Abs. 2); die Grundrechte und der Grundsatz, dass die Länder bei der Gesetzgebung mitwirken, dürfen nicht geändert werden (Art. 79 Abs.1 und 3). Die Bezeichnung "Gesetz" wählte der Parlamentarische Rat, der das GG am 8. Mai 1949 beschloss, um den provisorischen Charakter der (west-)deutschen Republik im geteilten Deutschland hervorzuheben. Es wurde von allen Bundesländern mit Ausnahme Bayerns (das allerdings für die Anerkennung der Rechtsverbindlichkeit des GG im Falle seiner Anerkennung in zwei Dritteln der anderen deutschen Länder stimmte) gebilligt. Im Zuge der Wiedervereinigung und der europäischen Integration wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, es kam aber nicht zu einer grundsätzlichen Reform oder gar Ausarbeitung einer neuen gesamtdeutschen Verfassung, sondern lediglich zu einer Verfassungsreform, die von der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat ausgearbeitet und am 27. Oktober 1994 verkündet wurde.

Grundholde

Grundholden waren einem Grundherren unterstellt und diesem gegenüber zu Abgaben verpflichet. Im Gegenzug bot er ihnen Schutz.

Grüne (Die Grünen / Bündnis '90/Die Grünen)

Die Partei ging 1980 aus dem Zusammenschluss mehrerer Gruppen hervor, die sich ab 1977 aus Protest gegen die Umweltzerstörung im allgemeinen und gegen die Kernkraft im besonderen gebildet hatten. Die Grünen treten für eine ökologisch, sozial, basisdemokratisch und gewaltfrei ausgerichtete Politik ein. Die Grünen zogen 1986 erstmals in den Landtag ein, in dem sie seit diesem Jahr ununterbrochen vertreten sind. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung 1990 schlossen sie sich mit der Bürgerrechtsbewegung Bündnis 90 zusammen.