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5 Begriffe für H gefunden.

Hare-Niemeyer-Verfahren

Um die Umwandlung von Prozentergebnissen einer Wahl in Parlamentssitze so gerecht wie möglich zu gestalten, existiert in der parlamentarischen Praxis neben dem d'Hondt'sches Höchstzahlverfahren auch das Hare- Niemeyer-Verfahren. Letzteres ist benannt nach dem englischen Rechtsanwalt Thomas Hare und dem Aachener Mathematikprofessor Horst Niemeyer. Bei diesem Verfahren wird die absolute Zahl der Gesamtstimmen einer Partei mit der Zahl der insgesamt zu vergebenden Parlamentssitze multipliziert. Dieser Wert wird dann durch die Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien dividiert, die an der Sitzverteilung teilnehmen. Außen bleiben also die Stimmen der Parteien, die an der Fünfprozenthürde scheitern. In der mathematischen Formel sieht das so aus:

Gesamtzahl der Sitze x Stimmenzahl der Partei:


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Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien über 5%.

Haushalt

Eine besondere Stellung unter den Gesetzen, über die der Landtag zu beraten und zu entscheiden hat, nimmt das Haushaltsgesetz ein. Es schafft die finanzielle Grundlage für das Wirken der Staatsregierung und der Verwaltung. Nach Art. 70 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung muss "auch der Staatshaushalt... vom Landtag durch formelles Gesetz festgestellt werden". Ein Volksentscheid über den Staatshaushalt ist ausgeschlossen (Art. 73 der Bayerischen Verfassung). Die Ausgaben werden in der Regel für ein Jahr, in besonderen Fällen auch für eine längere Dauer bewilligt (Art. 78 Abs. 6); seit 1969 stellt Bayern Zweijahreshaushalte auf.

Hausrecht

Der Landtagspräsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus (Art. 21 der Bayerischen Verfassung). Ausfluss des Hausrechts ist die Hausordnung des Bayerischen Landtags.

Heiliges Römisches Reich deutscher Nation

Bezeichnung für das im 9./10. Jahrhundert aus dem ostfränkischen Reich hervorgegangene "deutsche" Reich", das bis 1806 währte. Im 15. Jahrhundert durch den Zusatz "deutscher Nation" erweitert zu "Heiliges Römisches Reich deutscher Nation". Nach fast tausendjähriger Existenz wurde das Reich 1806 auf Druck Napoleons aufgelöst.

Honoratiorenpartei

Eine Honoratiorenpartei besteht aus wenigen Mitgliedern, die lokal in höherem gesellschaftlichen Ansehen stehen. In einem Dorf wären das der Bürgermeister, der Lehrer, der Pfarrer, die Handwerksmeister, die Großbauern etc. Politik wird in diesem Kreis abgesprochen. Ihr Einfluss reicht aus, um die Mehrheit der Wähler zum gewünschten Wahlverhalten zu bewegen. Eine Honoratiorenpartei hat eine feste lokale bzw. regionale Basis und ist in der Regel auch an eine Konfession und/oder an eine bestimmte soziale Schicht gebunden. Gegenbegriff: Volks- bzw. Sammlungspartei.