Gemeinschaft der politisch entscheidenden Kräfte eines Landes unterhalb der Landesherrschaft, in der Regel aus der hohen Geistlichkeit, dem grundherrlichen Adel und den landsässigen Städten bestehend. Die Landstände versammelten sich auf dem Landtag, um ihre Interessen gegenüber dem Landesherrn zu vertreten.
Ursprünglich Versammlung am Hof (Hoftag); seit dem Spätmittelalter Regionalversammlung der Landstände, seit dem 19. Jahrhundert Vertretung des in Ständen gegliederten Volkes in zwei Häusern. In Bayern trug die "Ständeversammlung", die aus der Kammer der Reichsräte und der vom Volk gewählten Kammer der Abgeordneten bestand, zwischen 1819 und 1848 die Bezeichnung "Landtag", aber nur, sobald sie - vom König einberufen - zusammentrat. Mit der Wahlrechtsänderung von 1848 wurde die ständische Einteilung der Abgeordnetenkammer aufgehoben; sie wurde zur repräsentativen Volksvertretung. Daher fiel der Ausdruck "Ständeversammlung" weg. Das Zweikammerparlament blieb unter der Bezeichnung "Landtag" bis 1918 bestehen. Danach wird als "Landtag" die vom Volke in Ausübung der Volkssouveränität gewählte Volksvertretung bezeichnet.
Das Landtagsamt ist die Verwaltung des Bayerischen Landtags. Es untersteht dem Präsidenten des Bayerischen Landtags und wird vom Dirketor des Landtags geleitet. Es ist in seiner Organisation in die Abteilungen P (Parlamentarische Dienste) und Z (Zentrale Dienste) gegliedert.
Das Landtagsamt sorgt mit seinen Mitarbeitern für einen reibungslosen organisatorischen Ablauf der parlamentarischen Arbeit.
siehe „Wahl“
Wachszieher
Der Landtag wird seit 1998 auf fünf Jahre gewählt. Diesen Zeitraum bezeichnet man als Legislaturperiode (Art. 16 der Bayerischen Verfassung).
Die Vereinigten Liberalen (oder Liberale Vereinigung, Liberaler Block) gingen aus einem parlamentarischen Zusammengehen verschiedener liberaler Richtungen ab 1875 hervor.
Um 1860 existierte in Bayern eine Reihe von liberalen Parteien, die vor allem durch ihre unterschiedliche Stellung zum Problem der "deutschen Frage" hervor gerufen wurden. Die Liberale Mittelpartei musste 1863 den Abgang eines großen Teils ihrer Mitglieder an die Fortschrittspartei hinnehmen. Im gleichen Jahr spaltete sich die Partei in das "rechte Zentrum" und das "linke Zentrum", auch "neue Mittelpartei" genannt. Während das "rechte Zentrum" bald darauf zerfiel, gab sich das "linke Zentrum" gemäßigt liberal, aber großdeutsch.
Liberalismus ist sowohl eine geistige Strömung (Weltanschauung) als auch eine politische Bewegung, die sich in Parteigründungen niedergeschlagen hat. Der Liberalismus fordert die freie Entfaltung des Individuums nach den Grundsätzen der Vernunft (im Sinne der Aufklärung). Philosophische Grundlage sind das Naturrecht und die Menschenrechte. Gegenüber den Religionen und Konfessionen wird Toleranz bis hin zur Indifferenz geübt; das Schulwesen soll jedoch nach liberaler Überzeugung in der Hand des Staates und nicht der Kirche liegen. Die Freiheit der Gedanken schließt den öffentlichen Wettbewerb von Ideen ein. Die politische und rechtliche Freiheit sieht der Liberalismus in einer Verfassung verwirklicht; diese kann - je nach Spielart des Liberalismus (von linksliberal bis rechtsliberal) - zum Typ der konstitutionellen Monarchie oder der parlamentarischen Demokratie gehören. Liberale Kräfte standen auch hinter den Nationalstaatsgründungen im 19. Jahrhundert. Wichtig ist dem Liberalismus ferner ein freiheitliches, gut geregeltes Rechtssystem ohne Willkür und Privilegien. Politisch richtet sich der Liberalismus gegen Staatseingriffe, wirtschaftlich erstrebt er die Freiheit für die Wirtschaftssubjekte (Unternehmer wie Arbeiter), sieht im Wettbewerb ein Stimulans für den Fortschritt, wendet sich gegen Privilegien, Monopole und Kartelle, auch etwa der Arbeitnehmer, und setzt sich für den freien Handel ein.