Mitglied des Magistrats, dem kollektiven Führungsgremium einer Stadt ("Stadtregierung") mit Bürgermeister und Beigeordneten (relative Gleichheit zwischen den Mitgliedern des Magistrats).
"Mandat" bedeutet so viel wie "Auftrag". So handeln die Mandatsträger, also die Abgeordneten im Parlament, im Auftrag der Wähler. Sie sind Beauftragte des Volkes. Das freie Mandat in den modernen demokratischen Verfassungen bedeutet (im Gegensatz zum imperativen Mandat), dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen sind und keinen speziellen Weisungen zu folgen haben.
Der Begriff Maximilianeum steht für:
- die Studienstiftung
- das Bauwerk
- den Sitz des Bayerischen Parlaments
Übernahme der reichsunmittelbaren Besitzungen und Herrschaften der Reichsstädte, Reichsritterschaften, reichsunmittelbaren Adelsherrschaften durch die jeweiligen Landesherren.
Bei Abstimmungen entscheidet in der Regel die einfache Mehrheit, d.h. die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten (Art 23 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung). Für Änderungen der Bayerischen Verfassung ist eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags notwendig (Art. 75 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung).
Wahlsystem, bei dem der Wähler in Wahlkreisen Einzelkandidaten (meist bestimmter Parteien) wählt. Gewählt ist derjenige, der mehr Stimmen auf sich vereinigt als jeder andere. Die Stimmen für die unterlegenen Kandidaten verfallen. Man unterscheidet zwischen relativem und absolutem Mehrheitswahlrecht. Beim relativen Mehrheitswahlrecht gewinnt der Kandidat, der im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Beim absoluten Mehrheitswahlrecht muss ein Kandidat zum Sieg mindestens die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinigen. Im Königreich Bayern erfolgte die Wahl der Kandidaten bei Landtagswahlen lange Zeit indirekt über die Zwischenschaltung so genannter Wahlmänner. Erst 1906 wurde die direkte Wahl eingeführt. Ebenfalls 1906 wurde das absolute Mehrheitswahlrecht durch das relative Mehrheitswahlrecht ersetzt.
Der Minderheit, also den nicht an der Regierung beteiligten Parteien bzw. Abgeordneten oder Abgeordnetengruppen, welche die Opposition stellen, stehen sog. Minderheitsrechte zu.
Dannach muss der Landtag beispielsweise auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss (Art. 25 der Bayerischen Verfassung) oder eine Enquete-Kommission (Art. 25a der Bayerischen Verfassung) einsetzen.
Auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder eines Ausschusses, die nicht die Staatsregierung stützen, also der Opposition angehören, ist der Ausschuss verpflichtet, bis zu zwei Anhörungen pro Kalenderjahr zu beschließen (§ 173 Satz 2 der Geschäftsordnung).
Auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder eines Ausschusses muss binnen zwei Arbeitswochen eine Ausschusssitzung einberufen werden, wenn mindestens ein Tagesordnungspunkt vorliegt (§ 142 Abs. 3 der Geschäftsordnung). Ebenso muss ein Beratungsgegenstand, also z.B. ein Antrag oder ein Gesetzentwurf, der dem Ausschuss länger als 4 Wochen vorliegt, auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder eines Ausschusses als erster Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt und mit ihm begonnen werden (§ 144 Abs. 2 der Geschäftsordnung).
Minister ist ein Mitglied der Regierung, das zugleich Chef einer staatlichen, für einen bestimmten Verwaltungsbereich (Ressort) zuständigen Behörde (Ministerium) ist. Die Minister werden i.d.R. vom Regierungschef (Ministerpräsident, Kanzler) bestimmt und vom Staatsoberhaupt ernannt (in den dt. Bundesländern vom Ministerpräsidenten). Die Minister stellen das Verbindungsglied zwischen aktueller Tagespolitik und politischen Mehrheitsverhältnissen im Parlament einerseits und der planenden und durchführenden öffentlichen Verwaltung andererseits dar. Ihnen unmittelbar unterstellt sind die Staatssekretäre (nicht zu verwechseln mit Staatsekretären in den angelsächsischen Staaten, die die Funktion von Minister ausüben). Die Zuständigkeiten der Minister können nach dem Ressortprinzip (z.B. in Deutschland), dem Kollegialprinzip (z.B. in der Schweiz) oder nach dem Prinzip der Ministerverantwortlichkeit (z.B. in Dänemark) organisiert sein. Minister ohne Portefeuille bezeichnet ein Kabinettsmitglied, das über kein eigenes Ressort verfügt (Minister ohne Geschäftsbereich), weil es z.B. mit ressortübergreifenden Maßnahmen betraut oder für besondere Vorhaben der Regierung gebraucht wird (Minister für besondere Aufgaben).
Der Ministerpräsident wird von dem neu gewählten Landtag spätestens innerhalb einer Woche nach seinem Zusammentritt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt (Art 44 der Bayerischen Verfassung). Er legt die Richtlinien der Politik fest und führt in der Staatsregierung den Vorsitz (Art. 47 der Bayerischen Verfassung)
In der den monarchischen Charakter des Staates festsetzenden französischen Charte (1814), in den oktroyierten deutschen Verfassungen und in der Wiener Schlussakte fixierter Grundsatz, dass alle Rechte der Staatsgewalt in dem Monarchen vereinigt bleiben müssen. Der Monarch bindet sich nur in der Ausübung seiner grundsätzlich unbeschränkten Befugnisse an die in der Verfassung niedergelegten Regeln.
In der Fragestunde ist jeder Abgeordnete berechtigt eine Mündliche Anfrage an die Staatsregierung zu richten, um Auskunft über Angelegenheiten zu erhalten, für die die Staatsregierung verantwortlich ist (§§ 73 und 74 der Geschäftsordnung). Das Fragerecht ist Ausfluss des Kontrollrechts der Abgeordneten.