Die Landtagswahl am 26. November 1950 zeigt in aller Schärfe die Spaltung des Konservativen Lagers in der bayerischen Politik: Während die Bayernpartei auf 17,9% der Stimmen kommt (39 Mandate) und sich damit im Parlament als dritte Kraft etabliert, erleidet die CSU (27,4% und 64 Mandate) eine vernichtende Niederlage, die möglicherweise auch als Reaktion auf die Unzufriedenheit mit der Politik der neuen Bundesregierung in Bonn zu deuten ist, aber vor allem die jahrelangen innerparteilichen Querelen widerspiegelt.
Die SPD erreicht mit 28% die meisten Stimmen, erhält aber wegen einiger Überhangmandate für die CSU einen Sitz weniger als diese (63). Auch die kleineren Parteien legen zu: Der BHE/DG (Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten/Deutsche Gemeinschaft) erzielt 12,3% Stimmenanteil (26 Mandate), die FDP 7,1% (12 Mandate). WAV und KPD sind mit 2,8% bzw. 1,9% nicht mehr im Landtag vertreten.
Die Koalitionsverhandlungen gestalten sich wegen der innerparteilichen Situation der CSU schwierig. Der von der SPD geforderte und vom designierten Ministerpräsidenten Hans Ehard akzeptierte Verzicht auf Alois Hundhammer als Kultusminister vertieft die Gräben innerhalb der CSU. Erst nach 17-tägigen Gesprächen steht eine große Koalition unter Einschluss des BHE/DG.
In der konstituierenden Sitzung am 11. Dezember 1950 wird Georg Stang (CSU) erneut zum Präsidenten des Bayerischen Landtags gewählt. Am 18. Dezember 1950 erhält Hans Ehard 131 Stimmen bei der Wahl zum Ministerpräsidenten (68 Enthaltungen). In seiner Regierungserklärung stellt der Ministerpräsident die Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen, verstärkte Anstrengungen zur Industrialisierung des Landes und die Reform der Kommunalgesetze als Ziele der Regierung vor. Zur umstrittenen Schulreform äußern sich Ehard und der neue Kultusminister Josef Schwalber (CSU) nur zurückhaltend.
Nach dem Tod des bisherigen Landtagspräsidenten Georg Stang (CSU) wird Alois Hundhammer (CSU) zu seinem Nachfolger gewählt (19. Juni 1951) - ein erster Schritt zur Annäherung der beiden Lager in der CSU-Fraktion.
Neben wichtigen gesetzgeberischen Entscheidungen für den Bereich der Kommunen und im Polizeiwesen wird die Legislaturperiode geprägt durch die so genannte "Auerbach-Affäre", in deren Verlauf Justizminister Josef Müller (CSU) zurücktreten muss. Philipp Auerbach, seit 1946 Chef des Landesentschädigungsamts, wird seit Januar 1951 der Untreue verdächtigt. Ein Untersuchungsausschuss des Parlaments kann die Vorwürfe letztlich ebenso wenig klären wie die bayerische Justiz, die Auerbach gleichwohl auf Grund eidesstattlicher Erklärungen von Zeugen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, woraufhin sich der Verurteilte in seiner Zelle das Leben nimmt (16. August 1950). Der Untersuchungsausschuss im Landtag untersucht die Vorfälle noch bis zum März 1954 und spricht die Dienstaufsichtsbehörde, das Finanzministerium, schließlich vom Vorwurf der Verletzung seiner Aufsichtspflicht frei.
Peter Jakob Kock, Der Bayerische Landtag. Eine Chronik, Würzburg 1996, S. 77-102; Wahlanalyse bei Hartmann, S. 558 f.; Reinicke, Landtag und Regierung im Widerstreit, S. 207-237, 285-289, 315-319, 395-410, 445-449