Mit 56,4% der Stimmen feiert die CSU bei der Landtagswahl am 22. November 1970 einen triumphalen Sieg. 124 Mandate bedeuten eine deutliche absolute Mehrheit für die schon bisher allein regierenden Christsozialen. Die SPD verliert Stimmen und kommt auf 33,3% (70 Mandate), während der FDP der Sprung in den Landtag nach vierjähriger Pause wieder gelingt (5,5% und 10 Mandate). Erfreut zeigen sich alle Beobachter über die Marginalisierung der NPD (2,9%), die den erneuten Einzug ins Parlament verpasst. Die Wahlen werden allgemein vor dem Hintergrund des "Machtwechsels" in Bonn und der damit verbundenen neuen Ost- und Deutschlandpolitik kommentiert, die von der CSU abgelehnt wird.
Am 3. Dezember 1970 wird Rudolf Hanauer (CSU) wieder zum Präsidenten des Landtags gewählt. Wenige Tage später wird Alfons Goppel (CSU) vom Landtag im Amt des Ministerpräsidenten bestätigt. Die Regierungsbildung wird vom Amtsverzicht des bisherigen Kultusministers Ludwig Huber überlagert, der künftig nur noch als CSU-Fraktionschef im Parlament wirkt. Sein Nachfolger wird der parteilose, nicht mit einem Mandat versehene Professor Hans Maier, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München Politikwissenschaft lehrt. Außerdem schafft Goppel mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen ein neues Ressort.
Die Regierungserklärung vom 27. Januar 1971 lässt die verschärfte Tonlage in den gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen erkennen: Goppel warnt davor, dass die Bundesrepublik ein "sozialistischer Staat" werden könne, was Entrüstung bei den Oppositionsfraktionen hervorruft. Daneben stehen fast traditionsgemäß die Themen Wirtschaft und Bildung im Zentrum der Ausführungen des Regierungschefs. Darüber hinaus kündigt Goppel weit reichende Reformen der kommunalen Gliederung Bayerns an.
An der Gesetzgebungstätigkeit des Landtags während der 7. Legislaturperiode wird deutlich, wie sehr die Themen Bildung und Hochschule inzwischen die politische Debatte und das öffentliche Bewusstsein beherrschen: Das Gesetz über das berufliche Schulwesen (17. Mai 1972) löst die Regelung von 1953 ab; im Juli 1972 werden die Kindergärten auch offiziell Teil des Bildungswesens und auf ein vom Staat garantiertes finanzielles Fundament gestellt; die Pädagogischen Hochschulen werden in die Universitäten integriert (12. Juli 1972); ein Bayerisches Hochschulgesetz wird nach jahrelanger Diskussion realisiert (28. November 1973); ebenso beschlossen wird ein Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (26. Juni 1974); die Lehrerbildung wird am Ende der Wahlperiode auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt (17. Juli 1974) und schließlich einigt man sich auch über die Errichtung einer Beamtenfachhochschule (17. Juli 1974).
Vielen Beschlüssen gehen kontroverse Diskussionen und harte Auseinandersetzungen voraus; zahlreiche Gesetzesvorhaben werden gegen das geschlossene Votum der Opposition realisiert. Dies zeigt die Härte der bildungspolitischen Konfrontationen der 1970er Jahre.
Im Mittelpunkt der Landtagsdebatten stehen in dieser Legislaturperiode noch zwei weitere Themen. Die im Parlament hitzig diskutierte Regierungsverordnung zur Landkreisreform in Bayern wird am 15. Dezember 1971 gebilligt und tritt am 1. Juli 1972 in Kraft. Das Konzept des Innenministers Bruno Merk (CSU) ist zunächst auch in der eigenen Partei umstritten. Die SPD stellt ihm einen eigenen Gesetzentwurf entgegen, wonach sowohl die Bezirke als auch die Landkreise in ihrer bisherigen Form aufgelöst und durch 18 Verwaltungseinheiten ersetzt werden sollen. Obwohl das Merk-Konzept wesentlich vorsichtiger mit den bestehenden Strukturen umgeht, sorgt doch die Reduzierung von Landkreisen und kreisfreien Städten für Unruhe.
Ein weiterer Anlass politischer Konfrontation ist die von der Regierungsmehrheit am 24. Februar 1972 beschlossene Änderung des Rundfunkgesetzes. Mit der Vergrößerung des Rundfunkrats nimmt auch der parteipolitische Einfluss zu. Während die CSU auf die Praxis in anderen Bundesländern verweist, fürchtet die Opposition eine einseitige Dominanz der Regierungspartei. Auch die Einwände des Senats weist der Landtag am 1. März 1972 mit den Stimmen der CSU zurück.
Schon bald formiert sich jedoch eine weit über das Parlament hinausgehende Gegeninitiative, die ein Volksbegehren auf den Weg bringt. Im Juli 1972 wird dieses erfolgreich abgeschlossen: 13,7% der Wahlberechtigten sprechen sich für den Entwurf der Gegner der Gesetzesnovelle aus. Inzwischen dreht sich der Streit um die Frage, ob die Gesetzesnovelle einen privatrechtlich organisierten Rundfunk ermöglichen könnte. Im Dezember 1972 wird das Volksbegehren von der Landtagsmehrheit als "rechtsungültig" eingestuft, gleichzeitig will die CSU-Mehrheitsfraktion aber mit einer eigenen Vorlage für den Volksentscheid auf Nummer sicher gehen.
In diesem Stadium des Konflikts zeichnet sich hinter den Kulissen eine Kompromisslösung ab, die im Mai 1973 zum Tragen kommt. Mit großer Mehrheit beschließt der Landtag eine Verfassungsergänzung, die die Freiheit des Rundfunks garantiert. Am 1. Juli 1973 stimmt in einem Volksentscheid eine breite Mehrheit zu.
In demselben Volksentscheid stimmt das bayerische Volk einer Wahlrechtsänderung zu: Demnach wird die bisher geltende Zehnprozent-Hürde auf Wahlkreisebene (Regierungsbezirksebene) durch eine Fünfprozent-Klausel ersetzt, die nun landesweit gilt.
Insgesamt lässt sich an der Vielzahl der verabschiedeten Gesetze in dieser Legislaturperiode erkennen, wie groß der Reformstau in Bayern geworden war, der nun politisch aufgearbeitet wird.
Peter Jakob Kock, Der Bayerische Landtag. Eine Chronik. Würzburg 1996, S. 185-213.