Die Landtagswahl am 15. Oktober 1978 ergibt Einbußen für die CSU (59,1% und 129 Mandate) bei gleichzeitigen leichten Gewinnen für SPD (31,4% und 65 Mandate) und FDP (6,2% und 10 Mandate). Die Liberalen haben damit nach vier Jahren wieder Fraktionsstärke erreicht. Die internationale Presse spricht von einem "kleinen Nasenstüber" (Genfer Tagesanzeiger) für die CSU.
Am 30. Oktober 1978 konstituiert sich das Parlament und wählt den bisherigen Staatsminister für Bundesangelegenheiten und früheren CSU-Fraktionschef Franz Heubl zum Präsidenten. Eine Woche später wird Franz Josef Strauß (CSU) erstmals zum Ministerpräsidenten gewählt. Sein Kabinett, das am Folgetag vom Landtag mit der Regierungsmehrheit bestätigt wird, setzt sich aus denselben Personen zusammen wie die letzte Regierung Goppel. Lediglich die Berufung des vormaligen Generalsekretärs der CSU, Gerold Tandler, zum Innenminister sorgt für Kritik: Die Opposition moniert, dass Tandler kein Jurist sei.
Als Ziele seiner Politik nennt Ministerpräsident Strauß in seiner ersten Regierungserklärung am 14. November 1978 eine bürgernahe Verwaltung sowie eine solide Haushalts- und Finanzpolitik. Außerdem betont er nachdrücklich die Bedeutung des Föderalismus für Bayern und die Bundesrepublik Deutschland.
Die erste Hälfte der Legislaturperiode ist von der aufgeheizten Atmosphäre geprägt, die Strauß durch sein polarisierendes Auftreten auslöst. So endet am 26. Februar 1979 eine sechsstündige Föderalismus-Debatte mit einem Eklat: Die SPD-Abgeordneten verlassen den Plenarsaal, weil die CSU-Mehrheit der Opposition die Fortsetzung der Aussprache am nächsten Tag mit dem Hinweis auf die Termine des Ministerpräsidenten verweigert. SPD und FDP sehen sich darin bestätigt, dass für Strauß das Amt des Regierungschefs in Bayern vor dem Hintergrund seiner bundespolitischen Ambitionen nur zweitrangig sei und werfen ihm "Bierzeltmanier" vor.
Tatsächlich zeichnet sich ab dem Frühjahr 1979 ab, dass Strauß als Kanzlerkandidat für die Unionsparteien in die Bundestagswahl 1980 ziehen will. Anfang Juli wird er förmlich nominiert, was die Opposition im Parlament erneut veranlasst, das landespolitische Interesse des Ministerpräsidenten in Abrede zu stellen.
Am 29. November 1979 streiten sich CSU und Opposition in einer zeitweilig tumultartigen Debatte über die Abschiebung Asyl suchender Bürger der CSSR an der bayerischen Grenze. Die Opposition fordert den Rücktritt von Innenminister Tandler, den sie für die Geschehnisse verantwortlich macht.
Am 27. Februar 1980 tritt ein von der Opposition geforderter Untersuchungsausschuss in dieser Sache zusammen, der erst nach zwei Jahren am 4. März 1982 seine Arbeit beendet. Im Gegensatz zur Opposition bescheinigt die CSU-Ausschussmehrheit der Staatsregierung eine verantwortungsbewusste und rechtsstaatlich korrekte bayerische Ausländerverwaltung, die lediglich in Einzelfällen Fehler gemacht habe. Der Verfassungsgerichtshof muss klären, ob die Ausschussmehrheit bestimmte von der Ausschussminderheit eingebrachte Anträge auf Beweiserhebung ablehnen könne. Das Urteil gibt in diesem Falle der CSU-Mehrheit Recht (29. Juli 1981).
Darüber hinaus prägen weitere Untersuchungsausschüsse die parlamentarische Arbeit dieser Legislaturperiode und verdeutlichen die Härte der politischen Auseinandersetzungen: Im Untersuchungsausschuss "Marienplatz" geht es um Vorfälle im Zusammenhang mit einer Wahlkundgebung des Kanzlerkandidaten Strauß in München, bei der dieser den Einsatzleiter der Polizei angeblich für abgesetzt erklärt habe. Strauß bestreitet die Wortwahl, spricht aber gleichwohl von einem "Anschiss". In einem Schlussbericht beharrt die CSU-Mehrheitsfraktion auf einer rechtlich korrekten Ablösung durch das zuständige Innenministerium, während die Oppositionsfraktionen von einer "peinlichen Blamage" für Strauß sprechen.
Ein zweiter Untersuchungsausschuss (Einsetzung: 1. April 1982) befasst sich mit der Affäre um den Leiter der Staatsschutzabteilung im Innenministerium, Hans Langemann. Langemann wird suspendiert, weil er angeblich Geheimdienstmaterial an die Öffentlichkeit gebracht hat.
Ein weiterer Untersuchungsausschuss, der bereits in der 8. Wahlperiode eingesetzt worden war, wird nach vierjähriger Arbeit am 27. März 1980 zum Abschluss gebracht: Er deckt auf, dass es bei der Vergabe von Studienplätzen in Numerus-Clausus-Fächern viele Fehlentscheidungen gegeben hat. Die Opposition vermutet hinter der deutlich erkennbaren Bevorzugung einzelner Studienplatzbewerber einen "schwarzen Sumpf von Beziehungen".
Peter Jakob Kock, Der Bayerische Landtag. Eine Chronik, Würzburg 1996, S. 235-258.