Bei der Landtagswahl vom 15. September 2013 erringt die CSU mit 47,7% (101 Sitze) der Stimmen die absolute Mehrheit im Landtag zurück. Die SPD steigert ihr Ergebnis leicht auf 20,6% (42 Sitze; der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, der Münchner OB Christian Ude, tritt sein Landtagsmandat nicht an). Die FREIEN WÄHLER schaffen erneut den Einzug in den Landtag und erzielen mit 9,0% (19 Sitze) ein etwas schwächeres Ergebnis als 2008. BÜNDNIS '90/DIE GRÜNEN erhalten mit 8,6% (18 Sitze) der Stimmen weniger Mandate als erwartet. Die bisher mitregierende FDP scheitert mit 3,3% der Stimmen so wie alle anderen Parteien an der 5%-Hürde.
Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten hatte sich der vorherige 16. Bayerische Landtag aus insgesamt 187 Abgeordneten zusammengesetzt. Die nunmehr wieder 180 Mandatsträger des 17. Bayerischen Landtags, treten am 07.10.2013 zur konstituierenden Sitzung zusammen. Barbara Stamm wird erneut zur Präsidentin des Bayerischen Landtags gewählt.
In der 17. Wahlperiode werden zwei Ministerpräsidenten und zwei Kabinette vor dem Plenum vereidigt: Am 8. Oktober 2013 erfolgt die Wahl von Horst Seehofer (CSU) zum Regierungschef. Nach dessen Rücktritt zum 13. März 2018 wählt der Bayerische Landtag drei Tage später Markus Söder (CSU) zum neuen Ministerpräsidenten.
Im Kabinett Seehofer II werden das Kultus- und das Wissenschaftsministerium wie bereits bis 1998 üblich zunächst wieder zusammengelegt. Erstmals gibt es auch ein Heimatministerium, das dem Finanzminister unterstellt wird. Zentrale Aufgaben des Heimatministeriums sind Landesentwicklung und Breitbandausbau, ab Februar 2014 erhält es seinen Sitz in Nürnberg. Zum ersten Mal seit der Gründung des Königreichs Bayern 1806 wird so ein Staatsministerium dauerhaft nicht in der Landeshauptstadt München angesiedelt. Stellvertretende Ministerpräsidentin im Kabinett wird die neue Wirtschaftsministerin Ilse Aigner.
Horst Seehofers Rücktritt als Regierungschef erfolgt „mit Ablauf des 13. März“. Er bleibt indes Parteivorsitzender der CSU und wechselt ab 14. März 2018 als Bundesminister ins Kabinett nach Berlin: Er übernimmt das um die Bereiche Bauen und Heimat erweiterte Innenministerium.
Das bayerische Kabinett bleibt nach Seehofers Rücktritt geschäftsführend im Amt. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Ilse Aigner führt bis zur Neuwahl des Ministerpräsidenten dessen Amtsgeschäfte „nach innen“ weiter, die Vertretung Bayerns „nach außen“ übernimmt in diesen beiden Tagen Landtagspräsidentin Barbara Stamm (vgl. Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung, 04.12.1961, Art. 8, Abs. 4 und 5 sowie Bayerische Verfassung Art. 44, Abs. 3).
In einer Sondersitzung des Landtags wird der bisherige Finanzminister Markus Söder (CSU) am 16. März 2018 zum neuen Bayerischen Ministerpräsidenten gewählt. Das neue Kabinett wird am 21. März 2018 im Landtag vereidigt. Das Kultus- und Wissenschaftsministerium wird wie bereits in den Jahren 1998 bis 2013 in zwei separate Ministerien getrennt. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst übernimmt Prof. Dr. Marion Kiechle, Professorin für Frauenheilkunde an der TU München, die als einziges Kabinettsmitglied nicht dem Landtag angehört. Stellvertretende Ministerpräsidentin bleibt Ilse Aigner, die fortan das neu geschaffene Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr leitet.
Erneut wird in der 17. Wahlperiode die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Landtag (Kinderkommission), kurz „KiKo“, als eigenständige Kommission des Bayerischen Landtags eingesetzt. Der Schlussbericht der Kommission wird am 14.06.2018 dem Plenum vorgelegt.
Zwei Enquete-Kommissionen tagen während der 17. Wahlperiode.
Am 01.07.2014 wird die Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ eingesetzt. Ziel ist die Erarbeitung von Handlungsstrategien und Empfehlungen an den Landtag und die Staatsregierung, wie das Verfassungsziel der Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen und eine ausgeglichene Entwicklung der Teilräume umgesetzt werden. Nach 34 Sitzungen und mehreren Arbeitsterminen wird der Schlussbericht am 30.01.2018 vorgelegt.
Die Enquete-Kommission „Integration aktiv gestalten und Richtung geben“ wird am 19.07.2016 eingesetzt. Aufgabe ist die Untersuchung der Situation von Migrantinnen und Migranten in Bayern, der Chancen, Risiken und Herausforderungen, die die Integration der nach Bayern zugewanderten Menschen mit sich bringt, sowie der Grundlagen und Rahmenbedingungen einer erfolgreichen und zukunftsgerichteten Integrations- und Migrationspolitik im Freistaat. Nach 28 Sitzungen, 12 Fachgesprächen und mehreren Arbeitsterminen wird am 11.07.2018 der Schlussbericht vorgelegt.
In der 17. Wahlperiode werden 6 Haushalte beschlossen dazu 2.192 Änderungsanträge beraten. Zu den wichtigsten Gesetzen und Gesetzesänderungen zählen das Betreuungsgeldgesetz, Integrationsgesetz, Gesetz zur Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, die 10-H-Regelung zu Mindestabständen für Windkraftanlagen, Erziehungs- und Unterrichtsgesetz mit der Rückkehr zum G9, Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, Verfassungsschutzgesetz, Meldegesetz, Maßregelvollzugsgesetz, die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei, die Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen und die Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes.
Insgesamt verabschiedete das Parlament in der 17. Wahlperiode 163 Gesetze, Verordnungen, Abkommen und Staatsverträge. Von insgesamt 145 beschlossenen Gesetzen (inkl. Haushaltsgesetze) werden 72 ohne Gegenstimmen verabschiedet (rund 50 %). Über die Hälfte (inkl. Interfraktioneller Initiativen) aller vom Plenum positiv beschlossenen Anträge oder Gesetzentwürfe kommt aus den Reihen der Opposition.
Nach hitziger Debatte hat der Landtag, am 12. November 2014, die 10H-Regel für den Neubau von Windkraftanlagen in Bayern verabschiedet. Mit dem Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung ist künftig der Bau von Windrädern in der Regel nur noch dann gestattet, wenn deren Abstand zur nächsten Wohnbebauung mindestens das Zehnfache der Anlagenhöhe beträgt.
Das Bayerische Betreuungsgeldgesetz (BayBtGG) wird am 01. Juni 2016 beschlossen. Vom Sommer 2016 an erhalten Familien in Bayern für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren das neue bayerische Betreuungsgeld. Vor knapp einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht das Bundesgesetz zum Betreuungsgeld gekippt, weil für Familienleistungen die Länder und nicht der Bund zuständig sind. Mit dem Landesbetreuungsgeld ist nun ein Übergang von der Bundes- zur Landesleistung gewährleistet.
Im Dezember 2016 wird das – in Politik und Medien heftig umstrittene und viel diskutierte – Integrationsgesetz verabschiedet. In der emotionalen Marathon-Plenardebatte drehte sich die Kritik am Gesetz der Staatsregierung vor allem um den Begriff der „Leitkultur“ und um das Prinzip des „Förderns und Forderns“. Zweck des Gesetzes ist, die identitätsbildende Prägung unseres Landes (Leitkultur) im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu wahren und zu schützen. Durch das Prinzip des „Förderns und Forderns“ soll die Integration nicht nur durch Fördermaßnahmen, sondern auch durch rechtliche Pflichten und eventuell resultierende Sanktionen erreicht werden.
Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird es in Bayern wieder ein neunjähriges Gymnasium geben – das beschloss der Bayerische Landtag am 07. Dezember 2017 mit dem Gesetz zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern. Die CSU-Regierungsfraktion hatte im Frühjahr die Rückkehr zu einem G 9 eingeleitet und war damit auf den Kurs der Oppositionsfraktionen eingeschwenkt, die schon längere Zeit neun statt acht Lernjahre am Gymnasium gefordert hatten.
Am 15. Mai 2018 beschließt der Landtag die umstrittene Novellierung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetztes (PAG). Es verbessert auf Basis der neuen EU-Datenschutzverordnung die Rechte der Bürger. Auf der anderen Seite weitet es die Befugnisse der Polizei in den Bereichen Überwachung und Fahndung deutlich aus und verlagert Eingriffsmöglichkeiten weit ins Vorfeld möglicher schwerer Straftaten.
Nach mehreren Jahren Vorlaufzeit und weitreichenden Änderungen der stark kritisierten, ersten Fassung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes verabschiedet der Landtag am 11. Juli 2018 einen zweiten, überarbeiteten Entwurf. Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes erntete Kritik aus den Fraktionen, wurde aber auch als Musterbeispiel für funktionierenden Parlamentarismus gelobt. Inhalt des Gesetzes ist vor allem die Stärkung der psychiatrischen Versorgung. Das Ziel, psychisch Kranken zu helfen ist gleichgesetzt mit dem Ziel, die Allgemeinheit vor gewaltbereiten Erkrankten zu schützen.
Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise wurden das Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei und das Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen am 11. Juli 2018 und verabschiedet.
Während der 17. Wahlperiode werden vier Untersuchungsausschüsse eingesetzt.
Der Untersuchungsausschuss „Labor“ wird am 01.07.2014 eingesetzt. Er soll ein mögliches Fehlverhalten bayerischer Polizei- und Justizbehörden einschließlich der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Labor Schottdorf und der beim Bayerischen Landeskriminalamt eingerichteten Sonderkommission „Labor“ klären. Nach 41 Sitzungen wird der Schlussbericht am 26.10.2016 dem Plenum vorgelegt.
Am 27.11.2014 wird der Untersuchungsausschuss „Modellbau“ eingesetzt, der ein mögliches Fehlverhalten der verantwortlichen bayerischen Bezirkskliniken einschließlich der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit der forensischen Psychiatrie und den damit verbundenen Therapien, insbesondere der Arbeitstherapie „Modellbau“ in Ansbach und Straubing seit dem Jahr 1986 untersucht. Auch die Frage der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit der Staatsministerin a.D. Christine Haderthauer, MdL während ihrer Amtszeit als Staatsministerin seit dem Jahr 2008 und die mögliche Einflussnahmeversuche auf Privatpersonen, Abgeordnete und die öffentliche mediale Berichterstattung zum Themenkomplex „Modellbau“ wird in diesem Zusammenhang untersucht. Nach 37 Sitzungen des Gremiums wird der Schlussbericht am 14.03.2017 vorgelegt.
Der Untersuchungsausschuss „Ei“, eingesetzt am 19.07.2017, befasst sich mit einem möglichen Fehlverhaltens aller mit der Lebensmittelüberwachung befassten Behörden, insbesondere der verantwortlichen Landratsämter, Regierungen und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Er geht Salmonellenfunden bei der Firma „Bayern-Ei“ in den Jahren 2014 und 2015 nach. Nach 20 Sitzungen wird der Schlussbericht am 06.06.2018 vorgelegt.
Der „4. Untersuchungsaussschuss der 17. Wahlperiode“ wird am 26.04.2018 eingesetzt und beschäftigt sich in 14 Sitzungen mit einem möglichen Fehlverhalten der verantwortlichen bayerischen Behörden, insbesondere der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei, des damaligen Staatsministers der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Dr. Markus Söder und weiterer politischer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Verkauf der GBW-Anteile durch die Bayerische Landesbank (BayernLB) im April 2013. Der Schlussbericht wird am 18.09.2018 vorgelegt.
Quelle: Bayerischer Landtag