Bei der Landtagswahl vom 14. Oktober 2018 (Kurzinfo des Bayerischen Landtags zur Landtagswahl 2018) verliert die CSU die absolute Mehrheit und erzielt mit 37,2% (85 Sitze) der Stimmen ihr historisch schlechtestes Ergebnis seit 1950. Auch die SPD verliert im Vergleich zur letzten Wahl massiv an Stimmen und kommt mit nur mehr 9,7% (22 Sitze) auf ein historisches Tief. Sie stellt fortan nur noch die fünftstärkste Fraktion des Bayerischen Landtags. BÜNDNIS '90/DIE GRÜNEN erreichen mit 17,6% der Stimmen (38 Mandate) ihr bisher bestes Landtagswahlergebnis und steigen zur zweitstärksten Fraktion im Bayerischen Landtag auf. Die FREIEN WÄHLER erzielen 11,6% (27 Sitze). Mit 5,1% (11 Sitze) schafft die FDP nach fünf Jahren Absenz wieder den Einzug in den Landtag. Die AfD zieht mit 10,2% (22 Sitze) erstmals in den Landtag ein. DIE LINKE scheitert mit 3,2% ebenso an der 5%-Hürde wie alle anderen Parteien. Erstmals besteht der Bayerische Landtag nun mehr aus sechs Fraktionen.
Aufgrund von 10 Überhang- und 15 Ausgleichsmandaten setzt sich der 18. Bayerische Landtag aus 205 Abgeordneten statt der üblichen 180 Mandatsträger zusammen. Diese Aufstockung ist erst zum zweiten Mal in der Geschichte (erstmals in der 16. Wahlperiode 2008-2013) nötig. Erstmals gewinnen BÜNDNIS '90/DIE GRÜNEN in sechs Stimmkreisen das Direktmandat, in den restlichen 85 Stimmkreisen die CSU.
Der neu gewählte Landtag tritt am 05.11.2018 zur konstituierenden Sitzung zusammen. Ilse Aigner, die bisherige stv. Ministerpräsidentin, wird zur neuen Präsidentin des Bayerischen Landtags gewählt. Erstmals sollen im neuen Sechs-Parteien-Parlament auch sechs Vizepräsidenten gewählt werden.
Markus Söder (CSU) wird am 06.11.2018 erneut zum Ministerpräsidenten gewählt und vor dem Plenum vereidigt.
Wie schon zwischen 2008 und 2013 kann die CSU nicht mehr alleine regieren. Am 12.11.2018 werden die Minister der CSU-FW-Koalitionsregierung vereidigt. Die FREIEN WÄHLER stellen mit Hubert Aiwanger den stv. Ministerpräsidenten und Wirtschafts- und Landesentwicklungsminister, außerdem stellen sie den Kultus- sowie den Umweltminister. Alle weiteren Ministerposten besetzt die CSU. Erstmals wird ein eigenes Staatsministerium für Digitalisierung geschaffen.
Anfang 2019 kommt es zum Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen!", das sich für den Erhalt der Artenvielfalt in Bayern und für eine Steigerung der biologischen Landwirtschafteinsetzt. Das von ÖDP, Landesbund für Vogelschutz und Bündnis '90/Die Grünen initiierte Volksbegehren wird das erfolgreichste in der Geschichte Bayerns. Vom 31.01. bis zum 13.02.2019 schreiben sich 18,4% der Wahlberechtigen (rund 1,745 Millionen Bürgerinnen und Bürger) in Listen ein, das Quorum von 10% der Stimmberechtigten ist damit klar geschafft. (Siehe hierzu auch die Informationen des Bayerischen Landtags.)
Im April 2019 empfielt die Bayerische Staatsregierung dem Landtag die unveränderte Annahme der Gesetzesvorlage. Am 17.07.2019 nimmt der Bayerische Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit deutlicher Mehrheit an (167 Abgeordnete stimmten dafür, 25 dagegen). Auch ein Begleitgesetz der Bayerischen Staatsregierung wird verabschiedet (152 Ja- zu 39 Nein-Stimmen). (Hätte das Parlament mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf des Volksbegehrens gestimmt, wäre es spätestens drei Monate nach dem entsprechenden Landtagsbeschluss zu einem Volksentscheid gekommen.)
Am 01.08.2019 treten die Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes in Kraft.
Am 06. Februar 2020 kommt es zu einer kleinen Kabinettsumbildung. Dabei wandert ein Staatssekretärsposten vom Sozial- ins Verkehrsministerium.
Im Zuge der Corona-Pandemie wird zum 24. März 2020 der Staatssekretärsposten des Innenministeriums übergangsweise ins Gesundheitsressort übertragen.
Alle im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen einigen sich auf Maßnahmen, die die Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs auch in Zeiten der Corona-Krise gewährleisten. So wird eine Art „Task Force“ aus den Fraktionsspitzen gebildet, die es ermöglicht, schnelle Entscheidungen in Telefonkonferenzen zu treffen. Außerdem müssen bei Plenarsitzungen und in den Ausschüssen zur Aufrechterhaltung der Beschlussfähigkeit zunächst nur noch ein Fünftel der Abgeordneten bzw. Teilnehmer anwesend sein, später tagt das Plenum dann mit der Hälfte der Abgeordenten (die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse von allen Fraktionen werden dabei wechselseitig anerkannt). Zudem können sich bei der Behandlung von Petitionen Abgeordnete per Video zuschalten lassen. Im Plenarsaal und in den Ausschusssälen werden zusätzlich als Schutz durchsichtige Trennscheiben an den Tischen angebracht sowie Mikrofon-Sprechstellen an den Plätzen eingebaut, um Umhergehen zu vermeiden und Wortbeiträge zu ermöglichen. Namentliche Abstimmungen können über ein elektronisches System erfolgen. Die Corona-Krise prägt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 maßgeblich die inhaltliche Arbeit und die Organisationsabläufe des Bayerischen Landtags. Ab 19. Juli 2021 können Einzelbesucher wieder als Zuschauer an Ausschuss- und Plenarsitzungen teilnehmen. Beratungen von Ausschüssen, die in kleineren Sitzungssälen stattfinden und in denen corona-bedingt nur wenige Zuschauerplätze verfügbar sind, werden per Livestream ins Internet übertragen, u.a. über den Youtube-Kanal des Bayerischen Landtags. (Siehe hierzu auch die aktuellen Informationen des Bayerischen Landtags in der Corona-Pandemie.)
Anfang 2021 kommt es außerdem zu einer kleinen Kabinettsumbildung. Dabei wechselt die Gesundheitsministerin als Staatsministerin für Europaangelegenheiten in die Staatskanzlei, der bisherige Staatssekretär wird neuer Gesundheitsminister.
Ende Februar 2022 kommt es zu einer größeren Kabinettsumbildung, es erfolgen Wechsel in drei Ministerämtern sowie einem Staatssekretärsposten.
Während der 18. Wahlperiode werden vier Untersuchungsausschüsse eingesetzt.
Der Untersuchungsausschuss „Maske“ wird am 08.12.2021 eingesetzt. Er soll ein mögliches Fehlverhaltens der zuständigen Staatsbehörden des Freistaates Bayern, der zuständigen Ministerien, von Abgeordneten, Staatsbediensteten und politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern bei der Vergabe, Vermittlung und Annahme von Aufträgen und Vertragsabschlüssen und bei der Veranlassung wirtschaftlicher Entscheidungen untersuchen.
Der Untersuchungsausschuss „NSU II“ wird am 19.05.2022 eingesetzt. Er soll als zweiter Untersuchungsausschuss des Landtags zum NSU-Komplex (der erste war 2012/2013 eingesetzt worden) zur weiteren Aufklärung beitragen und dabei offene Fragen und mögliche Fehler der bayerischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV) und der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger bei der Aufklärung und Strafverfolgung im Zusammenhang mit den Mord- und Sprengstoffanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) in Bayern und die hieraus zu ziehenden politischen und organisatorischen Konsequenzen für die bessere Bekämpfung der aktuellen Bedrohungen durch rechtsextremistische, rassistische und antisemitische Gewalt sowie der anhaltenden Gefährdung durch entsprechende terroristische Anschläge oder Attentate klären.
Die Untersuchungsausschüsse „Stammstrecke“ und „Zukunftsmuseum“ werden beide am 26.01.2023 eingesetzt. Ersterer soll eines möglichen Fehlverhaltens der verantwortlichen bayerischen Behörden, insbesondere der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit den im Sommer 2022 bekannt gewordenen erheblichen Kostensteigerungen und Verzögerungen der Inbetriebnahme beim Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München untersuchen. Zweiterer eine möglichen Fehlverhaltens der beteiligten Staatsbehörden, Staatsbetriebe und öffentlichen Einrichtungen bzw. Beteiligungen des Freistaates Bayern, der beteiligten Ministerien, von Abgeordneten, Staatsbediensteten und politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern im Zusammenhang mit der Errichtung einer Zweigstelle des Deutschen Museums in Nürnberg mit den Vertragspartnern des Deutschen Museums von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik A. d. ö. R. und der Alpha Grundbesitz GmbH & Co. KG.
Am 31.01.2023 konstituiert sich zum Thema 2. Stammstecke außerdem ein Unterausschuss als „Parlamentarisches Begleitgremium zum Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke München“. Er soll als parlamentarisches Begleitgremium das Gesamtprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München begleiten, sich regelmäßig mit der Deutschen Bahn und der Bayerischen Staatsregierung austauschen und sich über die weiteren Projektfortschritte berichten lassen.
Den Termin für die nächste Landtagswahl setzt die Bayerische Staatsregierung am 13.12.2022 auf den 08. Oktober 2023 fest (Informationen des Bayerischen Landtags zur Landtagswahl 2023).
Quelle: Bayerischer Landtag