Mit der Besetzung des gesamten Landes (München: 30. April 1945) endet der Zweite Weltkrieg für das Gebiet Bayerns am 8. Mai 1945. Staatsrechtlich existiert Bayern nicht mehr; die bestehenden Staatsministerien waren zuvor lediglich Vollzugsorgane der Reichsministerien in Berlin. Sie bieten jedoch sie ein Fundament für die bevorstehende staatliche Neukonstituierung des Freistaates. Vom "Regional Military Government" wird der frühere BVP-Vorsitzende Fritz Schäffer auf Vorschlag Kardinal Faulhabers zum vorläufigen Ministerpräsidenten ernannt. Nach der Bildung einer ersten provisorischen Regierung, der u. a. der frühere Regensburger Oberbürgermeister Otto Hipp (Kultus) und der Ministerialdirektor Karl August Fischer (Innen) angehören und in der Schäffer selbst zusätzlich das von ihm schon 1931 bis 1933 geführte Finanzressort übernimmt, gibt der neue Ministerpräsident am 13. Juni 1945 über den Rundfunk eine erste Regierungserklärung ab. Darin betont er die christliche Wertebasis eines künftigen bayerischen Staates und weist damit den Weg zum Neuanfang nach "nationalsozialistische[r] Lüge", "Massenterror", "Militarismus" und "Kadavergehorsam".
Als Geburtsurkunde des bayerischen Staates gilt die am 19. September 1945 vom Office of Military Government in Germany - US (OMGUS) erlassene Proklamation Nr. 2: Sie bestimmt die Errichtung von Ländern in der amerikanischen Besatzungszone. Diese Länder sollen "von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden", heißt es darin. Es wird ausgeführt, dass jeder Staat "eine Staatsregierung" haben solle. Hier werden auch die Grenzen des künftigen Freistaats sichtbar: Die (bis 1933) bayerische Pfalz wird - als Teil der französischen Besatzungszone - nicht erwähnt. Lediglich der Kreis Lindau sollte später noch zu Bayern kommen.
Am 28. September 1945 wird Schäffer - wegen der in den Augen der Besatzer nicht nachdrücklich genug betriebenen Entnazifizierung in Bayern - von den Amerikanern abgesetzt. Sein Nachfolger wird Wilhelm Hoegner (SPD), in dessen Kabinett sich neben Sozialdemokraten und CSU-Politikern auch ein Kommunist findet. Hoegner setzt sich vorrangig folgende Ziele: "1. Entnazifizierung und Wiedergutmachung; 2. Verfassungspolitik: Wiederherstellung eines bayerischen demokratischen Staates und deutschen Bundes; 3. Neuaufbau des Parlamentarismus".
Nach dem Auftrag der Militärregierung, eine Bayerische Verfassung vorzubereiten, beruft Hoegner einen "Vorbereitenden Verfassungsausschuss" ein (9. Februar 1946), dem u. a. angehören: Arbeitsminister Albert Roßhaupter (SPD), Staatssekretär Hans Ehard (CSU) sowie die Münchner Bürgermeister Karl Scharnagl (CSU) und Thomas Wimmer (SPD). Sachverständiger ist der Staatsrechtler Prof. Hans Nawiasky aus St. Gallen (bis 1933 an der Universität München), den Vorsitz führt Hoegner selbst. Grundlage der Verhandlungen zwischen März und Mai 1946 ist ein von Hoegner selbst entworfener Text. Im Vorfeld der Neukonstituierung des Freistaats Bayern ist zudem eine Art "Vorparlament", der von Hoegner erdachte "Beratende Landesausschuss", angesiedelt. Die von den Parteien ernannten bzw. von der Staatsregierung berufenen 128 Mitglieder stellen erstmals seit 13 Jahren wieder eine Art Verbindung zwischen Bevölkerung und Regierung her.
Mit der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung am 30. Juni 1946 beginnt die eigentliche Staatswerdung Bayerns auf demokratischer Basis. Von 180 Sitzen entfallen auf die CSU 109 (58,3%), auf die SPD 51 (28,8%), auf die KPD 9 (5,3%), auf die WAV (Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung) 8 Sitze (5,1%) und auf die FDP 3 Sitze (2,5%). Die Wahlbeteiligung liegt bayernweit bei 72,1%. Hoegners Rücktrittsangebot wegen des schwachen Ergebnisses seiner Partei wird von der Militärregierung abgelehnt. Die Einsetzung des Ministerpräsidenten sei vorläufig nach wie vor allein ihre Sache - unabhängig von der gewählten Versammlung. Die Verfassunggebende Landesversammlung hat zudem laut Gesetz "nicht die Rechte eines vorläufigen Landtages", der erst im Spätherbst gewählt werden soll. Michael Horlacher (CSU) wird Präsident der Versammlung.
Nach zehn Sitzungen nimmt die Verfassunggebende Landesversammlung den Entwurf der "Verfassung des Freistaates Bayern" am 26. Oktober an. Lediglich die 14 Vertreter von FDP, KPD und WAV stimmen mit "Nein". Thematisch umstritten war die Frage der Schaffung einer zweiten Kammer ("Bayerischer Senat"), einer ständischen Vertretung, der die Sozialdemokraten erst nach einer klaren Kompetenzbegrenzung zustimmen. Auch die zuletzt festgeschriebene Konfessionsschule und das - knapp verworfene - Amt eines bayerischen Staatspräsidenten lösen heftige Debatten aus. In einem Genehmigungsvorbehalt äußert sich die amerikanische Besatzungsbehörde am 26. Oktober 1946 deutlich gegen mögliche separatistische Tendenzen Bayerns.
Peter Jakob Kock, Der Bayerische Landtag. Eine Chronik, Würzburg 1996, S. 21-28.
Reinicke, Landtag und Regierung im Widerstreit, S. 73-150.