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Der Landtag 1919-1920 (1. Wahlperiode) < >

Sitzungsdauer: 21.02.1919-02.06.1920
Sitzung des Landtags in Bamberg
Sitzung des Landtags in Bamberg
1919, Fotografie
© Bayerischer Landtag, München

Schon am 5. Dezember 1918 wird die Wahl zum neuen Landtag auf den 12. Januar 1919 festgesetzt. Damit ist zunächst die Grundsatzentscheidung zwischen parlamentarischer Demokratie und Rätesystem gefallen, nachdem die sozialdemokratischen Minister mit Rücktritt und Bruch der Koalition gedroht haben. Es wird erstmals das Verhältniswahlrecht und das Frauenstimmrecht angewendet.
Zuvor haben sich die bürgerlichen Parteien neu konstituiert. Bereits im November entstand als Nachfolgerin des bayerischen Zentrums die "Bayerische Volkspartei" (BVP). Sie betont konservativ-katholische und föderalistische Grundsätze und besitzt ein starkes bäuerliches, von Georg Heim geführtes Element, das nichts mit den Bauernräten zu tun haben will. Evangelische Konservative rufen die Bayerische Mittelpartei ins Leben, die später in Deutsch-Nationale Volkspartei (DNVP) umbenannt wird. Liberale Politiker schließen sich in der Deutschen Volkspartei (DVP), die eine nationalliberale Prägung aufweist, oder - weiter links - in der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) zusammen.
Die Wahlen, an denen immerhin 86% der Wahlberechtigten teilnehmen, machen den geringen Rückhalt Eisners in der Bevölkerung deutlich: Die USPD erhält nur 2,5% der Stimmen bzw. 3 von 180 Mandaten. Die BVP gewinnt 35% der Mandate, die SPD 33% und die DDP 14%.
Die Eröffnung des Landtags am 21. Februar 1919 verläuft dramatisch. Eisner wird auf dem Weg zum Landtag von einem Gegner der Revolution erschossen. Danach schießt ein Mitglied des neu gebildeten Revolutionären Arbeiterrates im Plenarsaal auf Erhard Auer (MSPD) und verletzt ihn schwer; ein Abgeordneter und ein Offizier werden bei der Schießerei getötet. Diese Vorfälle zeigen, wie weit die Radikalisierung mittlerweile fortgeschritten war, und treiben diese weiter voran. Eisner hinterlässt ein Machtvakuum, die Regierung ist zunächst handlungsunfähig, der Landtag führungslos. Das Attentat auf Eisner löst in Linkskreisen die Sorge um den Bestand der Revolution aus: Die USPD ruft in München den Generalstreik aus; es wird der Belagerungszustand verhängt. Allen, die sich der Regierungsgewalt widersetzen, wird Erschießung angedroht.
Einen Tag nach dem Mord an Eisner bildet sich der "Zentralrat der Republik Bayern", der sich aus den bereits bestehenden Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten rekrutiert, aber auch kommunistische (spartakistische) Führungspersönlichkeiten aufnimmt. Es setzt ein Ringen zwischen dem Zentralrat einerseits und den parlamentarischen Parteien - vor allem der Sozialdemokratie - andererseits um die Macht ein. Der Landtag kann - nach schwierigen Verhandlungen mit dem Zentralrat - am 17. und 18. März 1919 ungehindert tagen. Er wählt Johannes Hoffmann (MSPD) zum Ministerpräsidenten und bestätigt dessen Kabinett. Ferner billigt der Landtag ein "vorläufiges Staatsgrundgesetz", ein "Gesetz zur Ermächtigung der Regierung zu gesetzgeberischen Maßnahmen", ein "Notgesetz über die Weiterführung des Staatshaushalts" sowie eine Reihe weiterer dringlicher Gesetze. Daraufhin vertagt sich der Landtag.
Der Zentralrat verhindert die nächste Einberufung des Landtags durch die Regierung auf den 9. April und ruft am 7. April die "Räterepublik" aus. Die Regierung Hoffmann und der Landtag weichen nach Bamberg aus. Dort vereinbart Hoffmann am 31. Mai 1919 mit der BVP und der DDP eine Koalitionsregierung, in der die SPD die führende Rolle mit dem Ministerpräsidenten und fünf Ministern übernimmt; die USPD scheidet aus dem Kabinett aus. Drei Tage zuvor hat die Regierung Hoffmann dem Landtag einen Verfassungsentwurf vorgelegt, der zunächst von einem Ausschuss, dann vom Plenum beraten und am 12. August angenommen wird. Am 14. August wird diese "Bamberger Verfassung" ausgefertigt, am 15. September 1919 publiziert.
Die Reichsverfassung, nach ihrem Entstehungsort "Weimarer Verfassung" bezeichnet, wird zwar formell auch erst am 11. August von Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) unterzeichnet, gibt aber dennoch den Rahmen vor, im dem sich die bayerische Verfassung bewegen muss. Denn da nunmehr das gesamte deutsche Volk als Souverän gilt, ist das Reich den Ländern verfassungsrechtlich übergeordnet. Die bisherigen deutschen Staaten haben mit ihren souveränen Fürsten auch ihre Souveränität verloren, sie sind nur noch Teilstaaten. Auf diesem verfassungsrechtlichen Konstrukt beruht die einheitsstaatliche Ausgestaltung des Reichs mit der Betonung des Prinzips "Reichsrecht bricht Landesrecht", die den föderalistischen Vorstellungen Bayerns und anderer Länder entgegensteht. Bayern verliert seine Reservatrechte aus dem Kaiserreich (eigene Post, Bahn und Armee) und wird finanziell vom Reich abhängig.
Gemäß der Bamberger Verfassung ist Bayern eine parlamentarische Demokratie. Das Volk übt seine Rechte durch das Parlament, das aus nur einer Kammer besteht, und mittels Volksbegehren und Volksentscheid aus. Die Regierung wird vom Landtag gewählt, wobei der Ministerpräsident keine so herausragende Stellung im Kabinett einnimmt wie heute (keine "Richtlinienkompetenz"). Der Staat nimmt gegenüber der Kirche keine Hoheitsrechte in Anspruch, billigt dieser aber auch keine Befugnisse im staatlichen Bereich zu; auch die Schulen sind eine "staatliche Angelegenheit". Zusätzliche Gesetze ermöglichen gemischtkonfessionelle Volksschulen. Die BVP vermag sich nicht durchzusetzen mit ihrem Vorschlag, eine zweite, berufsständisch eingerichtete Kammer einzurichten und - zur Betonung der bayerischen Eigenstaatlichkeit - das Amt eines bayerischen Staatspräsidenten einzuführen. Die BVP versucht 1924, diese beiden Ziele nachträglich mit Hilfe eines Volksentscheids zu erreichen, scheitert aber.
Die Spannungen innerhalb der Regierungskoalition nehmen rasch zu. Die BVP, die aus innenpolitischen Erwägungen als größte Fraktion den "Juniorpart" übernommen hatte, fühlt sich hintangestellt. Vor allem die Rückdrängung des kirchlichen Einflusses in der Schule und der zu schwache Einsatz für den Föderalismus verärgert die BVP, die deshalb die Kooperation mit der SPD aufkündigen möchte. Den Anlass, die Koalition zu beenden, bietet ein rechtsradikaler Putschversuch in Berlin im März 1920 ("Kapp-Putsch"). In dessen Verlauf zeigt sich die republikfeindliche Haltung der Reichswehr, die sich weigert, gegen die putschenden Freiwilligeneinheiten vorzugehen ("Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr"). Solche Freiwilligeneinheiten gibt es auch in Bayern in größerer Zahl. Angeblich um von diesen Einheiten ausgehende Gefahren abzuwehren, drängen rechtsorientierte Amtsträger - so der Präsident der Regierung von Oberbayern, Gustav Ritter von Kahr, der Münchner Polizeipräsident Ernst Pöhner und der Chef der Einwohnerwehren, Forstrat Georg Escherich - General von Möhl, den Chef der in Bayern stationierten Reichswehrtruppen, vom Ministerpräsidenten die Übertragung der vollziehenden Gewalt auf ihn zu fordern. Obwohl eine solche Übertragung gegen das geltende Recht verstößt und Ministerpräsident Hoffman sie ablehnt, geben die eingeschüchterten Minister der Forderung des Generals nach. Hoffmann tritt auf Grund dieser Abstimmungsniederlage zurück, womit die Koalitionsregierung beendet ist. Damit aber haben auch die Gegner der Demokratie einen Sieg errungen.
Denn anschließend, am 16. März, wählt der Landtag mit einer Stimme Mehrheit Kahr zum neuen Ministerpräsidenten. Die BVP hat eine Koalition der nichtsozialistischen Parteien gebildet, verzichtet aber darauf, als stärkste Fraktion den Ministerpräsidenten zu stellen. Kahr entzieht Möhl die vollziehende Gewalt; sein Ziel, die SPD zu entmachten, hat er ja nun auf andere Weise erreicht. Zudem ist der Kapp-Putsch in Berlin bereits an einem Generalstreik der Gewerkschaften und am passiven Widerstand der Berliner Ministerialbürokratie gescheitert.
Mit Kahr wird ein Beamter Ministerpräsident, der der BVP nahe steht, aber weder Mitglied dieser Partei noch des Parlaments ist. Seinen Rückhalt hat er in außerparlamentarischen Kräften, bei den Einwohnerwehren, der Polizei und der Reichswehr; er ist stolz, noch nie einen Eid auf den Freistaat geschworen zu haben. Er verfolgt eine Politik, die Bayern die Bezeichnung "Ordnungszelle Bayern" einbringt: Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in strikt konservativem, gegen die SPD und alle "linken" Organisationen gerichteten Sinn. Bayern und speziell München wird zum Sammelbecken unterschiedlicher rechter und rechtsradikaler Kreise, für die das Parlament nur eine "Schwatzbude" ist. Die Landtagsfraktion der SPD sieht in der Wahl Kahrs eine "Gegenrevolution"; sie geht für die nächsten Jahre auf einen strikten Oppositionskurs.
Einen eigenstaatlichen Akzent setzt der Landtag mit der Gründung des Bayerischen Staatsgerichtshofs; damit sollen verfassungsrechtliche und politische Streitfälle im eigenen Land entschieden werden können, ohne dass der Staatsgerichtshof des Reichs einbezogen werden muss.

Hürten, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band VI/1, S. 457-476; Hartmann, S. 471-480 (mit Wahlanalyse auf S. 471); Menges, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 166-195; Reinicke, Landtag und Regierung im Widerstreit, S. 41-54.

Gesetzgebung:

Beschlüsse von besonderer Bedeutung:
- Verfassung des Freistaats Bayern ("Bamberger" Verfassung)
- Gemeindewahlrecht
- Landeswahlgesetz
- Bayerischer Staatsgerichtshof
- Änderung der Geschäftsordnung des Landtags zur Anpassung an die neue Verfassung

Der Landtag hat behandelt:
33 Gesetzesvorlagen seitens der Regierung;
11 Verordnungen, darunter:
die Aufhebung des Staatsministeriums des Äußeren und die Einrichtung einer Staatskanzlei;
31 Anträge;
4 Denkschriften
3 Staatsverträge:
a) die Eingliederung von Coburg in den Freistaat;
b) die Überführung der bayerischen Eisenbahnen in das Eigentum des Reichs;
c) den Übergang der Post- und Telegrafenverwaltung an das Reich;
240 Anträge von Abgeordneten;
209 kurze Anfragen.

Die Mitglieder des Landtages:

Präsidium
Präsident: Schmitt, Franz
Königbauer, Dr.h.c. Heinrich (ab 19.03.1920)
1.Vizepräsident: Königbauer, Dr.h.c. Heinrich
Haller von Hallerstein, Dr. Sigmund August Karl Ulrich, Freiherr von (ab 19.03.1920)
2.Vizepräsident: Hammerschmidt, Dr. Karl
1.Schriftführer: Rauch, Prof. Hans
2.Schriftführer: Ischinger, Hans
3.Schriftführer: Jehle, Joseph Georg
4.Schriftführer: Hofmann, Wolfgang
Abgeordnete
BVP
Bayerische Volkspartei
Ackermann, Jakob
Ammann geb. Sundström, Ellen
Bär, Johann
Baumann, Paul
Bernzott, Karl Georg
Bittner jun., Rupert
Bottner, Joseph Anton
Breitenbach, Franz Xaver
Bruch, August
Buechl, Kornelius
Dauer, Franz Xaver
Diroll, Hans
Eberle, Aloisia
Eggersdorfer, Franz Xaver
Eichner, Balthasar
Eschenbach, Alois
Freyberg, Karl Leopold Maria Freiherr von
Funke, Linus
Gebsattel, Maria Freiherrin von
Giehrl, Ludwig
Groll, Karl
Hartmann, Heinrich
Held, Heinrich
Hofmann, Hermann
Hudlett, Friedrich
Issing, Joseph
Jäger, Franz Paul Joseph Eugen
Königbauer, Heinrich
Konrad, Adolf
Kratofiel, Joseph
Kropp, Georg
Lampart, Franz Xaver
Lochbrunner, Franz Joseph
Loy, Hans
Mattes, Jakob
Matzinger, Sebastian
Mayer, Joseph
Müller, Ferdinand
Münsterer, Joseph
Osel, Heinrich
Oswald, Heinrich
Pechmann, Wilhelm Freiherr von
Pestalozza, Joseph Graf von
Pollinger, Johann
Probst, Alfons Maria
Räbel, Hans
Rauch, Hans
Reuß, Franz
Rieß, Ludwig
Rothmeier, Karl
Saffer, Fritz
Schefbeck, Joseph
Schlittenbauer, Sebastian
Schmitt, Therese
Schwarz, Georg
Seor, Franz
Siben, Josef
Speck, Karl Friedrich
Stang, Georg
Stark, Ernst
Stark, Franz Xaver
Troßmann, Karl Joseph
Voll, Martin Anton
Wackerl, Michael
Wagner, Andreas
Walterbach, Karl
Weigl, Franz
Wohlmuth, Georg
Zahnbrecher, Franz Xaver
SPD
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ackermann, Friedrich
Auer, Erhard
Barth, Joseph
Bauer, Hans
Deffner, Aurelie
Dill, Hans
Eberhard, Konrad
Endres, Friedrich
Engelhard, Urban
Fischer, Max
Freudenberger, Felix
Gasteiger, Hans
Geiselhart, Otto
Gentner, Johann
Geyer, Georg Karl
Giermann, Karl
Gruber, Martin
Gruschke, Otto
Haller von Hallerstein, Sigmund August Karl Ulrich Freiherr
Hartmann, Johann Karl Hermann
Herrmann, Matthäus
Heublein, Rudolf
Hirsch, Wilhelm
Hoffmann, Johannes
Högg, Clemens
Horlacher, Leonhard
Huber, Joseph
Inhofer, Joseph
Ischinger, Hans
Keidel, Ludwig Philipp
Keiditsch, Michael
Kern, Robert
Kleefoot, Paul
Klement, Eduard Heinrich
Körner, Bruno
Lämmermann, Konrad
Lohse, Max
Mämpel, Hermann
Mauerer, Emilie
Merkel, Johann Thomas
Meyer, Georg
Nimmerfall, Hans
Pleninger, Hermann
Pohl, Konrad
Pröbstl, Anton
Profit, Friedrich
Rebmann, Heinrich
Renner, Ludwig
Roßhaupter, Albert
Säckler, Joseph
Saenger, Alwin
Schmid, Eduard
Schmitt, Franz
Schneider, Matthäus
Schneppenhorst, Ernst
Segitz, Martin
Steeger, Julius
Stegner, Johann
Steitz, Johannes
Süßheim, Max
Timm, Johannes
Ulrich, Siegmund
Walther, Max
Wunderlich, Robert
Wurzel, Paul
Zeller, Eugen
DDP
Deutsche Demokratische Partei
Bühler, Friedrich
Dirr, Pius
Eisenbeis, Friedrich
Geppert, Artur
Günther, Käthe
Häberlein, Hans
Hammerschmidt, Karl
Hartmann, Hans
Hohmann, Georg
Hübsch, Karl
Jehle, Joseph Georg
Jungmaier, Johann Jakob
Kalbskopf, August
Kempf, Rosa
Link, Ambros
Müller-Meiningen, Ernst
Piloty, Robert
Quidde, Ludwig
Rieger, Johann
Ries, Georg
Schack, Hans
Scheu, Friedrich
Schnitzler, Hans
Schrepfer, Karl
Steinbeis, Ferdinand
Stolz, Nikolaus
Teufel, Georg
BBB
Bayerischer Bauernbund
Arnold, Michael
Batzer, Georg
Dirr, Theodor
Eisenberger, Georg
Engelsberger, Bernhard
Gandorfer, Karl
Grabmair, Jakob
Hofmann, Wolfgang
Klarhauser, Joseph
Lutz, Hermann
Matzeder, Joseph
Mayer, Johann
Scheifele, Fritz
Schweiger, Georg
Staedele, Anton
Steiner, Martin
Wasner, Joseph
BMP u. DVPdP
Bayerische Mittelpartei und Deutsche Volkspartei der Pfalz
Becker, Friedrich
Brendel, Johann Peter
Haiger, Heinrich
Hilpert, Johann Michael
Mattil, Ludwig
Munzinger, Karl
Neumayer, Friedrich
Ohligmacher, Georg
Strathmann, Hermann
Walz, Friedrich
USPD
Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Blumtritt, Max
Eisner, Kurt
Goßler, Fritz
Tübel, Arthur

Minister / Kabinette:

17.03.1919-31.05.1919: 1. Kabinett Hoffmann
Ministerpräsident und Staatsminister des Äußern, sowie Kultus und Unterricht: Hoffmann, Johannes (SPD)
Staatsminister des Innern: Segitz, Martin (SPD)
Staatsminister der Justiz: Endres, Fritz (SPD)
Staatsminister der Finanzen: Merkel, Paul, von
Neumaier, Karl (25.03.1919-12.04.1919)
Haller von Hallerstein, Dr. Sigmund August Karl Ulrich, Freiherr (SPD) (ab 12.04.1919)
Staatsminister für Handel, Industrie und Gewerbe: Simon, Joseph (USPD)
Haller von Hallerstein, Dr. Sigmund August Karl Ulrich, Freiherr (SPD) (ab 8.04.1919 geschäftsführend)
Staatsminister für Land- und Forstwirtschaft: Steiner, Martin (BBB)
Staatsminister für Soziale Fürsorge: Unterleitner, Hans (USPD)
Gasteiger, Hans (SPD) (ab 08.04.1919 geschäftsführend)
Staatsminister für Verkehrsangelegenheiten: Frauendorfer, Heinrich, Ritter von (o.P.)
Staatsminister für militärische Angelegenheiten: Schneppenhorst, Ernst (SPD)
Staatskommissar für Ernährungswesen: Wutzlhofer, Johannes (BBB)
 
31.05.1919-14.03.1920: 2. Kabinett Hoffmann
Ministerpräsident und Staatsminister des Äußern, sowie Kultus und Unterricht: Hoffmann, Johannes (SPD)
stv. Ministerpräsident (ab 01.1920): Freyberg, Karl Leopold Maria, Freiherr von (BVP)
Staatsminister des Innern: Endres, Fritz (SPD)
Staatsminister der Justiz: Müller-Meiningen, Dr. Ernst (DDP)
Staatsminister der Finanzen: Speck, Karl Friedrich (BVP)
Kofler, Karl Gustav (BVP) (ab 28.01.1920)
Staatsminister für Handel, Industrie und Gewerbe: Hamm, Eduard (DDP)
Staatsminister für Landwirtschaft: Freyberg, Karl Leopold Maria, Freiherr von (BVP)
Staatsminister für Soziale Fürsorge: Segitz, Martin (SPD)
Staatsminister für Verkehrsangelegenheiten: Frauendorfer, Heinrich, Ritter von (o.P)
Staatsminister für militärische Angelegenheiten: Schneppenhorst, Ernst (SPD) (bis 25.08.1919)
Staatskommissar für Ernährungswesen (01.04.1919-01.09.1919): Wutzlhofer, Johannes (BBB) (bis 01.09.1919)
 
16.03.1920-14.07.1920: 1. Kabinett Kahr
Ministerpräsident, Staatsminister des Äußern und Staatsminister des Innern: Kahr, Gustav, Ritter von (o.P.)
Staatsminister der Justiz: Müller-Meiningen, Dr. Ernst (DDP)
Staatsminister der Finanzen: Kofler, Karl Gustav (BVP)
Staatsminister für Unterricht und Kultus: Matt, Franz (BVP)
Staatsminister für Handel, Industrie und Gewerbe: Hamm, Eduard (DDP)
Staatsminister für Landwirtschaft: Wutzlhofer, Johannes (BBB)
Staatsminister für Soziale Fürsorge: Oswald, Heinrich (BVP)
Staatsminister für Verkehrsangelegenheiten: Frauendorfer, Heinrich, Ritter von (o.P.) (bis 01.04.1920)

Wahlergebnisse:

 

Protokolle:

Die Stenographischen Berichte des Bayerischen Landtags von 1919-1933 finden Sie auf der Website der Bayerischen Staatsbibliothek.

> zu den Steographischen Berichten (externer Link in neuem Fenster)

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