Die Landtagswahlen vom 20. Mai 1928 bringen den radikalen Parteien Verluste: Der Völkische Block erringt kein Mandat mehr, die NSDAP erhält bei 6,1 Prozent der Stimmen 9 Mandate. Die Sitze der KPD gehen von 9 auf 5 zurück. Dagegen kann die SPD die Zahl ihrer Mandate von 23 auf 34 steigern. Gestärkt werden auch der Bauernbund mit nunmehr 17 und die DNVP mit 13 Sitzen. Die BVP erzielt 46 Mandate und damit genau so viele wie 1920.
Für Ministerpräsident Heinrich Held (BVP) kommt eine Kooperation mit der SPD weiterhin nicht in Frage. Da eine Koalition mit dem Bauernbund allein nicht stark genug ist, bleibt ihm nur die Fortführung der Rechtskoalition unter Einschluss der nationalkonservativen DNVP. Als jedoch Held 1930 zur Deckung des bayerischen Haushaltsdefizits eine neue, sehr unpopuläre Verbrauchssteuer - die Schlachtsteuer - einführen will, da das Reich die Regelung der Biersteuer an sich gezogen hat, verlässt der Bauernbund die Koalition. In der namentlichen Abstimmung votieren 58 Abgeordnete für und 67 gegen die Schlachtsteuer. Die Regierung führt nun die Schlachtsteuer auf dem Weg einer Notverordnung nach Artikel 64 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung "zur Behebung des finanziellen Notstandes des Staates" ein.
Als die SPD daraufhin die Aufhebung der Schlachtsteuerverordnung beantragt, verbindet Held mit der Abstimmung über diese Notverordnung die Vertrauensfrage. Finanzminister Hans Schmelzle (BVP) appelliert an die Abgeordneten, dem bayerischen Staat die notwendigen neuen Einnahmen nicht zu verweigern; denn damit werde Bayern und mit ihm "das letzte Bollwerk des Föderalismus" zu Fall gebracht. Dennoch verliert die Regierung die Abstimmung mit 62 gegen 58 Stimmen (20. August 1930). Held tritt mit seinem gesamten Kabinett zurück, bleibt aber zusammen mit den meisten Ministern als geschäftsführende Minderheitsregierung im Amt. Finanzminister Schmelzle verzichtet jedoch auf sein Amt, enttäuscht über das "Gegeneinander der Parteien" und das Fehlen einer "aufbauenden Arbeit" im Parlament.
Das Minderheitskabinett Held kann sich halten, da es von Bauernbund und SPD toleriert wird und keine andere Regierungsmehrheit in Sicht ist. Da die Regierung jedoch ohne parlamentarischen Rückhalt und mit Notverordnungen regiert, verliert sie an Autorität. Auch das politische Gewicht und die Reputation des Landtags nimmt Schaden, da er unfähig ist, die Regierungskrise zu beheben, und da die tolerierenden Fraktionen sich weitgehend politisch abstinent verhalten (müssen).
Die Hauptaktivität der bayerischen Regierung bleibt auf die Auseinandersetzung mit dem Reich über die Steuer- und Finanzfragen ausgerichtet. Auch im Reichstag fehlen feste parlamentarische Mehrheiten; Minderheitskabinette, die nur vom Vertrauen des Reichspräsidenten gehalten werden, regieren zunehmend mit Notverordnungen, die tief in die Länderfinanzen und damit in die Kompetenz der Landtage eingreifen. Die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1930 "zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen" setzt z.B. Höchstgrenzen für die Landessteuern fest und senkt gleichzeitig die Anteile der Länder am Aufkommen der Einkommens-, Körperschafts- und Kraftfahrzeugsteuer.
Neben Held engagiert sich besonders Fritz Schäffer, Vorsitzender der BVP und seit 1931 Finanzminister, gegen die "Aushöhlung der Länder" durch die Notverordnungen des Reichs (so der Titel einer Protestdenkschrift vom November 1931). Durch den Wechsel im Reichskanzleramt von Heinrich Brüning (katholische Zentrumspartei) zu Franz von Papen mit seinem rechtsgerichteten "Kabinett der nationalen Konzentration" am 30. Mai 1932 kommen diese Verhandlungen zum Stillstand.
Die Weltwirtschaftskrise wirkt sich auch auf Bayern aus. Die Arbeitslosenzahlen steigen 1930/31 sprunghaft an. Die politische Auseinandersetzung radikalisiert sich; politisch motivierte Gewalttaten seitens der NSDAP und der KPD häufen sich. Die Regierung versucht den Straßenterror einzudämmen, indem sie am 5. Juni 1930 öffentliche Aufzüge in Uniform verbietet und dieses Verbot ein Jahr später verschärft.
Bei den Reichstagswahlen vom 14. September 1930 legen die Nationalsozialisten sprunghaft von 12 auf 107 Mandate zu; dazu haben auch bayerische Wähler vor allem in Ober- und Mittelfranken und in der Rheinpfalz beigetragen. Mit dem erwähnten Wechsel im Reichskanzleramt endet auch die grundsätzliche Übereinstimmung zwischen der bayerischen und der Reichsregierung in der gemeinsamen Frontstellung gegen die Nationalsozialisten.
Hürten, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 496-498; Ziegler, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band, S. 510-513; Hartmann, S. 496-498 (mit Wahlanalyse auf S. 496); Menges, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 230-241; Reinicke, Landtag und Regierung im Widerstreit, S. 41-54; Klaus Schönhoven, Die Bayerische Volkspartei 1924-1932, Düsseldorf 1972, S. 201-277, bes. 271-277