Bei den letzten freien Landtagswahlen am 24. April 1932 erreicht die NSDAP den erwarteten Durchbruch, die Zahl ihrer Mandate erhöht sich von 9 auf 43. Die Fraktion der BVP bleibt mit 45 Abgeordneten (statt zuvor 46) nahezu gleich stark. Die Verlierer der Wahl sind alle anderen Parteien, insbesondere die SPD, die von 43 auf 20 Abgeordnete absinkt, aber auch die DNVP, die nur noch 3 Sitze hat. Nur die KPD legt von 5 auf 8 Abgeordnete zu.
Die BVP-Fraktion hält an Heinrich Held als Ministerpräsidenten fest. Held will jedoch auch in dieser Situation keine Koalition mit der SPD eingehen. Da eine Koalition mit der NSDAP für ihn ebenfalls nicht in Frage kommt, bleibt es bei einer Minderheitsregierung. Diese wird vom Bauernbund und der SPD toleriert. Wäre es nach dem Willen des BVP-Vorsitzenden Fritz Schäffer gegangen, wäre möglicherweise eine Koalition mit der SPD zustande gekommen; aber auch auf Seiten der SPD gibt es starke Vorbehalte gegen die BVP. Die Gefahr, die von der Hitler-Bewegung droht, wird noch immer nicht ernst genug genommen.
Die Abgeordneten der NSDAP, welche die zweitstärkste Fraktion bilden, stören planmäßig den parlamentarischen Betrieb, um diesen zu behindern und lächerlich zu machen. Erleichtert wird ihnen dieses Vorhaben durch den Umstand, dass mit zahlreichen Stimmen aus anderen Fraktionen der Nationalsozialist Franz Schwede zum Ersten Vizepräsidenten des Landtags gewählt wird. Die Anträge und Anfragen der NSDAP dienen lediglich propagandistischen Zwecken, der Landtag wird als Bühne für Krawallauftritte missbraucht. Sie haben aber die demokratisch, oder zumindest rechtsstaatlich gesonnene Mehrheit von 57% der Landtagsabgeordneten gegen sich.
Als die neue Reichsregierung unter Papen im Juni 1932 das SA-Verbot aufhebt, kündigt die bayerische Regierung eine eigene Notverordnung zur Aufrechterhaltung des Uniformverbots in Bayern an. Daraufhin marschieren die NSDAP-Abgeordneten in provokativer Absicht im Braunhemd im Landtag auf. Als Landtagspräsident Stang (BVP) sie aus dem Saal verweist, kommt es zu heftigen Radauszenen, die den Präsidenten zur Aufhebung der Sitzung zwingen. Zwei NS-Abgeordnete (Esser und Streicher) werden verhaftet, nachdem sie Stang und die BVP wüst beschimpft haben. Es folgen Straßenschlägereien; in München unterdrückt die Polizei mit Knüppeln eine Massendemonstration der SA. Der auf diese Weise entschlossen gegen die nationalsozialistische Gefahr vorgehenden Regierung fällt jedoch der Reichsjustizminister Franz Gürtner (DNVP), der zuvor zehn Jahre lang bayerischer Justizminister war, in den Rücken. Nach dem Prinzip "Reichsrecht bricht Landesrecht" erzwingt er die Aufhebung des bayerischen Uniformverbots.
Ein geregelter Parlamentsbetrieb ist jetzt kaum noch möglich. Durch einen Antrag des Bauernbunds, der die Neuwahl des Ministerpräsidenten fordert und der die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten findet, gerät die Regierung weiter unter Druck. Die wesentlichen Entscheidungen aber fallen in Berlin; der Landtag rückt an den Rand des politischen Geschehens. Am 30. Januar 1933 wird Adolf Hitler Reichskanzler. Er hat im Reichstag zwar eine starke Koalition hinter sich, aber nicht die parlamentarische Mehrheit. Deshalb setzt Hitler bei Reichspräsident Hindenburg die Auflösung des Reichstags und Neuwahlen durch. Noch bevor diese Neuwahlen am 5. März 1933 stattfinden, werden - begründet mit einem drohenden Umsturz - mittels Notverordnungen des Reichs die demokratischen Freiheiten eingeschränkt. Besonders die Notverordnung "zum Schutz von Volk und Staat" vom 28. Februar 1933 (die so genannte "Reichstagsbrandverordnung"), welche das Grundrecht auf persönliche Freiheit aufhebt, bildet die rechtliche Grundlage für einen Polizeistaat, der die Willkürherrschaft der Nationalsozialisten ermöglicht. Diese intensivieren sofort die Verfolgung ihrer politischen Gegner; in Berlin werden jetzt sozialdemokratische und kommunistische Reichstags- und Landtagsabgeordnete in Schutzhaft genommen. In Bayern herrscht vorläufig noch verhältnismäßige Ruhe.
Die "halbfreien Reichstagswahlen" vom 5. März 1933, bei denen mit 88,8% überdurchschnittlich viele Wahlberechtigte zur Urne gehen, bringen der NSDAP reichsweit 43,9% der Stimmen. Zusammen mit der DNVP, die 8 % erhalten hat, besitzt die NSDAP damit eine knappe Mehrheit im Reichstag. In Bayern geben 43,1% der Wähler ihre Stimme der NSDAP, 4,1% der DNVP. Damit erreichen diese beiden Parteien in Bayern noch immer nicht die Mehrheit. Erhebliche Verluste hat die BVP zu verkraften, die nur 27,2% der Stimmen erhält. Auch Bauernbund, Liberale, DNVP und KPD verlieren. Nur die SPD hält mit 15% der Stimmen in etwa ihren vorherigen Stand.
Ohne jede rechtliche Grundlage wird die bayerische Regierung am 9. März 1933 von der Reichsregierung in ultimativer Form aufgefordert, Franz Xaver Ritter von Epp, der als ehemaliger General eine der Galionsfiguren der NSDAP ist, zum Generalstaatskommissar zu ernennen; andernfalls werde ihn die Reichsregierung als Reichskommissar für Bayern einsetzen. In beiden Fällen würde Epp an Stelle der Staatsregierung die vollziehende Gewalt ausüben. Gleichzeitig beginnt die NSDAP damit, wie in anderen bayerischen Städten auch, in München die Macht an sich zu reißen. An den öffentlichen Gebäuden werden Hakenkreuzfahnen aufgezogen, die SA besetzt den Landtag, das Gewerkschaftshaus und Zeitungsredaktionen.
Dennoch lehnt der Ministerrat das Ultimatum ab. Er bietet statt dessen die Einberufung des Landtags an, der eine neue Regierung wählen könne; auch eine Koalition von BVP und NSDAP käme in Betracht. Nach Ablauf der Frist ernennt die Reichsregierung wie angedroht Epp zum Reichskommissar. Nun verweigert auch die bayerische Landespolizei Innenminister Karl Stützel (BVP) den Gehorsam. Noch in der gleichen Nacht verhaftet die SA zahlreiche namhafte politische Gegner, darunter Innenminister Stützel, Stadtrat Thomas Wimmer (SPD), Finanzminister Fritz Schäffer (BVP) und Landtagspräsident Georg Stang (BVP). Ingesamt werden mehrere tausend Personen inhaftiert und teilweise schwer misshandelt.
Reichskommissar Epp setzt den NSDAP-Gauleiter von Oberbayern, Adolf Wagner, als Innenminister ein und ernennt den SS-Führer Heinrich Himmler zum Chef der Polizei. Damit ist auch in Bayern die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten vollzogen. Tags darauf gibt das Kabinett Held als letzte demokratische deutsche Landesregierung dem Druck nach und überträgt Epp "die Befugnisse oberster Landesbehörden Bayerns, soweit zur Erhaltung öffentlicher Sicherheit und Ordnung notwendig", während im Vorzimmer bewaffnete SA wartet. Die Regierung Held tritt also nicht formell zurück; die Vorstellung, dass sie alle anderen Staatsaufgaben weiterhin wahrnehmen könne, erweist sich jedoch rasch als illusorisch. Die neuen Machthaber teilen am 16. März die Regierungsämter ohne jede Mitwirkung des Landtags unter sich auf.
Menges, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 241-243; Hartmann, S. 504-509 (mit Analyse der Reichstagswahlen vom 5.3.1933 in Bayern auf S. 505 f.); Reinicke, Landtag und Regierung im Widerstreit, S. 41-54; Weigand, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 280-289; Ziegler, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 514-521.