Der Landtag von 1822 ist nicht besonders ertragreich. Auf Regierungsseite gibt es nach wie vor Kräfte, die gegen die Konstitutionelle Monarchie eingestellt sind (z.B. Außenminister Alois Graf von Rechberg), und das Ministerium ist sich über diverse Gesetzesvorlagen intern nicht einig. Der König will an der Verfassung festhalten, aber dem Landtag nur das an Rechten zugestehen, was die Verfassung ausdrücklich vorschreibt.
Die Kammer der Abgeordneten ist mehrheitlich bestrebt, die Regierung nicht zu provozieren. Die Abgeordneten zeigen ihr Wohlverhalten, indem sie die gleichen Personen zum Ersten und Zweiten Präsidenten wählen, die 1819 bereits die Zustimmung des Königs gefunden haben (Sebastian Freiherrn Schrenck von Notzing und Johann Adam Seuffert); insbesondere Schrenck versteht es, im Sinne der Regierung Diskussionen so zu lenken oder Anträge so zu unterbinden, dass die führenden oppositionellen Abgeordneten (z.B. Franz Ludwig von Hornthal) nicht allzu viel Gelegenheit haben, die Regierung anzugreifen.
Ferner verhalten sich die Abgeordneten im Sinne der Regierung, indem sie mit 83 gegen 25 Stimmen dem Ausschluss des linksliberalen Wilhelm Joseph Behr zustimmen. Behr, der 1818 als Vertreter der Universität von Würzburg in den Landtag gewählt wurde, ist zwischenzeitlich auch zum 1. Bürgermeister von Würzburg gewählt worden. Die Regierung bestätigt diese Wahl, versetzt ihn aber als Professor in den einstweiligen Ruhestand; somit kann er nicht mehr die Universität vertreten.
In seiner Thronrede verweist der König darauf, dass er einen Wunsch des vorherigen Landtags in die Tat umgesetzt habe, indem er durch Verordnung die Einführung von "Landräten" (im Sinne eines gewählten, regionalen Gremiums) durchgeführt habe. Doch die Art der Institutionalisierung der Landräte findet herbe Kritik; Hornthal fordert, diesmal unterstützt von der Mehrheit, Landräte nach "Pfälzer" (also liberalem) Muster. Die Kammer der Reichsräte hält dagegen, die Landräte auf der Grundlage der königlichen Verordnung seien bereits "antikonstitutionell" und "demokratisch" (d.h., dass dabei die Interessen der großen Gutsbesitzer nicht genug berücksichtigt seien).
Die Regierung zieht es vor, die Verordnung nicht in Kraft zu setzen. Ferner kündigt der König einen Entwurf zu einem Strafgesetzbuch an, das aber nicht von diesem Landtag zu erledigen sei. Eine Reihe von Gesetzentwürfen solle die wirtschaftliche "Wohlfahrt" seines Volkes befördern: der im vorigen Landtag unerledigt gebliebene Entwurf eines Hypothekengesetzes sowie Entwürfe zur Förderung des Privatkredits und der Landwirtschaft ("Landescultur"), zu denen im weiteren Verlauf ein Entwurf zur Einführung einer Nationalbank hinzu kommt.
Von den Regierungsvorlagen ist nur dem Hypothekengesetz - nach Abänderungen, welche die Regierung akzeptiert - Erfolg beschieden. Die Nationalbank scheitert an den uneinheitlichen Vorstellungen der Abgeordneten. Das "Landeskulturgesetz" bleibt liegen; die Abgeordneten glauben, dass ihre Änderungswünsche ohnehin von der Regierung nicht angenommen würden. Erfolge für die Regierung stellen die von der Mehrheit angenommene Rechnungslegung des Finanzministers dar sowie die parlamentarische Zustimmung, dass der Staat die Schulden der ehemaligen Reichsstädte und reichsunmittelbaren Fürsten übernimmt; allerdings muss die Regierung ein Defizit von 5 Millionen Gulden eingestehen.
Im Parlament behandelte Anträge betreffen den Wunsch nach Einführung eines Zivilgesetzbuches und einer Zivilprozessordnung. Andere Anträge betreffen das Gewerbswesen, zumal die Wiedereinführung des Zunftzwangs. Dabei kommt es zu heftigen antisemitischen Äußerungen (z.B. gegen "jüdische Wucherer"); es werden aber auch Stimmen laut, die sich für bürgerliche Gleichstellung und eine Verbesserung der Lage der Juden einsetzen.
Götschmann, S. 399-429; Weis, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 124 ff.