Seitenübersicht

5. Landtag: 1831 (3. Wahlperiode 1831-1836) < >

Sitzungsdauer: 20.02.1831-29.12.1831
Namen-Liste der Herren Mitglieder der Kammer der Abgeordneten bei der 5ten Stände-Versammlung 1831
Namen-Liste der Herren Mitglieder der Kammer der Abgeordneten bei der 5ten Stände-Versammlung 1831
1831, Lithografie, Künstler: J. A. Sidler
© Bayerischer Landtag, München

Der König erlässt nach den Wahlen, aber vor dem Zusammentreten des Landtags eine Verordnung zur Wiedereinführung der Zensur. Sie ist die Folge seiner Furcht vor "den Kräften des Umsturzes", besonders seit der Pariser Juli-Revolution von 1830. Schon 1827 hat er die Berichterstattung über die Landtagsdebatten unter Zensur stellen lassen. Dennoch war die Zensur in Bayern eher mild gehandhabt worden. Nun regt er von sich aus eine - ansonsten verhasste - Ausweitung der Kompetenzen des Deutschen Bundes an, um zu allgemein verschärften Zensurbestimmungen zu kommen.
Die Wahlen bringen zwar 86 neue Abgeordnete in die Zweite Kammer; aber die Wahlrechtsbeschränkung auf Bürger mit größerem (Grund-) Besitz verhindert das Emporkommen radikaler Kräfte. In die Kammer gelangen einige Radikalliberale, aber nur wenige mit demokratisch-republikanischen Ansichten (z.B. der Anwalt Friedrich Schüler aus Zweibrücken, der im Zusammenhang mit dem Hambacher Fest aktiv wird und danach fliehen muss). Im Übrigen macht der König in 5 von 54 Fällen Gebrauch von der Urlaubsverweigerung für Staatsdiener; auf diese Weise schließt er z.B. die gewählten Bürgermeister von Nürnberg (den Fabrikanten Bestelmeyer), von Würzburg (den vormaligen Juraprofessor Behr) und von Bamberg (Hornthal) vom Landtag aus.
Ludwig I. ist verärgert, dass die Abgeordneten nicht seinem Wunschkandidaten Schrenck für die Stellung des Ersten Präsidenten die meisten Stimmen geben, sondern dem Professor der Rechte an der Universität Würzburg, Johann Adam Seuffert. Er ernennt dennoch Schrenck zum Präsidenten; Seuffert wird Zweiter Präsident. Dieser wird 1832 nach Entzug der Professur an das Appellationsgericht in Straubing "strafversetzt", obwohl er als gemäßigt Liberaler nicht durchweg gegen die Regierung gehandelt hat. In die Ausschüsse wählen die Abgeordneten eher erfahrene Kollegen; die linksliberale Opposition ist zwar dort vertreten, aber nicht als dominierende Kraft.
Während dieses Landtags muss der Staatshaushalt für die nächsten sechs Jahre ausgehandelt werden. Zudem möchte der König die Zustimmung des Landtags erreichen, dass seine "Zivilliste" auf Lebenszeit festgeschrieben wird, sodass er dem Landtag über die Verwendung seiner Haus- und Hofgelder keine Rechenschaft ablegen muss. Wichtig ist dem König auch die Unterdrückung kritischer Pressestimmen, sei es durch ein Pressegesetz, sei es durch Beibehaltung seiner Zensurverordnung.
Die Landtagseröffnung findet ohne besonderen Aufwand statt. Die Thronrede drückt die "Freude" des Königs aus, dass alle bayerischen Landesteile "die angestammte alte Treue" wahren würden, während sich "Aufstände fern und nah" erhöben. Der König verkündet, dass die Sanierung des Haushalts so gute Fortschritte gemacht habe, dass eine Steuersenkung möglich sei. Er kündigt Vorlagen zu einem Pressegesetz (das nicht eingebracht wird), einem Strafgesetzbuch, einem Forststrafrecht und einer Gerichtsordnung (zur Mündlichkeit und Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen) an. Dabei fällt auf, dass die Kammer der Reichsräte in ihrer Adresse diese ihnen unerwünschte Vorlage nicht erwähnt. Der König lässt stillschweigend das "Culturgesetz" (im landwirtschaftlichen Sinn) weg, das die Reichsräte wiederholt abgelehnt haben. Er schließt mit dem Hinweis, dass er "nicht ein unumschränkter Herrscher sein" wolle.
Die Abgeordneten entscheiden sich mehrheitlich für eine regierungsfreundlichere Variante ihrer Dankadresse, in der z.B. die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des Urlaubs für Abgeordnete aus dem Staatsdienst fallen gelassen wird; dafür spielt diese Forderung in den Debatten eine um so größere Rolle. Der erste Streitpunkt zwischen Abgeordnetenkammer und Regierung betrifft die Veröffentlichung ihrer Debatten im fortlaufenden Druck (zuvor wurden die Debatten bandweise veröffentlicht, also in größerem zeitlichen Abstand). Erstmals seit 1819 beschließen auch die Reichsräte, ihre Verhandlungen in gedruckter Form zu veröffentlichen. Danach geht es um die Geschäftsordnung der Kammer - also um eine hochpolitische Frage im Zuge der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Parlament. Die Reichsräte verhindern die Geschäftsordnungsautonomie, welche die Abgeordneten anstreben. Letztlich einigen sich die drei Verfassungsorgane darauf, dass das Gesetz zur Geschäftsordnung nur allgemeine, von der Verfassung abgeleitete Grundsätze enthält, deren Ausführung im Einzelnen den Kammern überlassen bleibt.
Hauptstreitpunkte sind die Zensur und die Urlaubsregelung für Abgeordnete, die zugleich Staatsdiener sind. 95 gegen 17 Abgeordnete verwerfen den Regierungsentwurf zum Beamtenurlaub und fordern eine gesetzliche Regelung. 96 gegen 29 Abgeordnete halten die Zensurverordnung für verfassungswidrig und sind daher nicht bereit, über ein Pressegesetz zu verhandeln, bevor die Verordnung nicht aufgehoben ist. Allerdings verwerfen 73 zu 50 Abgeordnete den Vorschlag, deshalb den Innenminister Eduard von Schenck wegen Verfassungsbruchs formell anzuklagen.
Schenck bietet dennoch dem König seinen Rücktritt an, weil das seiner Meinung nach die einzige Möglichkeit sei, zu einer Kooperation zwischen Regierung und Landtag in den sonstigen Fragen (zumal hinsichtlich des Budgets und der lebenslänglichen Zivilliste des Königs) zu gelangen. Der König nimmt den Rücktritt an, obwohl die führenden Abgeordneten ihm keineswegs die dafür verlangte Garantie zugestehen, dass die dem König wichtigen Vorlagen auch tatsächlich passieren. Der König fühlt sich durch dieses Verhalten persönlich gekränkt, zumal ihn ein Landtag zum ersten Mal genötigt hat, einen Minister zu entlassen.
Unter den Ministern wächst das Unbehagen. Sie wollen den König davon abbringen, in ihre Verantwortungsbereiche hineinzuregieren und Verordnungen zu erlassen, deren Inhalt sie erst aus der Presse erfahren. Sie wollen als geschlossenes Ministerium dem Landtag gegenübertreten können. Sie wollen also praktisch die volle Ministerverantwortlichkeit in dem Sinne, dass der König die Vorgaben festlegt, welche die Minister selbstständig ausführen. Die Abgeordneten unterstützen dies, indem sie einstimmig ein Gesetz über Ministerverantwortlichkeit fordern. Zur Ministerverantwortlichkeit gehört auch, dass der Geschäftsgang über den zuständigen Minister läuft und nicht über "unverantwortliche" Nebeninstanzen wie dem königlichen Kabinettsekretariat; daher ist die Diskussion über den kleinen Etatposten, den dieses darstellt, im Kern hochpolitisch. Die Abgeordneten wollen ausdrücklich Kabinettsbefehle des Königs unterbinden und streichen die Ausgaben für das Kabinettsekretariat.
Bei den Debatten über das Budget ist die Kernfrage: Hat der Landtag das Recht, einzelnen Ausgaben die Anerkennung zu verweigern, auch wenn durch sie die genehmigte Gesamtsumme nicht überschritten wird? Die Minister akzeptieren dies; der König befürchtet aber, dass dadurch die Regierung zum bloßen Befehlsempfänger des Parlaments herabsinken würde. Die Minister müssen vor dem Landtag eine Position verteidigen, die nicht die ihre ist. Das Budget wird noch nicht vorgelegt. Ludwig I. versucht die Spannung zu entschärfen, indem er die Zensurverordnung formell aufhebt (12. Juni 1831), aber weiterhin Zensur ausüben lässt.
Das hilft nicht. Die Abgeordneten bringen von sich aus das Thema des "Culturgesetzes" auf, zerlegen es in Einzelteile und kommen auf dieser Basis zum Beschluss mit 100 gegen 6 Stimmen, die Regierung zur Vorlage eines Gesetzes zur Aufhebung der Grundherrschaft aufzufordern. Das Pressegesetz wird so abgeändert, dass es die Kammer der Reichsräte nicht passiert.
Erst ab dem 17. September 1831 können die Abgeordneten das Budget beraten. Der König benutzt eine ungewöhnliche Art von Peitsche, um die Abgeordneten zur Eile und damit zu nicht allzu gründlicher Beratung der Einzelposten zu zwingen: Angesichts der herannahenden Cholera lässt der König verkünden, die Abgeordneten hätten so lange auszuharren, bis das Budget vereinbart sei.
Die Abgeordneten kürzen - dem Vorschlag des zuständigen Ausschusses folgend - den Gesamtetat von 28 auf 26,8 Millionen Gulden, die Zivilliste des Königs von 3,15 Millionen auf 2,5 Millionen Gulden und den Heeresetat von 6,7 auf 5 Millionen. Innerhalb dieser Kürzungen beschließen sie zahllose Umverteilungen von Ausgabeposten sowie neue Ausgaben. Als Beispiele für Kürzungen seien erwähnt die Pinakothek, die Staatsbibliothek und das Odeon als (vermeintliche) königliche Prestigeobjekte sowie die Ausgaben für die zahlreichen wiedererrichteten Klöster; mehr Geld sollen die Rechtspflege, die innere Verwaltung und das Bildungswesen erhalten. Die Abgeordneten sehen darin die verfassungsgemäße Ausübung ihres Budgetrechts, wie es seit 1819 praktiziert worden sei. Der König sieht darin Anmaßung und Eingriff in die Exekutive. Die Erste Kammer rettet die Regierung, indem sie ihr Veto gegen die Abänderungen des Budgets seitens der Abgeordneten einlegt; dasselbe tut sie hinsichtlich des Pressegesetzes.
Schließlich übt die Regierung Druck auf die Abgeordneten aus, indem sie mit Auflösung der Kammer droht. 61 gegen 59 Abgeordnete nehmen die Kürzung der königlichen Zivilliste weitgehend zurück; 71 gegen 46 Abgeordnete votieren für geringere Abstriche am Heeresetat, halten aber trotz weiterer Drohungen daran fest. Neben der Pinakothek bleibt auch das königliche Kabinettsekretariat auf der Streichliste. Unter dem Strich ergibt sich nach dem Willen der Abgeordneten ein Steuernachlass von 2 Millionen Gulden, der den Besitzern von landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden zugute kommen soll.

Unterdessen spitzt sich auch die Spannung zwischen dem König und seinen Ministern zu: Ludwig I. akzeptiert nicht den Entwurf eines Gesetzes über Ministerverantwortlichkeit, den einer der dienstältesten Minister - Friedrich Freiherr von Zentner, Justizminister (seit 1823), der davor schon unter Montgelas hochrangige Stellungen inne hatte - ausgearbeitet hat. Der König besteht auf Abänderungen, welche die Vorlage praktisch wirkungslos machen. Die Minister weigern sich, eine solche Vorlage im Parlament einzubringen, weil deren Ablehnung sicher sei. Der König tauscht nach Ende dieses Landtags seine Ministerriege komplett aus.
Im Landtagsabschied verwirft der König zwei Gesetze, bei denen Abgeordnete und Reichsräte zu einem Kompromiss gefunden haben (Urlaubsregelung und Pressegesetz). Er akzeptiert das Finanzgesetz (Haushaltsgesetz), aber mit der Maßgabe, dass er etwa fehlende Summen "auf andere Weise decken" wolle und sich grundsätzlich gegen jede "gezielte Abänderung" von Haushaltsansätzen seitens des Landtags verwahrt. Er macht seine Missstimmung deutlich, indem er den Landtag mit dem protokollarisch niedrigstmöglichen Aufwand schließt.

Götschmann, S. 521-586; Kraus, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 202 ff.

Gesetzgebung:

Gesetze:
- Gesetz zur Bildung von Gesetzgebungsausschüssen zwischen den Landtagen (gedacht zur ausführlichen Beratung von umfangreichen Gesetzesbüchern wie dem Strafsetzbuch, das kurz vor Landtagsschluss eingebracht wird)
- Grundsteuer
- Geschäftsordnung beider Kammern
- Provisorische Steuererhebung 1831/32
- Cholera-Gesetze
- Forststrafgesetz für den Rheinkreis
- Finanz- (Haushalts-)gesetz inkl. Verwendung der Staatseinnahmen
- Heeresetat
- Haussteuergesetz
- Änderungen an der Zollordnung und am Zolltarif
- Privatvereine zur Hagelversicherung
Nicht zustande gekommene Gesetze:
- Pressegesetz
- Urlaubsgesetz für Staatsdiener, die zu Abgeordneten gewählt werden
- Stellung und Besetzung einzelner Behörden

Die Mitglieder des Landtages:

Präsidium Kammer der Abgeordneten
1.Präsident: Schrenck von Notzing, Sebastian, Freiherr
2.Präsident: Seuffert, Prof.Dr. Johann Adam, von
1.Sekretär: Culmann, Dr. Christian
2.Sekretär: Schunk, Prof.Dr. Friedrich Christian Karl
Präsidium Kammer der Reichsräte
1.Präsident: Wrede, Karl Philipp, Fürst von
2.Präsident: Montgelas, Maximilian, Graf von
1.Sekretär: Maurer, Georg Ludwig, Ritter von
2.Sekretär: Sutner, Georg Carl, von
Abgeordnete
Abgeordnete (134) Anns, Johann Wilhelm von
Arbinger, Georg
Aumüller, Nikolaus
Bentzel-Sternau, Karl Christian Ernst Graf von
Bertele, Johann Michael
Billmann, Rupert Wilhelm
Binder, Peter
Blass, Leonhard
Brandenburg, Heinrich Christoph
Brogino, Jacob Anton
Buchner, Georg
Closen, Karl Ferdinand Freiherr von
Culmann, Christian
Deuringer, Joseph Xaver
Deym Zu Arnstorf, Joseph Johann Nepomuck Wenzelslaus Graf von
Dietrich, Alois
Dippel, Andreas von
Drechsel, Karl Joseph Graf von
Dresch, Leonhard Ritter von
Ebert, Johann
Eberz, Heinrich Wilhelm Freiherr von
Eckert, Pankraz
Ehrne-Melchthal, Georg Ludwig von
Eisenhofer, Simon
Fahrnbacher, Alois
Faßmann, Adam von
Fikentscher, Kaspar
Fitting, Herrmann
Flurschütz, Johann
Foliot, Johann Michael Martin
Fraunhofen, Carl August Freiherr von und zu Alt-und Neufrauenhofen
Gehauf, Johann Adam
Gmeiner, Lorenz
Günther, Johann Ernst
Hagen, Erhard Christian von
Harsdorf, Johann Karl Christoph Friedrich Freiherr von
Hartl, Bartholomäus
Hartmann, Peter
Heckel, Franz de Paula
Heim, Johann Adam
Heinzelmann, Christoph Friedrich
Herrle, Johann Jakob
Heydenreich, Friedrich August
Hipper, Martin
Holzschuher, Rudolph Sigmund Freiherr von
Hutter, Joseph
Jäger, Johann Stephan
Jordan, Ludwig Andreas
Kapp, Georg Friedrich Wilhelm
Karl, Jacob
Kempter, Franz Joseph
Kern, Wolfgang
Klar, Jakob
Klein, Johannes Theobald
König, Joseph Alois
Korb, Karl von
Krappmann, Michael
Kraus, Johann Joseph
Kremer, Philipp Franz
Kress Von Kressenstein, Christoph Wilhelm Karl Freiherr von
Kühbacher, Andreas
Künsberg, Franz Karl Christoph Freiherr von
Lang, Franz Xaver von
Lanzer, Ignaz
Lechner, Franz Xaver
Leinecker, Joseph
Leuchs, Johann Georg Friedrich
Lösch, Gottlieb Karl August
Martius, Johann Tobias
Mätzler, Anton
Mayer, Leonhard
Müller, Jakob
Mussinan, Joseph Anton Ritter von
Mutz, Joseph
Oerthel, Georg Friedrich von
Ott, Franz Xaver
Platner, Georg Zacharias
Pöppel, Joseph
Pummerer, Valentin Maximilian
Rabl, Georg
Reich, Georg Christian
Reuss, Lorenz
Reuthner, Georg Leonhard
Riegg, Leonhard
Rienecker, Friedrich Lothar
Ritter, Daniel
Rotenhan, Hermann Freiherr von
Rudhart, Ignaz von
Sabbadini, Alois
Sartorius, Joseph
Saxinger, Johann
Schäfer, Johann Christoph
Schalkhäuser, David Friedrich
Schattenfroh, Joseph
Schedel Greiffenstein, Johann von
Scheiderer, Johann Heinrich
Scheuing, Karl
Schickendanz, Johann
Schmauss, Johann Nepomuk
Schmid, Alois
Schmidt, Christoph Adam
Schnitzer, Franz
Schoppmann, Johann Jakob
Schrenck von Notzing, Sebastian Freiherr
Schüler, Friedrich
Schultz, Georg Friedrich Wilhelm
Schunk, Friedrich Christian Karl
Schwindl, Peregrin
Seefelder, Ignaz
Seeholzer, Mathias
Seinsheim, Carl Graf von
Sepp, Jakob
Seuffert, Johann Adam von
Sigler, Joseph
Socher, Joseph
Tann-Rathsamhausen, Heinrich Ferdinand Freiherr von und zu der
Thomasius, Friedrich Christian
Utzschneider, Joseph Ritter von
Vequel, Johann Baptist Freiherr von
Vetterlein, Johann Martin Karl
Volkert, Georg Karl Friedrich
Wachter, Tobias von
Weigenthaler, Michael
Weinmann, Andreas Christoph
Weinmann, Karl Christian Wilhelm
Weinzierl, Cölestin
Werndle, Alois
Westernach, Johann Ignaz Freiherr von
Willich, Friedrich Justus
Windorfer, Joseph
Windwart, Jakob von
Ziegler, Adalbert
Zink, Nikolaus
Zinn, Christian Christoph
Reichsräte (52) Arco-Valley, Carl Maria Rupert Graf von
Arco-Valley, Maximilian Joseph Graf von
Armansperg, Joseph Ludwig Graf von
Bayern, Carl Theodor Maximilian Prinz von
Bayern, Maximilian Herzog in
Bayern, Maximilian II. Kronprinz, später König von
Bayern, Pius Herzog in
Bayern, Wilhelm Herzog in
Bray-Steinburg, Franz Gabriel Graf von
Castell-Castell, Friedrich Ludwig Graf zu
Fraunberg, Joseph Maria Freiherr von
Fugger von Babenhausen, Anton Anselm Fürst
Fugger zu Glött, Fidelis Ferdinand Graf von
Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn, Friedrich Johann Nepomuk Graf von
Fugger zu Kirchheim, Josef Hugo Graf von
Fugger zu Nordendorf, Karl Anton Graf von
Gebsattel, Lothar Karl Anselm Joseph Freiherr von
Giech, Hermann Graf zu
Gravenreuth, Maximilian Joseph Graf von
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Franz Josef Fürst zu
Keßling, Carl Ludwig Freiherr von
Koch, Ludwig Christian von
Leiningen-Hartenburg, Carl Fürst zu
Leonrod, Carl Ludwig Freiherr von
Leuchtenberg, August Herzog von
Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, Carl Friedrich Fürst zu
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, Carl Ludwig Constantin Fürst zu
Mandl von Deutenhofen, Johann Anton Freiherr von
Maurer, Georg Ludwig Ritter von
Montgelas, Maximilian Graf von
Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg, Aloys Johann Fürst von
Oettingen-Oettingen und Oettingen-Wallerstein, Friedrich Fürst zu
Oettingen-Wallerstein, Ludwig Fürst von
Ortenburg-Tambach, Franz Karl Rudolph Graf zu
Pappenheim, Carl Theodor Friedrich Graf von
Preysing zu Moos, Johann Caspar Graf von
Raglovich, Clemens von
Rechberg und Rothenlöwen, Aloys Franz Xaver Graf von
Rechteren und Limpurg, Reinhard Burkart Graf von
Reigersberg, Heinrich Aloys Graf von
Riegg, Joseph Ignatz Albert Ritter von
Roth, Karl Johann Friedrich Freiherr von
Sandizell, Cajetan Peter Graf von und zu
Schönborn-Wiesentheid, Franz Erwein Damian Joseph Graf von
Stauffenberg, Clemens Wenzeslaus Graf Schenk von
Sutner, Georg Carl von
Thurn und Taxis, Maximilian Karl Fürst von
Toerring-Guttenzell, Maximilian August Graf von
Toerring-Seefeld, Clemens Graf von
Wrede, Karl Philipp Fürst von
Würtzburg, Joseph Franz Freiherr von
Zentner, Georg Friedrich Freiherr von

Minister / Kabinette:

Minister
Staatsminister des Kgl. Hauses und des Äußern: Armansperg, Joseph Ludwig, Graf von
Staatsminister des Innern (bis 26.05.1831): Schenk, Dr. Eduard, von
Ministerverweser des Staatsministeriums des Innern (ab 27.05.1831): Stürmer, Johann Baptist, Ritter von
Staatsminister der Justiz: Zentner, Dr. Georg Friedrich, Freiherr von
Staatsminister der Finanzen: Armansperg, Joseph Ludwig, Graf von
Kriegsminister: Weinrich, Georg, von

Wahlergebnisse:

In der Frühzeit des Konstitutionalismus ist eine Darstellung der Wahlergebnisse nach Parteien nicht möglich. Es gibt keine festgefügten Parteien mit formeller Mitgliedschaft, Programm, Statuten und Vorstand. Politische Zusammenschlüsse dieser Art sind geradezu verboten. Es gibt auch keine festgefügten Fraktionen innerhalb des Parlaments. Die Herausbildung von Fraktionen wird absichtsvoll durch die dem Zufall überlassene Sitzordnung behindert.
Es gibt nur allgemeine Parteirichtungen wie Liberale oder Konservative mit allen Zwischenstufen, wobei man einen bestimmten Abgeordneten in der Regel nicht eindeutig einer Richtung zuordnen kann. Viele Abgeordnete lassen sich bei ihrer Stimmabgabe von ihrer Einschätzung der konkreten Frage leiten, um die es gerade geht. Das Hin- und Herschwanken der Abstimmungsergebnisse zeigt deutlich, dass sie nicht auf festgefügte Stimmblöcke, sondern auf individuelle Entscheidungen (einschließlich der Abwesenheit) zurückgehen. Im Übrigen gilt allgemein bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus: aus der Sicht der jeweiligen Regierung (bzw. des jeweiligen Königs) gibt es nur zwei "Parteien": Regierungstreue und Oppositionelle. Die Trennlinie zwischen beiden ist nicht identisch mit der zwischen Liberalen und Konservativen; Zeitgenossen erwähnen auch den Typ des "liberalen Servilen" (d.h. den Wünschen der Regierung willfährigen Liberalen) und des regierungskritischen Konservativen (aus welchen Motiven heraus auch immer). Schließen sich Abgeordnete zu einer Gruppe zusammen, dann eher informell und auf landsmannschaftlicher Basis, wobei die fränkischen und pfälzischen Abgeordneten eher auf der "linken" (liberalen bis radikalliberalen) Seite des politischen Spektrums stehen.
Von der Landtagswahl im Mai 1869 an werden hier die jeweiligen Wahlergebnisse der Parteien in Mandatszahlen sowie - wenn möglich - auch in Prozentzahlen der Wählerstimmen angegeben.

Zurück