Der leitende Minister, Innenminister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein, schlägt als Maxime vor, der Öffentlichkeit klar zu machen, dass sie dann mit einer bürgerfreundlichen Steuer- und Wirtschaftspolitik rechnen könne, wenn der Landtag die Kronrechte respektiert. Um die Abgeordneten gezielt beeinflussen zu können, legt er ein Verzeichnis an, in dem er die einzelnen Kammermitglieder auf Grund ihres Abstimmungsverhaltens in acht Rubriken - von "regierungstreu" bis "oppositionell" - einträgt. Grundsätzlich vertritt er allerdings den Standpunkt, dass man beim Landtag mehr mit Kooperation als mit Konfrontation erreichen könne.
In der kurzen Thronrede wird die Erweiterung der Zollvereins erwähnt sowie die "Unordnungen", die an "einigen wenigen Orten des Königreichs statt gefunden" hätten (Hambacher Fest u.a.); er, der König, wisse aber die Stimme seines Volkes von jener der Partei des Umsturzes zu unterscheiden, die sich fälschlich für Volkes Stimme ausgebe. Es werden nur knapp einige zu behandelnde Gesetzesvorlagen erwähnt.
Eingeschüchtert durch die gerichtliche Verfolgung mehrerer Kollegen sind die Abgeordneten gewillt, die Regierung (den König) nicht zu provozieren. Schrenck - seit 12. Dezember 1832 Justizminister - erhält als Wunschkandidat der Regierung die meisten Stimmen als Erster Präsident der Abgeordnetenkammer. Das hat zur Folge, dass Schrenck, sobald er als Minister gegenüber der Kammer auftritt, den Vorsitz über die Kammer abgeben und in der Uniform eines Ministers auf der Ministerbank Platz nehmen muss. Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt im Einklang mit der Regie des Innenministers. 97 Abgeordnete stimmen für die vorgelegte permanente Zivilliste des Königs - dessen wichtigstes Anliegen -, und zwar ohne die frühere Beschränkung auf Lebenszeit. Ebenso anstandslos passieren mehrere weniger wichtige Entwürfe die Kammer. Der Rechenschaftsbericht des Finanzministers über die Ausgaben findet keinerlei Beanstandungen; vielmehr werden die Ausgaben für das Kabinettsekretariat des Königs, die Pinakothek und das Odeon, die im vorigen Landtag gestrichen worden waren, nachträglich genehmigt. Auch kostspielige Gesetze wie z.B. jenes über den Bau des Donau-Main-Kanals werden ohne lange Diskussion bewilligt.
Am Schluss lobt Freiherr von Schrenck in seiner Doppeleigenschaft als Erster Präsident der Abgeordnetenkammer und Minister seine Abgeordnetenkollegen für die Loyalität, mit der sie dem königlichen Haus eine "immerwährende Krondotation" (Zivilliste) gesichert hätten, und für den "Geist der Mäßigung", der alle Debatten während des Landtags ausgezeichnet habe. Auch der König äußert sich in dieser Hinsicht im "Abschied" voller Lob. Im internen Kreis allerdings stellt er Überlegungen an, wie er aus dem Zwang heraus kommen könne, ein Gesetz in der Form, auf die sich beide Kammern geeinigt haben, entweder ganz anzunehmen oder ganz zu verwerfen. Das betrifft insbesondere das Budget; er denkt über eine Entwertung des Budgetrechts der Kammern nach, indem dem Staatshaushalt der Gesetzescharakter genommen wird, so dass der Landtag keine Veränderungen im Einzelnen vornehmen könne. Bislang werden die Eckdaten des Haushalts im Finanzgesetz festgeschrieben; die Einzeletats stehen in der Beilage zum Finanzgesetz.
Götschmann, S. 587-654; Kraus, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S.214 f.