Der Landtag von 1837 geht aus Neuwahlen hervor, die in einem Umfeld von Unterdrückung jeglicher politischen Zusammenschlüsse und von strenger Ausübung der Zensur stattfinden und ganz im Sinne der Regierung ausfallen. Etwa die Hälfte der Abgeordneten sind Neulinge. Die Abgeordnetenkammer wählt ihre Präsidenten und besetzt ihre Ausschüsse letztlich gemäß der Wunschliste, die die Regierung "gutgesinnten" Abgeordneten zugesteckt hat.
Der König hält seine Thronrede kurz; er spricht vor allem wirtschaftliche Themen an: die Gründung der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank, die Fortschritte beim deutschen Zollverein und beim Bau des Donau-Main-Kanals sowie die Notwendigkeit von gesetzlichen Verbesserungen, damit insbesondere die Grundbesitzer leichter an Kredite kommen. Das wichtigste Thema dieses Landtags - das Budget für die nächsten sechs Jahre samt den Meinungsverschiedenheiten über die Tragweite des parlamentarischen Budgetrechts - bleibt unerwähnt.
Die eigentliche Auseinandersetzung um das parlamentarische Budgetrecht wird zunächst innerhalb des Regierungslagers ausgetragen: im Staatsrat. Dieser ist ein Gremium von Beratern des Königs, zu dem auch die Minister gehören. Der Staatsrat begutachtet alle Vorlagen an die Kammern sowie alle von den Kammern an den König herangetragenen Vorgänge; Repräsentanten des Staatsrats leisten die Gegenzeichnung zur Inkraftsetzung von königlichen Erlassen und Gesetzen.
Der Staatsrat beschäftigt sich am 14. Oktober 1837 mit der Frage, ob dem Landtag das Recht zustehe, die vom Finanzminister gemachten Ansätze zu den Einnahmen zu erhöhen sowie eigenmächtig Ausgaben festzusetzen. Alle in der Runde (einschließlich des Justizministers Schrenck, der gleichzeitig Präsident der Abgeordnetenkammer ist) stimmen der Meinung des Königs zu, dass die Ständeversammlung das nicht dürfe, denn diese habe nur das Recht zur Steuerbewilligung, nicht zur Ausgabenbewilligung. Nur der leitende Minister, Innenminister Fürst zu Oettingen-Wallerstein, widerspricht und weist auf die Praxis seit 1819 und auf das verfassungsmäßige "Prüfungsrecht" der Stände als Grundlage für die Steuerbewilligung hin. Er ergänzt, dass die Budgetansätze Richtlinien und nicht zwingend vorgeschriebene Maßregeln seien und auch vom Parlament so verstanden würden; somit werde der Handlungsspielraum der Regierung nicht eingeschränkt.
Die Abgeordneten ändern wenig an den Gesamtzahlen des Haushalts, dafür um so mehr innerhalb der Einzeletats; sie bestehen auch auf Einbeziehung der "Erübrigungen" (eingesparte Ausgaben, über deren Verwendung der König allein entscheiden will). Dieses Vorgehen bejahen einstimmig alle 102 anwesenden Abgeordneten als rechtens, darunter Friedrich Julius Stahl, Professor für Staatsrecht an der Universität Würzburg und späterer Exponent des preußisch-protestantischen Konservativismus, der sich ab 1848 um die Zeitschrift "Kreuzzeitung" schart. Nachdem ihn der bayerische König wegen seines Verhaltens in der Kammer gerügt hat, folgt er einem Ruf des preußischen Königs an die Universität Berlin.
Nun hängt alles an der Kammer der Reichsräte. Bei Beginn der Debatte spricht Oettingen-Wallerstein im gleichen Sinne wie im Staatsrat; Finanzminister Ludwig von Wirschinger widerspricht ihm im Sinne des Königs. Die Kammer der Reichsräte entscheidet sich mit großer Mehrheit gegen die Verfassungsauslegung des Königs und für die von den Abgeordneten abgeänderte Vorlage des Finanzrahmengesetzes (und damit für die Wahrung ihres eigenen Budgetrechts), auch ohne sich allen Einzeländerungen der Abgeordneten anzuschließen. Zu dieser Mehrheit gehört auch Prinz Karl, der Bruder des Königs.
Kernpunkt des königlichen Landtags-Abschieds stellt die Ablehnung der Abänderungen bei Einnahmen und Ausgaben seitens beider Kammern dar. Der König stellt fest, dass das von den Ständen beschlossene Budget gegen die Grundsätze eines geordneten Staatshaushalts verstoße, da Mehrbelastungen nicht berücksichtigt seien. Er verwahrt sich gegen den Eingriff in "verfassungsgemäße Regierungsrechte" bei den "Nachweisungen" (es geht um die "Erübrigungen", d.h. Minderausgaben), weist aber darauf hin, dass er schon früher deren Verwendung angegeben habe.
Der König entlässt Oettingen-Wallerstein aus dem Ministeramt unmittelbar nach Landtagsschluss.
Götschmann, S. 618-654; Kraus, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 215 f.