Wegen der neuen Kreiseinteilung werden Neuwahlen ausgeschrieben.
Seit 4. November 1837 ist Carl August von Abel Innenminister und leitende Persönlichkeit im Kreis der Minister. Seine Name steht für eine rund zehn Jahre währende Ära, die vom Kampf für die Kronrechte - wie sie der König sieht - gegen die Anmaßungen des Parlaments und von einer betont katholisch-Konservativen Politik geprägt ist. In den Wahlen zur Abgeordnetenkammer wird daher - wenn überhaupt von einer Opposition die Rede sein kann - eine neue Art von Opposition sichtbar: eine protestantisch-kirchlich motivierte.
Diesmal erhalten 14 Abgeordnete nicht den zum Antritt ihres Mandats erforderlichen Urlaub. Es geht auf Abel zurück, dass nun auch Rechtsanwälte des Urlaubs bedürfen. Da Justizminister Schrenck vom König in den Reichsrat berufen und gleich zu dessen Präsidenten ernannt wird (Fürst Wrede war gestorben), ernennt der König aus dem Kreis der von der Abgeordnetenkammer gewählten Kandidaten Carl Graf von Seinsheim zum Präsidenten der Zweiten Kammer. Dieser folgt bereitwillig den Regieanweisungen Abels. Auch über die Besetzung der Ausschüsse kann sich die Regierung nicht beklagen.
Die Thronrede erwähnt die Umbenennung der Kreise nach den "angestammten" Namen, verweist darauf, dass "des Volkes Wohlstand" steige, verweist auf die Abarbeitung rückständiger Rechtsstreitigkeiten beim Obersten Gerichtshof und kündigt einige wenige Gesetzesvorlagen an.
Die Vorlage zum Schutz des geistigen Eigentums (wie wir heute sagen würden) ist sachlich unumstritten; sie bietet allerdings Gelegenheit, zum Ärger der Regierung erneut gegen die Zensur zu wettern. Andere Streitpunkte stellen die Aufhebung der Verfassungsvorschrift dar, zu welchem Zeitpunkt die Regierung das Budget vorlegen müsse (die Kammer der Abgeordneten lehnt dies ab) sowie ein weiteres Mal die "Erübrigungen": Der Kronprinz schlägt im Staatsrat vor, sich auf einen Kompromiss zu verständigen, wonach das Parlament dabei kein Recht auf "Bewilligung", aber doch auf "Beirat" (Mitsprache) habe, da die eingesparten Gelder letztlich aus Steuergeldern stammten. Die Mehrheit im Staatsrat akzeptiert diesen Vorschlag; der König und Abel lehnen ihn ab. Ein heikles Thema steht bei den "Nachweisungen" an: Die Regierung hat die vom Parlament angesetzten Kosten für den Bau der Bibliothek um ein Mehrfaches überschritten. Die Abgeordneten fühlen sich falsch informiert, stimmen aber mehrheitlich dafür, es bei einer bloßen "Verwahrung" zu belassen. Auch bei der Urlaubsregelung für Abgeordnete im Staatsdienst, in die nun auch Rechtsanwälte einbezogen werden, beschließen die Abgeordneten, die Sache auf sich beruhen zu lassen, ebenso hinsichtlich eines Kredits, den der König an Griechenland gegeben hat, und zwar aus einer Geldquelle, die der König dem Parlament entzogen hat.
Während der Sitzungen entzünden sich öfters erhellende Grundsatzdiskussionen an Nebensächlichkeiten. Es wird z.B. der gewohnte Ausdruck "unsere Staatsminister" ersetzt durch "unsere Minister". Abel betont, dass dies gleichbedeutend sei; gleichzeitig erklärt er, der König allein sei im Besitz der Staatsgewalt, es ginge also um personale Herrschaft; "Staat" sei nur ein "weniger verletzender Name" für das Volk als "moralisch-juridische Person". Ein solches Staatsverständnis fällt weit hinter den aufgeklärten Absolutismus des preußischen Königs Friedrich der Große zurück, der rund 100 Jahre zuvor das Wort geprägt hat, dass er der "erste Diener" des Staates sei. Die katholisch-konservative Denkschule wendet sich gegen die Verrechtlichung der Beziehungen zwischen Monarch und Untertanen; ihr Ideal sind auf den Staat übertragene Familienverhältnisse, in denen der Vater entscheidet, regelt und Wohltaten verteilt; die Kinder sagen "bitte" und "danke", ohne auf Rechtsansprüche zu pochen. Bei einer anderen Gelegenheit meint Abel, die aktuelle Ständeversammlung sei nichts weiter als die Fortführung der früheren Landstände; sein Hauptgegner in der Zweiten Kammer, Gottlieb Freiherr von Thon-Dittmer, Bürgermeister von Regensburg und späterer Innenminister 1848, muss ihn darauf aufmerksam machen, dass Bayern eine Repräsentativverfassung habe. Dieser bezeichnet auch offen die Methode, mit der Abel den Landtag disziplinieren will: indem er diesen "von Gegenstand zu Gegenstand jagt".
Götschmann, S. 655-694; Kraus, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 218