Dieser Landtag bringt den Durchbruch zu einem klärenden Kompromiss zwischen Regierung und Parlament in der grundsätzlichen Frage des Budgetrechts, obwohl es zunächst nicht nach Annäherung aussieht.
Der König ernennt den Grafen von Seinsheim zum Präsidenten der Abgeordnetenkammer, obwohl dieser nur die fünfthöchste Anzahl an Stimmen seitens der Abgeordneten erhalten hat, und obwohl dieser seit Mai 1840 Finanzminister ist. Für die Abgeordneten ergibt sich also, dass der Präsident der eigenen Kammer dem gegnerischen Lager angehört. Die Eröffnung des Landtags findet erstmals im Thronsaal der Residenz, nicht im Parlamentsgebäude statt. Die kurze Thronrede widmet den geplanten Gesetzesvorlagen (darunter dem Haushalt für die kommenden sechs Jahre) nur einen Abschnitt; ansonsten geht es um allgemeine Dinge wie das Vaterlandsgefühl der Deutschen, das sich z.B. bei den Spenden für den Dombau in Köln gezeigt habe, und das nun durch eine die Vergrößerung des deutschen Zollvereins Befriedigung finde. Die Reichsräte kommentieren in ihrer Adresse diesen Teil der Thronrede mit dem Wunsch, dass bald "keine Zollschranke mehr trennt, was Einem Staatenbunde angehört" (Österreich gehört nicht zum Zollverein).
Die "Nachweisungen" (die Regierungsausgaben der vorhergehenden Finanzperiode) sind auch diesmal nicht unproblematisch. Einerseits hat die Regierung beinahe 30 Millionen Gulden "erübrigt", also weniger ausgegeben, als im Budgetgesetz von 1837 veranschlagt war. Über die Verwendung der "Erübrigungen" möchte der König alleine bestimmen. Andererseits hat es erhebliche Mehrausgaben beim Kanal- und Eisenbahnbau gegeben sowie beim Ausbau von Germersheim zur Festung; letzteres ist wegen des militärischen Aspekts (königliche Kommandogewalt!) ein besonders heikler Punkt. Den Abgeordneten liegt nichts daran, die Kontroverse mit der Regierung auf die Spitze zu treiben; aber von ihrem Budgetrecht - wie sie es sehen - wollen sie nichts preisgeben. Sie beschließen, dass die Ausgaben für den Festungsausbau nicht anerkannt werden, alle anderen Ausgaben schon. Und für die Verwendung der "Erübrigungen" seien die Stände zuständig; die Regierung solle nachträglich die Genehmigung zu ihrer Verwendung einholen und damit auf die freie Verfügbarkeit verzichten. Die Reichsräte schließen sich diesem Punkt an. Der König ist allerdings der Meinung, dass er das Recht habe, allein zu entscheiden, ob Germersheim zur Festung ausgebaut werde oder nicht. Ganz allgemein möchte er nicht vom Haushaltsgesetz zu Ausgaben gezwungen werden, die er für unnötig oder falsch hält. Ludwig I. überlegt bereits, das Schiedsgericht des Deutschen Bundes anzurufen, was zumindest zu einer vorzeitigen Landtagsauflösung mit Neuwahlen führen würde.
Innenminister von Abel - die führende, aber nicht unumstrittene Persönlichkeit im Ministerium - will zu einem Kompromiss kommen. Er versucht zunächst, den Landtag zur Annahme des vorgelegten Budgets zu verlocken, indem er einige "populäre" Ausgaben (z.B. für den Bau von Straßen und Bädern) mit geringen Summen aus den "Erübrigungen" einfügt. Das gelingt nicht. Nun tritt Fürst Oettingen-Wallerstein, der ehemalige Minister und nunmehrige Reichsrat, auf den Plan. Er möchte zwischen König und Parlament vermitteln und arbeitet (auch mit Hilfe aus dem Regierungslager) ein Dokument mit dem Titel "Verfassungsverständnis" aus. Darin wird versucht, bezüglich des Budgetrechts eine präzise Abgrenzung der jeweiligen Kompetenzen der Regierung (bzw. des Königs) und des Parlaments in Ergänzung zu den Verfassungsbestimmungen vorzunehmen. Der König lehnt diesen Entwurf zunächst ab: Er müsste einige der ihm wichtigsten Rechtspositionen räumen, die er seit 1837 eingenommen hat. Sogar Abel rät ihm zum Nachgeben, sonst wäre kein baldiger und friedlicher Ausgang des Landtags möglich; es sollten keine Fragen offen gelassen werden, "deren freundliche Lösung in diesem Augenblick mit Wahrung der Kronrechte möglich" sei. Schließlich gibt der König nach und akzeptiert das sogenannte "Verfassungsverständnis"; er fürchtet, ohne diesen Kompromiss vom Landtag nur ein Minimal-Budget genehmigt zu bekommen, das die Verwirklichung seiner drei wichtigsten Bauunternehmungen gefährdet hätte (wobei ein Teil dieser Bauten im vergangenen Budget gar nicht aufgeführt war): die Festung Germersheim, der Main-Donau-Kanal und der Eisenbahnbau Hof-Lindau.
Der Kern des "Verfassungsverständnisses" besteht in Folgendem:
1. Die bisherige Praxis, durch manipulierte Budgets, in denen die Einnahmen zu niedrig und die Ausgaben zu hoch angesetzt wurden, um "Erübrigungen" zu erwirtschaften, über die der König alleine verfügt, wird als unzulässig erklärt. "Erübrigungen" sind reguläre Staatseinnahmen.
2. Einnahmen müssen grundsätzlich für die Zwecke ausgegeben werden, für die sie im Budget bezeichnet werden.
3. Andererseits erkennen die Abgeordneten an, dass das parlamentarische Prüfungsrecht nicht so weit reicht, einzelne Posten nach Belieben erhöhen oder senken zu können.
Von nun an geht alles glatt. Das Steuergesetz für die Jahre 1843 bis 1849 wird ohne Änderung angenommen. Die Abgeordneten ändern das Budget zwar ab, auch unter Einbeziehung "neuer", nunmehr gesetzlich festgeschriebener Staatsaufgaben wie besserer Finanzausstattung der inneren Verwaltung, der Schulen und Universitäten etc., aber auf eine Weise, welche die Regierung akzeptieren kann. Für die Verwendung früherer Einnahmen (einschließlich des Germersheimer Festungsbaus) wird die Regierung entlastet. Auch das Prinzip des vom Staat finanzierten Eisenbahnbaus wird akzeptiert, obwohl eine Reihe von Abgeordneten aus dem ländlichen Raum einen Eisenbahnbau auf Staatskosten für unnötig halten, da er nur wenigen nutze.
Bei anderen Gesetzesthemen geht es nicht so friedlich zu. Die Abgeordneten fordern den König auf, den "Kniebeuge-Erlass" von 1838 aufzuheben, also die Vorschrift, dass bei katholischen Feierlichkeiten wie der Fronleichnamsprozession alle Soldaten ohne Unterschied der Konfession das Knie vor dem Allerheiligsten zu beugen haben. Dahinter steht die Ablehnung der Konfessionalisierung des öffentlichen Lebens unter Abel. Die Reichsräte stimmen dem Antrag nicht zu. Der König hebt sie dennoch am 13. Dezember 1845 auf.
Am Schluss seines Landtags-Abschieds lobt der König: "Das zu Stande gekommene 'Verfassungsverständnis' hat die Grenzen der königlichen und der ständischen Rechte...auf dem Boden der Verfassung in teutschem Sinn abgemarkt (markiert)...Mit Vertrauen haben die Stände auch die Mittel ohne alle Verkürzung bewilligt, welche Wir für die Bedürfnisse des Vaterlandes verfassungsmäßig in Anspruch genommen hatten." Das bedeutet nicht, dass Ludwig I. seinen Frieden mit den "Anmaßungen" des Parlaments geschlossen hätte.
Götschmann, S. 695-736; Kraus, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 218 ff.