Bei den Landtagswahlen ergibt sich, dass die bisherige Liberale Opposition in der Rheinpfalz und in Franken durch fränkisch-protestantische Konservative verstärkt wird, die gegen den betont katholischen Kurs der Regierung unter Abel protestieren. Etwa zwei Drittel der 142 Abgeordneten sind Neulinge. Immerhin hat die Regierung eine neue steuerliche Bemessungsgrundlage für die Festlegung der passiven Wahlfähigkeit akzeptiert, die sich indirekt durch die Fertigstellung des Grundbuchs (Kataster) ergibt. Sogar Abel ist der Ansicht, dass es zu wenig sei, wenn nur 7118 Männer von 770.000 Familien aus der Klasse V (nichtprivilegierte Grundeigentümer) das passive Wahlrecht besäßen. Eine nennenswerte Ausweitung des Wahlrechts entsteht dadurch nicht. Wie stets, verwendet die Regierung das Instrument der Urlaubsverweigerung für gewählte Abgeordnete aus dem Staatsdienst; diesmal trifft es neun Abgeordnete, von denen acht protestantisch sind, sowie den bisherigen Hauptgegner Abels in der Zweiten Kammer, den Regensburger Bürgermeister Thon-Dittmer. Im weiteren Verlauf des Landtags geht Abel so weit, mit vorzeitiger Landtagsauflösung zu drohen, wenn der Beschwerde eines Ausgeschlossenen, des Pfälzers Friedrich J. Willich, stattgegeben würde; 73 gegen 64 Abgeordnete entschließen sich, dessen Beschwerde für unbegründet zu halten. Danach genehmigt die "Milde des Königs" den Einzug Willichs ins Parlament; es geht Abel also um die Einschüchterung der Abgeordneten, nicht um die Sache.
Der König ernennt diesmal jenen Abgeordneten, der die meisten Stimmen erhalten hat, zum Präsidenten der Zweiten Kammer: den fränkisch-protestantischen, Konservativen Freiherrn Hermann von Rotenhan, der als bekannter Gegner Abels auch den oppositionellen Liberalen genehm ist. Diese Tendenz zeigt sich auch bei den Wahlen in die Ausschüsse: Es sind durchschnittlich mehr Oppositionelle als Regierungstreue zum Zuge gekommen, aber nur, wenn man die protestantisch-konservative Opposition zur liberalen hinzuzählt. Die beiden Oppositionsrichtungen sind jedoch nicht homogen genug, um gemeinsam zu operieren. Das verdeutlicht Rotenhan am Ende des Landtags, als er dem Parlament nicht nur die Aufgabe zuweist, "das Vertrauen des Landes in seine verfassungsmäßigen Institutionen... zu erhalten", sondern auch "das monarchische Prinzip" und "König und Vaterland... zu schirmen gegen jegliche destruktive Richtung der Zeit". Das ist nicht die Sprache der Liberalen.
Der Landtag wird wieder in der Residenz (statt im Parlamentsgebäude) eröffnet. Der König hält seine Thronrede nichtssagend kurz. Entsprechend kurz fällt die Adresse der Abgeordneten aus; nach mehrfachem Hin und Her in der Kammer wird eine kaum hörbare Kritik eingefügt, wonach die Abgeordneten "der Weisheit Eurer Majestät" vertrauen, dass "die Ursachen, welche Missstimmung erzeugen" (gemeint ist Abels Konfessionspolitik) beseitigt werden.
Eine klare Oppositionslinie gegen die Politik Abels ist weder in der Ersten noch in der Zweiten Kammer durchsetzbar, zumal die konservativen Protestanten sich lieber friedlich mit der Regierung einigen. Weitere Streitpunkte in diesem Landtag stellen die diversen Eisenbahngesetze dar (Ankauf der Linie München-Augsburg, Bau der Linie Bamberg-Aschaffenburg, dazu auch Ankauf der Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft). Einerseits ringen hier regionale Interessen hinsichtlich der Trassenführung miteinander; andererseits besteht ein Misstrauen, dass sich die Regierung eine "heimliche" Einnahmequelle am Landtag vorbei verschaffen wolle. Es gelingt Abel, den König dazu zu bringen, einer Mitsprache des Parlaments bei der Tarifgestaltung zuzustimmen, womit dieses Misstrauen aus der Welt ist. Auch über die Rechtsstellung der "Israeliten" wird gestritten: einerseits liegen viele Anträge zur Verbesserung ihrer Rechtsstellung vor, andererseits zielen mehrere Eingaben (besonders aus der Oberpfalz) auf die Verhinderung der Gleichstellung ab. Diese wird auch von Sprechern beider Konfessionen in der Abgeordnetenkammer abgelehnt. Mit 92 gegen 30 Stimmen tritt die Zweite Kammer zwar für eine Aufhebung von zivilrechtlichen Sonderbestimmungen ein, mit 77 gegen 45 Stimmen votiert sie aber für den katholischerseits eingebrachten "Schutz der christlichen Landbevölkerung". Letztlich geht es um die Handelstätigkeit der Juden; in diesem Punkt sorgt die Erste Kammer dafür, dass alles beim Alten bleibt.
Der Präsident der Zweiten Kammer, Rotenhan, lobt am Schluss, dass bei dieser "Ständeversammlung...alle Partheiabteilung verschwand, sobald etwas Gutes, etwas für das Vaterland Förderliches dargeboten wurde"; eine solche trage "gewiß den Charakter einer ächten teutschen Ständeversammlung". Es kommen immerhin 25 Gesetze zu Stande, auch wenn die Mehrzahl davon geringere Bedeutung gehabt hat; die Erste Kammer hat dazu 34 Sitzungen gebraucht, die Zweite 54.
Götschmann, S. 737-768; Kraus, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 220 ff.