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10. Landtag: 1845-1846 (6. Wahlperiode 1845-1848) < >

Sitzungsdauer: 01.12.1845-24.04.1846
Sitzungssaal der Kammer der Abgeordneten
Sitzungssaal der Kammer der Abgeordneten
1848, Stich
© Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg

Bei den Landtagswahlen ergibt sich, dass die bisherige Liberale Opposition in der Rheinpfalz und in Franken durch fränkisch-protestantische Konservative verstärkt wird, die gegen den betont katholischen Kurs der Regierung unter Abel protestieren. Etwa zwei Drittel der 142 Abgeordneten sind Neulinge. Immerhin hat die Regierung eine neue steuerliche Bemessungsgrundlage für die Festlegung der passiven Wahlfähigkeit akzeptiert, die sich indirekt durch die Fertigstellung des Grundbuchs (Kataster) ergibt. Sogar Abel ist der Ansicht, dass es zu wenig sei, wenn nur 7118 Männer von 770.000 Familien aus der Klasse V (nichtprivilegierte Grundeigentümer) das passive Wahlrecht besäßen. Eine nennenswerte Ausweitung des Wahlrechts entsteht dadurch nicht. Wie stets, verwendet die Regierung das Instrument der Urlaubsverweigerung für gewählte Abgeordnete aus dem Staatsdienst; diesmal trifft es neun Abgeordnete, von denen acht protestantisch sind, sowie den bisherigen Hauptgegner Abels in der Zweiten Kammer, den Regensburger Bürgermeister Thon-Dittmer. Im weiteren Verlauf des Landtags geht Abel so weit, mit vorzeitiger Landtagsauflösung zu drohen, wenn der Beschwerde eines Ausgeschlossenen, des Pfälzers Friedrich J. Willich, stattgegeben würde; 73 gegen 64 Abgeordnete entschließen sich, dessen Beschwerde für unbegründet zu halten. Danach genehmigt die "Milde des Königs" den Einzug Willichs ins Parlament; es geht Abel also um die Einschüchterung der Abgeordneten, nicht um die Sache.
Der König ernennt diesmal jenen Abgeordneten, der die meisten Stimmen erhalten hat, zum Präsidenten der Zweiten Kammer: den fränkisch-protestantischen, Konservativen Freiherrn Hermann von Rotenhan, der als bekannter Gegner Abels auch den oppositionellen Liberalen genehm ist. Diese Tendenz zeigt sich auch bei den Wahlen in die Ausschüsse: Es sind durchschnittlich mehr Oppositionelle als Regierungstreue zum Zuge gekommen, aber nur, wenn man die protestantisch-konservative Opposition zur liberalen hinzuzählt. Die beiden Oppositionsrichtungen sind jedoch nicht homogen genug, um gemeinsam zu operieren. Das verdeutlicht Rotenhan am Ende des Landtags, als er dem Parlament nicht nur die Aufgabe zuweist, "das Vertrauen des Landes in seine verfassungsmäßigen Institutionen... zu erhalten", sondern auch "das monarchische Prinzip" und "König und Vaterland... zu schirmen gegen jegliche destruktive Richtung der Zeit". Das ist nicht die Sprache der Liberalen.
Der Landtag wird wieder in der Residenz (statt im Parlamentsgebäude) eröffnet. Der König hält seine Thronrede nichtssagend kurz. Entsprechend kurz fällt die Adresse der Abgeordneten aus; nach mehrfachem Hin und Her in der Kammer wird eine kaum hörbare Kritik eingefügt, wonach die Abgeordneten "der Weisheit Eurer Majestät" vertrauen, dass "die Ursachen, welche Missstimmung erzeugen" (gemeint ist Abels Konfessionspolitik) beseitigt werden.
Eine klare Oppositionslinie gegen die Politik Abels ist weder in der Ersten noch in der Zweiten Kammer durchsetzbar, zumal die konservativen Protestanten sich lieber friedlich mit der Regierung einigen. Weitere Streitpunkte in diesem Landtag stellen die diversen Eisenbahngesetze dar (Ankauf der Linie München-Augsburg, Bau der Linie Bamberg-Aschaffenburg, dazu auch Ankauf der Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft). Einerseits ringen hier regionale Interessen hinsichtlich der Trassenführung miteinander; andererseits besteht ein Misstrauen, dass sich die Regierung eine "heimliche" Einnahmequelle am Landtag vorbei verschaffen wolle. Es gelingt Abel, den König dazu zu bringen, einer Mitsprache des Parlaments bei der Tarifgestaltung zuzustimmen, womit dieses Misstrauen aus der Welt ist. Auch über die Rechtsstellung der "Israeliten" wird gestritten: einerseits liegen viele Anträge zur Verbesserung ihrer Rechtsstellung vor, andererseits zielen mehrere Eingaben (besonders aus der Oberpfalz) auf die Verhinderung der Gleichstellung ab. Diese wird auch von Sprechern beider Konfessionen in der Abgeordnetenkammer abgelehnt. Mit 92 gegen 30 Stimmen tritt die Zweite Kammer zwar für eine Aufhebung von zivilrechtlichen Sonderbestimmungen ein, mit 77 gegen 45 Stimmen votiert sie aber für den katholischerseits eingebrachten "Schutz der christlichen Landbevölkerung". Letztlich geht es um die Handelstätigkeit der Juden; in diesem Punkt sorgt die Erste Kammer dafür, dass alles beim Alten bleibt.
Der Präsident der Zweiten Kammer, Rotenhan, lobt am Schluss, dass bei dieser "Ständeversammlung...alle Partheiabteilung verschwand, sobald etwas Gutes, etwas für das Vaterland Förderliches dargeboten wurde"; eine solche trage "gewiß den Charakter einer ächten teutschen Ständeversammlung". Es kommen immerhin 25 Gesetze zu Stande, auch wenn die Mehrzahl davon geringere Bedeutung gehabt hat; die Erste Kammer hat dazu 34 Sitzungen gebraucht, die Zweite 54.

Götschmann, S. 737-768; Kraus, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 220 ff.

Gesetzgebung:

Gesetze:
- Gesetz zur authentischen Interpretation des § 44 der Verfassung (Urlaubsregelung für Staatsdiener, die zu Abgeordneten gewählt werden)
- Gesetz zur Ausscheidung der Kreislasten von den Staatslasten
- Eisenbahnfinanzierungsgesetze (Süd-Nord-Bahn, Lichtenfels-Coburg, Westeisenbahn, Kauf und Ausbau der Linie Augsburg-München)
- Kauf der Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft
- Regulierung des Biersatzes (Biersteuer)
- Zolltarife
Nicht zustande gekommene Gesetze:
- Erhöhung der Bezüge der Volksschullehrer und anderer Berufsgruppen, besonders im Militärbereich (Kommentar des Königs im "Abschied": die Ständeversammlung hat da keinerlei Mitwirkungsrecht)
- Revision des Judenedikts von 1813

Die Mitglieder des Landtages:

Präsidium Kammer der Abgeordneten
1.Präsident: Rotenhan, Hermann, Freiherr von
2.Präsident: Friedrich (Friederich), Dr. Leonhard
1.Sekretär: Windwart, Dr. Jakob, von
2.Sekretär: Stockinger, Georg Jakob
Präsidium Kammer der Reichsräte
1.Präsident: Leiningen-Hartenburg, Carl, Fürst zu
2.Präsident: Arco-Valley, Carl Maria Rupert, Graf von
1.Sekretär: Stauffenberg, Franz Ludwig, Graf Schenk von
2.Sekretär: Zu Rhein, Friedrich Carl, Freiherr von
Abgeordnete
Abgeordnete (148) Ammensdörfer, Friedrich
Baader, Simon
Bähr, Georg
Barsch, Rudolph
Bauer, Johann Friedrich Christoph
Bergold, Stephan
Bestelmeyer, Johann Georg
Böttinger,
Brunck, Friedrich Karl
Christmann, Rudolph
Clement, Christoph
Closen, Karl Ferdinand Freiherr von
Cöster, Gustav Freiherr von
Deininger, Georg Karl
Döllinger, Johann Joseph Ignaz Ritter von
Dorfner, Florian
Dorner, Michael
Dros, Georg Franz
Düring, Georg Adam
Eberle, Anton
Ebert, Johann
Edel, Karl Friedrich Wilhelm
Engelhardt, Johann Georg Veit
Engl, Peter
Eppelsheimer, Eduard
Eser, Johann Nepomuk
Eser, Willibald
Feilitzsch, Alexander Ernst Freiherr von
Fischer, Anton von
Förg (Förch), Franz Anton
Fraunhofen, Carl August Freiherr von und zu Alt-und Neufrauenhofen
Freyberg-Eisenberg, Maximilian Prokop Freiherr von
Friedrich (Friederich), Leonhard
Fürmann (Führmann), Thomas
Geldern, Ludwig Friedrich August Graf von
Göbel, Adam
Götz, Christoph Wilhelm
Gradl, Joseph
Gumppenberg, Wilhelm Eduard Freiherr von
Habermann, Joseph Heinrich von
Hack, Philipp
Haller, Johhann Baptist
Heerdegen, Moritz
Hegnenberg-Dux, Friedrich Adam Justus Graf von
Heintz, Karl Friedrich Ritter von
Herrlen, Johann Michael
Holzschuher, Rudolph Sigmund Freiherr von
Huber, Anton
Keim, Konrad
Kern, Johann Ludwig
Kessler, Franz Georg Anton
Kirchgessner, Karl
Klöpfer, Friedrich
Kolb, Gottfried
Kolb, Johann Ernst
Koller, Georg
Kraus, Johann Georg
Künsberg, Max Joseph Freiherr von
Langguth, Johann Georg
Lechner, Franz Xaver
Leidig, Georg Heinrich
Leiss, Franz Seraph
Lemberger, Johann Baptist
Lerchenfeld, Gustav Freiherr von
Leybold, Johann Sebastian
Lilier, Adolph
Limmer, Michael
Lindenfels, Carl Friedrich Wilhelm Freiherr von
Lipp, Joseph
Lüftenegger, Anton
Maffei, Joseph Anton Ritter von
Mandl, Johann Nepomuk Freiherr von Deutenhofen
Massa, Gottfried
Mayern, Joseph von
Moser, Martin
Müller, Daniel Ernst
Neuffer, Wilhelm Gottlieb Ritter von
Neuland, Johann Adam
Ney, Friedrich
Panzer, Valentin
Pfäffinger, Xaver Anton
Pflaum, Johann Baptist
Pöttinger, Joseph
Priester, Anton
Pückler-Limpurg, Friedrich Graf von Burg-Farrnbach
Rabl, Joseph
Rammoser, Johann Georg
Rath, Franz Michael
Rehlen, Christoph Ulrich
Reichert, Johann Michael
Reudelhuber, Johann Georg
Reulbach, Andreas
Reuss, Lorenz
Riede, Nikolaus
Rieder, Georg
Riedheim, Maximilian Alexander Sigmund Karl Freiherr von
Riezler, Franz Xaver
Rotenhan, Hermann Freiherr von
Rückel, Johann Philipp
Sattler, Wilhelm
Saur, Christoph Konrad
Sazenhofen, Friedrich Maximilian Freiherr von
Schaefer, Johann Ulrich
Schaezler, Ferdinand Benedikt Freiherr von
Schattenfroh, Joseph
Scheurl (Scheuerl), Christoph Gottlieb Adam Adolf von
Schlund, Fidel
Schmerold, Max
Schnetzer, Johann Michael
Scholler, Karl Friedrich
Schrank, Ignaz
Schrauder, Peter
Schwab, Joseph
Schwager, Michael
Schwindl, Peregrin
Seinsheim, Carl Graf von
Sigmund, Johann Albrecht
Sohr, Joseph
Spiess, Thomas
Sporer, Franz Xaver
Staedtler, Johann Friedrich
Stain zum Rechtenstein, Marquard Freiherr von
Stangl, Georg
Stockinger, Georg Jakob
Stollreuther, Joseph
Streudelhuber,
Tann-Rathsamhausen, Heinrich Ferdinand Freiherr von und zu der
Tillmann, Philipp
Trautner, Friedrich
Unterberger, Franz
Vetterlein, Johann Martin Karl
Vierling, Jakob
Vill, Alois
Vogel, Remigius
Wagner, Emil Karl Friedrich Moritz
Weinzierl, Simon
Wicklein, Georg
Wiesend, Ambros
Willich, Friedrich Justus
Windwart, Jakob von
Wolf, Karl Heinrich
Wunderle, Anton
Würth, Johann Ludwig
Zech, Joseph
Zehnder, Martin
Zeier, Georg Joseph
Ziegler, Jakob
Zinn, Christian Christoph
Reichsräte (63) Arco-Valley, Carl Maria Rupert Graf von
Arco-Valley, Maximilian Joseph Graf von
Arco-Zinneberg, Ludwig Aloys Graf von
Aretin auf Haidenburg, Peter Carl Freiherr von
Armansperg, Joseph Ludwig Graf von
Bayern, Adalbert Wilhelm Prinz von
Bayern, Carl Theodor Maximilian Prinz von
Bayern, Luitpold Emanuel Herzog in
Bayern, Luitpold Prinz, später Prinzregent von
Bayern, Maximilian Herzog in
Bayern, Maximilian II. Kronprinz, später König von
Castell-Castell, Friedrich Ludwig Graf zu
Erbach-Erbach und von Wartenberg-Roth, Eberhard Franz Graf zu
Freyberg-Eisenberg-Knöringen, Clemens Wenzeslaus Freiherr von
Fugger zu Glött, Fidelis Ferdinand Graf von
Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn, Raimund Ignaz Graf von
Fugger zu Nordendorf, Karl Anton Graf von
Gebsattel, Lothar Karl Anselm Joseph Freiherr von
Giech, Friedrich Carl Graf von und zu
Giech, Hermann Graf zu
Gravenreuth, Maximilian Joseph Graf von
Gumppenberg, Anton Joseph Freiherr von
Gumppenberg-Pöttmes, Adolph Eberhard Freiherr von
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Chlodwig Fürst zu
Leiningen-Hartenburg, Carl Fürst zu
Leonrod, Carl Ludwig Freiherr von
Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg, Maximilian Joseph Graf von
Leuchtenberg, Maximilian Joseph Eugen Herzog von
Lotzbeck, Carl Ludwig Freiherr von
Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, Carl Friedrich Fürst zu
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, Carl Ludwig Constantin Fürst zu
Mandl von Deutenhofen, Johann Anton Freiherr von
Maurer, Georg Ludwig Ritter von
Montgelas, Maximilian Joseph Wilhelm Graf von
Niethammer, Friedrich Emanuel Freiherr von
Niethammer, Julius Adolph Freiherr von
Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg, Aloys Johann Fürst von
Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg, Otto Karl Fürst von
Oettingen-Wallerstein, Ludwig Fürst von
Ortenburg-Tambach, Franz Karl Rudolph Graf zu
Pappenheim, Carl Theodor Friedrich Graf von
Preysing-Lichtenegg-Moos, Maximilian Joseph Franz Graf von
Rechberg und Rothenlöwen, Albert Ulrich Graf von
Rechberg und Rothenlöwen, August Graf von
Rechteren und Limpurg, Ludwig Friedrich Graf von
Reigersberg, Heinrich Aloys Graf von
Reisach, Carl August Graf von
Richarz, Peter Ritter von
Roth, Karl Johann Friedrich Freiherr von
Sandizell, Cajetan Peter Graf von und zu
Schönborn-Wiesentheid, Erwein Hugo Graf von
Schrenck von Notzing, Sebastian Freiherr
Seinsheim, August Karl Graf von
Seinsheim, Carl Graf von
Stauffenberg, Franz Ludwig Graf Schenk von
Thurn und Taxis, Maximilian Karl Fürst von
Toerring-Guttenzell, Maximilian August Graf von
Urban, Kaspar Bonifaz Ritter von
Waldbott-Bassenheim, Hugo Philipp Graf von
Waldburg-Zeil-Trauchburg, Franz Fürst von
Waldburg-Zeil-Wurzach, Leopold Maria Fürst von
Wrede, Carl Theodor Fürst von
Würtzburg, Joseph Franz Freiherr von
Zu Rhein, Friedrich Carl Freiherr von

Minister / Kabinette:

Minister
Staatsminister des kgl. Hauses und des Äußern: Gise, August, Freiherr von
Ministerverweser des Staatsministeriums des Innern: Zenetti, Johann Baptist, Ritter von
Staatsminister des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten: Schrenck von Notzing, Karl, Freiherr von
Staatsminister der Justiz: Schrenck von Notzing, Sebastian, Freiherr von
Staatsminister der Finanzen: Seinsheim, Carl, Graf von
Kriegsminister: Gumppenberg, Anton Joseph, Freiherr von

Wahlergebnisse:

In der Frühzeit des Konstitutionalismus ist eine Darstellung der Wahlergebnisse nach Parteien nicht möglich. Es gibt keine festgefügten Parteien mit formeller Mitgliedschaft, Programm, Statuten und Vorstand. Politische Zusammenschlüsse dieser Art sind geradezu verboten. Es gibt auch keine festgefügten Fraktionen innerhalb des Parlaments. Die Herausbildung von Fraktionen wird absichtsvoll durch die dem Zufall überlassene Sitzordnung behindert.
Es gibt nur allgemeine Parteirichtungen wie Liberale oder Konservative mit allen Zwischenstufen, wobei man einen bestimmten Abgeordneten in der Regel nicht eindeutig einer Richtung zuordnen kann. Viele Abgeordnete lassen sich bei ihrer Stimmabgabe von ihrer Einschätzung der konkreten Frage leiten, um die es gerade geht. Das Hin- und Herschwanken der Abstimmungsergebnisse zeigt deutlich, dass sie nicht auf festgefügte Stimmblöcke, sondern auf individuelle Entscheidungen (einschließlich der Abwesenheit) zurückgehen. Im Übrigen gilt allgemein bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus: aus der Sicht der jeweiligen Regierung (bzw. des jeweiligen Königs) gibt es nur zwei "Parteien": Regierungstreue und Oppositionelle. Die Trennlinie zwischen beiden ist nicht identisch mit der zwischen Liberalen und Konservativen; Zeitgenossen erwähnen auch den Typ des "liberalen Servilen" (d.h. den Wünschen der Regierung willfährigen Liberalen) und des regierungskritischen Konservativen (aus welchen Motiven heraus auch immer). Schließen sich Abgeordnete zu einer Gruppe zusammen, dann eher informell und auf landsmannschaftlicher Basis, wobei die fränkischen und pfälzischen Abgeordneten eher auf der "linken" (liberalen bis radikalliberalen) Seite des politischen Spektrums stehen.
Von der Landtagswahl im Mai 1869 an werden hier die jeweiligen Wahlergebnisse der Parteien in Mandatszahlen sowie - wenn möglich - auch in Prozentzahlen der Wählerstimmen angegeben.

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