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12. Landtag: 1848 (6. Wahlperiode 1845-1848) < >

Sitzungsdauer: 16.03.1848-05.06.1848
Staatsporträt König Maximilians II.
Staatsporträt König Maximilians II.
1851, Malerei / Bildnis, Öl auf Leinwand, 94 x 148 cm, Künstler: Nicolaus Bauer; Foto: A. Voithenberg
© Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg

Der am 4. März 1848 noch von Ludwig I. auf den 16. März einberufene und am 22. März von König Maximilian II. - Ludwig I. war einen Tag zuvor zurückgetreten - wieder im Ständehaus eröffnete "Reformlandtag" ist noch die alte "Ständeversammlung". Einige Abgeordnete werden beurlaubt, um am Vorparlament in Frankfurt (ab 31. März) und am "Fünfzigerausschuss" teilnehmen zu können. Beurlaubungen, um an der Nationalversammlung (ab 18. Mai 1848) selbst teilnehmen zu können, lehnt die Abgeordnetenkammer jedoch ab. Angeblich kann man auf die Mitarbeit dieser Abgeordneten nicht verzichten; tatsächlich aber steht die Mehrheit des Landtags der "Paulskirche" skeptisch gegenüber.

Nach den Präsidentenwahlen in der Zweiten Kammer ernennt noch Ludwig I. die beiden Erstplatzierten zu Präsidenten: Karl Friedrich v. Heintz (der aber umgehend zurücktritt, da er Justizminister wird) und Karl Kirchgessner, einen liberalen Anwalt aus Würzburg. Die Ausschusswahlen ergeben Mehrheiten für gemäßigt Liberale und "Regierungstreue" konservativer Prägung; Radikalliberale bleiben eine kleine Minderheit. Präsident der Ersten Kammer bleibt nach dem Willen Ludwigs I. Fürst von Leiningen.
Die erste Thronrede des Königs Maximilian II. setzt ein Bekenntnis an den Anfang: "Ich bin stolz, mich einen konstitutionellen König zu nennen". Danach verkündet er eine Amnestie für alle politischen Delikte (hier wird er erstmals durch Hochrufe unterbrochen) und listet die Reformvorlagen auf, die er dem Landtag vorlegen will: Ministerverantwortlichkeit, Pressefreiheit, ein neues Wahlrecht, die Aufhebung der Grundherrschaft, neue Gesetze und Prozessordnungen.
Weitere Reformen sagt er zu, die aber erst später realisiert werden sollen: Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtsprechung, eine bessere Versorgung der Staatsdiener und deren Hinterbliebene sowie die Verbesserung der Rechtsstellung der Juden. Er verspricht die Aufhebung des Lottos (hier wird er zum zweiten Mal durch Hochrufe unterbrochen), sofern es die Staatsfinanzen erlauben. Ferner soll die Landwehrordnung zum Zwecke einer "zeitgemäßen Volksbewaffnung" umgearbeitet werden. Schließlich betont er, dass er die "innigere Vereinigung aller deutschen Stämme" unterstütze und sich deshalb für eine Volksvertretung beim Deutschen Bund eingesetzt habe. Zum Schluss ruft er die Bürger zur "Mäßigung" und zum "Fernhalten von auflösenden, zerstörerischen Tendenzen" auf.
Die sehr lange Adresse der Abgeordneten beginnt - nach einem Dank an Ludwig I. - mit einem Bekenntnis zur konstitutionellen Monarchie, welche gleichermaßen die Kron- wie die Volksrechte schütze. Dann ersucht die Kammer darum, die Amnestie auch auf bereits abgeschlossene Verfahren auszudehnen. Sie begrüßt die Reformvorhaben des Königs als "Vorboten einer besseren Zeit", mahnt aber weitere an: die Aufhebung der "schädlichen Jagdrechte" des Adels, Erlass neuer Waldnutzungsrechte, die den Interessen der Bauern und "der ärmeren Volksklassen" Rechnung tragen, Gewährleistung der Versammlungs-, Vereins- und Petitionsfreiheit und eine "gesetzliche Begrenzung der Polizeigewalt". Die geplante Landwehrreform mit "Volksbewaffnung" wird zum nationalen Bekenntnis stilisiert (Schutz des deutschen Vaterlands nach innen und außen, Vertretung deutscher Handelsinteressen im Ausland).
Schließlich beantragen die Abgeordneten, dass die Kammern das Initiativrecht auch für Verfassungsänderungen erhalten, dass Anträge der Kammern nicht erst am Schluss des Landtags beschieden werden, und dass die Finanzperioden - und damit der Zeitraum zwischen den Landtagen - verkürzt werden. Auch die Versorgung der Staatsdiener und der Armeeangehörigen (die nun auf die Verfassung vereidigt werden) sowie die Besserstellung der Juden im Sinne der Gleichheit vor dem Gesetz werden erwähnt. Die Adresse schließt mit dem Appell, überlebte Vorrechte dem wahren Wohl des Vaterlands zum Opfer zu bringen. Dieser richtet sich unausgesprochen vor allem an die Kammer der Reichsräte. Diese stimmt in ihrer Adresse ausdrücklich der Aufhebung der Grundherrschaft zu und betont, nicht Privilegien einzelner Stände, sondern die Interessen von Thron und Nation vertreten zu wollen.
Binnen 40 Tagen bringt die Regierung 21 Gesetzesvorlagen von fundamentaler Bedeutung ein, die in der Rekordzeit von 53 Sitzungen in nur 2 ½ Monaten beraten und verabschiedet werden. Darunter ist auch eine Gesetzesvorlage für die Wahl zum Paulskirchenparlament, welche das aktive und passive Wahlrecht im Vergleich mit dem bisherigen Landtagswahlrecht erheblich ausweitet. Ein Streitpunkt dabei ist, ob es sich um Wahlen "zur Volksvertretung beim Deutschen Bund" handelt (womit der 1815 von den Fürsten gegründete Deutsche Bund fortbestünde) oder um Wahlen "zur allgemeinen deutschen Volksvertretung" (die darüber entscheiden könne, in welcher Form sich die deutsche Nation zusammenschließe).
Der Regierungsentwurf zum neuen Landtagswahlrecht hebt nicht nur die Wahl nach Standesklassen auf, sondern auch den Zensus. In der Zweiten Kammer wird eine Redeschlacht ausgetragen zwischen jenen (meist besitzbürgerlich-liberalen) Abgeordneten, die das Wahlrecht auf "Selbstständige" beschränken oder wenigstens einen Zensus in Form einer Mindeststeuerleistung beibehalten wollen, und jenen wenigen, die jede Einschränkung ablehnen und so dem "vierten" Stand zu seinem Recht verhelfen wollen.
Im Folgenden werden die wesentlichen Reformgesetze in ihrer endgültigen Fassung vorgestellt:
1. Wahlrecht: Die Kammer der Abgeordneten wird zu einer repräsentativen Volksvertretung. Auf je 31.500 Einwohner kommt ein Abgeordneter, wobei die Regierung die Wahlkreise festlegt. Jede ständische Einteilung entfällt; daher wird nun auch die Bezeichnung "Ständeversammlung" durch "Landtag" ersetzt. Wählen kann grundsätzlich jeder volljährige Staatsbürger, der eine direkte Steuer zahlt, unabhängig von deren Höhe. Die Wahl erfolgt weiterhin indirekt und öffentlich. Erst 1881 wird das geheime Wahlverfahren eingeführt.
2.Ministerverantwortlichkeit: Verordnungen werden erst nach Gegenzeichnung durch einen Minister gültig. Es bleibt jedoch auch unter Max II. üblich, dass der König an seinen Ministern vorbei über sein persönliches Kabinettssekretariat Anordnungen trifft, für die der zuständige Minister vor dem Landtag gerade zu stehen hat.
3.Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit: Die (Vor-)Zensur wird abgeschafft, über Fälle von "Preßmißbrauch" entscheiden Gerichte; politische Vereine werden zugelassen.
4.Gesetzesinitiative: Jede Kammer kann Gesetze einbringen, allerdings mit Einschränkungen vor allem bei Verfassungsbeschränkungen und bei Rechten der Krone.
5.Abschaffung der Grundherrschaft und der adeligen Gerichtsbarkeit: Die Bauern erhalten das volle Eigentumsrecht an dem von ihnen bewirtschafteten Boden. Sie müssen allerdings dem bisherigen Grundherrn eine Ablösungssumme für die bisherigen Abgaben zahlen; diese Zahlung erfolgt ratenweise, was sich bis ins 20. Jahrhundert hinzieht. Da auch der Staat in großem Umfang Grundherrschaft ausübt, mindert deren Abschaffung die Staatseinnahmen erheblich; zusätzlich leistet er finanzielle Beiträge zur "Grundentlastung". Daher muss dem Staat eine neue Einnahmequelle erschlossen werden:
6. die Einkommensteuer aus Arbeitsverdienst und Kapitalrendite. Diese erhöht gleichzeitig die Zahl der Wahlberechtigten (wegen der direkten Steuerleistung).
7.Reform des Justizwesens: die Rechtsprechung erfolgt nun öffentlich und mündlich; die Richter werden unabsetzbar. Die Trennung von Justiz und Verwaltung auch auf der untersten Ebene wird beschlossen, aber erst 1861 durchgeführt.
Zur Landwehrordnung ist zu bemerken, dass die "Volksbewaffnung" nicht im Interesse des Monarchen liegen kann. Die Abgeordneten verzichten auf eine Reform der Wehrverfassung, weil sie eine gesamtdeutsche Regelung dieser Frage erwarten, welche die Nationalversammlung vorzunehmen hat.
Bei diesem Landtag zeigt sich, dass die Minister, wenn sie die Unterstützung des Landtags erhalten, dem König gegenüber nun sehr viel selbstbewusster auftreten können. Die wichtigsten Mitglieder des "Märzministeriums" - Innenminister v. Thon-Dittmer, Finanzminister Frhr. v. Lerchenfeld, Justizminister v. Heintz - waren zuvor Abgeordnete. Die neue Stellung der Minister zeigt sich auch darin, dass sie in Zivil und nicht in Uniform den Landtag betreten. Maximilian II. ist deshalb keineswegs begeistert von den "geradezu antimonarchischen Grundlagen" der Reformgesetze (so 1852); er wird versuchen, sie wieder rückgängig zu machen.
Im Landtagsabschied hebt Maximilian II. die Opfer hervor, welche die Krone, einzelne Stände und Körperschaften und die ganze Nation gebracht hätten, und drückt seine Anerkennung für die Art aus, wie die Landtagsmitglieder ihrer "eben so wichtigen wie schwierigen" Aufgabe nachgekommen seien. Wegen des neuen Wahlrechts wird der Landtag am 12.11.1848 aufgelöst; Neuwahlen werden angesetzt.

Götschmann, S. 785-879; Volkert, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 250 ff.; Treml, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 64 f.; Heydenreuter, in: König Maximilian II. von Bayern, 1848-1864, hg. vom Haus der Bayerischen Geschichte, Rosenheim 1988, S. 101 ff.; Hartmann, S. 411

Gesetzgebung:

Gesetze:
- Wahl der bayerischen Abgeordneten zur Volksversammlung beim Deutschen Bund
- Erhöhung der Zahl pfälzischer Abgeordneter bei den Landtagswahlen
- Amnestie für politische Strafsachen (mit Entschädigungen für Behr und Eisenmann)
- Behandlung neuer Gesetzbücher
- Aufnahme einer Anleihe mit freiwilliger Zeichnung (für Bayerns Bundesverpflichtungen im Falle eines Krieges mit Frankreich, besonders zum Bau einer West-Eisenbahn, und zur "Unterstützung der Industrie" im Sinne von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen)
- Sparkassengesetz
- Änderungen des Strafgesetzbuchs von 1813
- Gesetzesinitiative der beiden Kammern
- Ministerverantwortlichkeit
- Wahl der Landtagsabgeordneten
- Pressefreiheit
- Aufhebung der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, Ablösung der Grundlasten
- Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund
- Grundlagen der Gerichtsorganisation und des Zivil- und Strafprozesses
- Einkommen- und Kapitalertragssteuer
- Gesetz über die protestantische Generalsynode
Nicht zustande gekommene Gesetzesvorlagen:
- keine (alle Regierungsvorlagen werden trotz Abänderungen zum Gesetz)

Die Mitglieder des Landtages:

Präsidium Kammer der Abgeordneten
1.Präsident: Heintz, Dr. Karl Friedrich, Ritter von
Kirchgessner, Dr. Karl (ab 26.03.1848)
2.Präsident: Kirchgessner, Dr. Karl
Müller, Dr. Daniel Ernst (ab 26.03.1848)
1.Sekretär: Stockinger, Georg Jakob
2.Sekretär: Müller, Dr. Daniel Ernst
Schwindl, Dr. Peregrin (ab 26.03.1848)
Präsidium Kammer der Reichsräte
1.Präsident: Leiningen-Hartenburg, Carl, Fürst zu
2.Präsident: Zu Rhein, Friedrich Carl, Freiherr von
1.Sekretär: Stauffenberg, Franz Ludwig, Graf Schenk von
2.Sekretär: Montgelas, Maximilian Joseph Wilhelm, Graf von
Abgeordnete
Abgeordnete (151) Ammensdörfer, Friedrich
Arco-Stepperg, Alois Nikolaus Ambros Graf von
Bähr, Georg
Barsch, Rudolph
Bauer, Johann Friedrich Christoph
Bayer, Hieronymus Johann Paul Ritter von
Benzino, Ludwig Louis
Bestelmeyer, Johann Georg
Brunck, Friedrich Karl
Christmann, Rudolph
Clement, Christoph
Closen, Karl Ferdinand Freiherr von
Cöster, Gustav Freiherr von
Daxenberger, Anton
Deininger, Georg Karl
Dittmar, Johann Christian Wilhelm Dr.
Dorfner, Florian
Dorner, Michael
Dros, Georg Franz
Dümmler, Karl
Düring, Georg Adam
Eberle, Anton
Ebert, Johann
Edel, Karl Friedrich Wilhelm
Engelhardt, Johann Georg Veit
Engl, Peter
Eppelsheimer, Eduard
Eser, Johann Nepomuk
Eser, Willibald
Feilitzsch, Alexander Ernst Freiherr von
Fischer, Anton von
Förg (Förch), Franz Anton
Fraunhofen, Carl August Freiherr von und zu Alt-und Neufrauenhofen
Freyberg-Eisenberg, Maximilian Prokop Freiherr von
Fürmann (Führmann), Thomas
Geldern, Ludwig Friedrich August Graf von
Göbel, Adam
Götz, Christoph Wilhelm
Habermann, Joseph Heinrich von
Hack, Philipp
Haller, Johhann Baptist
Hauck, Karl Wilhelm Theodor
Heerdegen, Moritz
Hegnenberg-Dux, Friedrich Adam Justus Graf von
Heintz, Karl Friedrich Ritter von
Höfer, Albert
Hoffmann, Ferdinand
Höfter (Hefter), Joseph
Huber, Anton
Jordan jun., Ludwig Andreas
Keim, Konrad
Kern, Johann Ludwig
Kessler, Franz Georg Anton
Kirchgessner, Karl
Klöpfer, Friedrich
Kolb, Georg Friedrich
Kolb, Gottfried
Kolb, Johann Ernst
Koller, Georg
Kraus, Johann Georg
Künsberg, Max Joseph Freiherr von
Langguth, Johann Georg
Leidig, Georg Heinrich
Leiss, Franz Seraph
Lemberger, Johann Baptist
Lerchenfeld, Gustav Freiherr von
Leybold, Johann Sebastian
Liedl, Joseph
Lilier, Adolph
Limmer, Michael
Lindenfels, Carl Friedrich Wilhelm Freiherr von
Lüftenegger, Anton
Maffei, Joseph Anton Ritter von
Mandl, Johann Nepomuk Freiherr von Deutenhofen
Massa, Gottfried
Mayern, Joseph von
Mühlfeld, Johann
Müller, Daniel Ernst
Neuffer, Wilhelm Gottlieb Ritter von
Neumüller, Johann Baptist
Ney, Friedrich
Panzer, Valentin
Pfäffinger, Xaver Anton
Pflaum, Johann Baptist
Pöttinger, Joseph
Priester, Anton
Pückler-Limpurg, Friedrich Graf von Burg-Farrnbach
Rabl, Joseph
Rammoser, Johann Georg
Rath, Franz Michael
Rehlen, Christoph Ulrich
Reichert, Johann Michael
Reitmaier, Josef
Renker, Franz Xaver
Reudelhuber, Johann Georg
Reulbach, Andreas
Riede, Nikolaus
Rieder, Georg
Riedheim, Maximilian Alexander Sigmund Karl Freiherr von
Riezler, Franz Xaver
Rotenhan, Hermann Freiherr von
Rückel, Johann Philipp
Ruland, Anton
Sattler, Wilhelm
Saur, Christoph Konrad
Sazenhofen, Friedrich Maximilian Freiherr von
Schaefer, Johann Ulrich
Schaezler, Ferdinand Benedikt Freiherr von
Schattenfroh, Joseph
Scheurl (Scheuerl), Christoph Gottlieb Adam Adolf von
Schlund, Fidel
Schmerold, Max
Schnetzer, Johann Michael
Scholler, Karl Friedrich
Schrank, Ignaz
Schrauder, Peter
Schumacher, Johann
Schwab, Joseph
Schwager, Michael
Schwindl, Peregrin
Schwinn, Johann
Sigmund, Johann Albrecht
Spiess, Thomas
Sporer, Franz Xaver
Staedtler, Johann Friedrich
Stangl, Georg
Stockinger, Georg Jakob
Stollreuther, Joseph
Tann-Rathsamhausen, Heinrich Ferdinand Freiherr von und zu der
Tillmann, Philipp
Trautner, Friedrich
Unterberger, Franz
Vetterlein, Johann Martin Karl
Vierling, Jakob
Vill, Alois
Vogel, Remigius
Weinzierl, Simon
Weinzierl jun., Lorenz
Wicklein, Georg
Wiesend, Ambros
Willich, Friedrich Justus
Wolf, Karl Heinrich
Wunderle, Anton
Würth, Johann Ludwig
Zech, Joseph
Zehnder, Martin
Zeier, Georg Joseph
Zenger, Joseph
Ziegler, Jakob
Zinn, Christian Christoph
Reichsräte (65) Arco-Valley, Maximilian Joseph Graf von
Arco-Zinneberg, Ludwig Aloys Graf von
Aretin auf Haidenburg, Peter Carl Freiherr von
Armansperg, Joseph Ludwig Graf von
Arnold, Friedrich Christian Ritter von
Bayern, Adalbert Wilhelm Prinz von
Bayern, Carl Theodor Maximilian Prinz von
Bayern, Luitpold Emanuel Herzog in
Bayern, Luitpold Prinz, später Prinzregent von
Bayern, Maximilian Herzog in
Bayern, Maximilian II. Kronprinz, später König von
Castell-Castell, Friedrich Ludwig Graf zu
Deroy, Philipp Alois Graf von
Erbach-Erbach und von Wartenberg-Roth, Eberhard Franz Graf zu
Franckenstein, Georg Heinrich Arbogast Freiherr von und zu
Freyberg-Eisenberg-Knöringen, Clemens Wenzeslaus Freiherr von
Fugger von Babenhausen, Leopold Karl Fürst
Fugger zu Glött, Fidelis Ferdinand Graf von
Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn, Raimund Ignaz Graf von
Fugger zu Nordendorf, Karl Anton Graf von
Giech, Friedrich Carl Graf von und zu
Gravenreuth, Maximilian Joseph Graf von
Gumppenberg, Anton Joseph Freiherr von
Gumppenberg-Pöttmes, Adolph Eberhard Freiherr von
Heintz, Karl Friedrich Ritter von
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Chlodwig Fürst zu
Leiningen-Hartenburg, Carl Fürst zu
Leonrod, Carl Ludwig Freiherr von
Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg, Maximilian Joseph Graf von
Leuchtenberg, Maximilian Joseph Eugen Herzog von
Lotzbeck auf Weyhern, Alfred Freiherr von
Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, Carl Friedrich Fürst zu
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, Carl Ludwig Constantin Fürst zu
Maurer, Georg Ludwig Ritter von
Montgelas, Maximilian Joseph Wilhelm Graf von
Niethammer, Friedrich Emanuel Freiherr von
Niethammer, Julius Adolph Freiherr von
Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg, Aloys Johann Fürst von
Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg, Otto Karl Fürst von
Oettingen-Wallerstein, Ludwig Fürst von
Ortenburg-Tambach, Franz Karl Rudolph Graf zu
Pappenheim, Carl Theodor Friedrich Graf von
Ponickau auf Osterberg, Julius Johann Freiherr von
Preysing-Lichtenegg-Moos, Maximilian Joseph Franz Graf von
Rechberg und Rothenlöwen, Albert Ulrich Graf von
Rechteren und Limpurg, Ludwig Friedrich Graf von
Reigersberg, Heinrich Aloys Graf von
Reisach, Carl August Graf von
Richarz, Peter Ritter von
Roth, Karl Johann Friedrich Freiherr von
Sandizell, Cajetan Peter Graf von und zu
Schönborn-Wiesentheid, Erwein Hugo Graf von
Schrenck von Notzing, Sebastian Freiherr
Seinsheim, August Karl Graf von
Seinsheim, Carl Graf von
Stauffenberg, Franz Ludwig Graf Schenk von
Thurn und Taxis, Maximilian Karl Fürst von
Toerring auf Seefeld, Maximilian Konrad Graf von
Toerring-Guttenzell, Maximilian August Graf von
Urban, Kaspar Bonifaz Ritter von
Waldbott-Bassenheim, Hugo Philipp Graf von
Waldburg-Zeil-Trauchburg, Constantin Maximilian Fürst von
Waldburg-Zeil-Wurzach, Leopold Maria Fürst von
Wrede, Carl Theodor Fürst von
Würtzburg, Joseph Franz Freiherr von
Zu Rhein, Friedrich Carl Freiherr von

Minister / Kabinette:

Minister
Ministerverweser des Staatsministeriums des Kgl. Hauses und des Äußern (bis 29.04.1848): Waldkirch, Clemens August, Graf von
Staatsminister des Kgl. Hauses und des Äußern (ab 29.04.1848): Bray-Steinburg, Otto Camillus Hugo Gabriel, Graf von
Staatsminister des Innern: Thon-Dittmer, Gottlieb, Freiherr von
Ministerverweser des Staatsministeriums des Innern für Kirchen und Schulangelegenheiten: Beisler, Hermann, von
Ministerverweser des Staatsministeriums der Justiz (bis 25.03.1848): Beisler, Hermann, von
Staatsminister der Justiz (ab 25.03.1848): Heintz, Dr. Karl Friedrich, Ritter von
Ministerverweser des Staatsministeriums des Finanzen (bis 25.03.1848): Heres, Karl Friedrich, Ritter von
Staatsminister der Finanzen (ab 25.03.1848): Lerchenfeld, Gustav, Freiherr von
Staatsminister des Handels und der öffentlichen Arbeiten: Bray-Steinburg, Otto Camillus Hugo Gabriel, Graf von
Ministerverweser des Kriegsministeriums (bis 05.04.1848): Marl, Heinrich, von der
Kriegsminister (ab 05.04.1848): Weishaupt, Karl

Wahlergebnisse:

In der Frühzeit des Konstitutionalismus ist eine Darstellung der Wahlergebnisse nach Parteien nicht möglich. Es gibt keine festgefügten Parteien mit formeller Mitgliedschaft, Programm, Statuten und Vorstand. Politische Zusammenschlüsse dieser Art sind geradezu verboten. Es gibt auch keine festgefügten Fraktionen innerhalb des Parlaments. Die Herausbildung von Fraktionen wird absichtsvoll durch die dem Zufall überlassene Sitzordnung behindert.
Es gibt nur allgemeine Parteirichtungen wie Liberale oder Konservative mit allen Zwischenstufen, wobei man einen bestimmten Abgeordneten in der Regel nicht eindeutig einer Richtung zuordnen kann. Viele Abgeordnete lassen sich bei ihrer Stimmabgabe von ihrer Einschätzung der konkreten Frage leiten, um die es gerade geht. Das Hin- und Herschwanken der Abstimmungsergebnisse zeigt deutlich, dass sie nicht auf festgefügte Stimmblöcke, sondern auf individuelle Entscheidungen (einschließlich der Abwesenheit) zurückgehen. Im Übrigen gilt allgemein bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus: aus der Sicht der jeweiligen Regierung (bzw. des jeweiligen Königs) gibt es nur zwei "Parteien": Regierungstreue und Oppositionelle. Die Trennlinie zwischen beiden ist nicht identisch mit der zwischen Liberalen und Konservativen; Zeitgenossen erwähnen auch den Typ des "liberalen Servilen" (d.h. den Wünschen der Regierung willfährigen Liberalen) und des regierungskritischen Konservativen (aus welchen Motiven heraus auch immer). Schließen sich Abgeordnete zu einer Gruppe zusammen, dann eher informell und auf landsmannschaftlicher Basis, wobei die fränkischen und pfälzischen Abgeordneten eher auf der "linken" (liberalen bis radikalliberalen) Seite des politischen Spektrums stehen.
Von der Landtagswahl im Mai 1869 an werden hier die jeweiligen Wahlergebnisse der Parteien in Mandatszahlen sowie - wenn möglich - auch in Prozentzahlen der Wählerstimmen angegeben.

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