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14. Landtag: 1849-1850 (8. Wahlperiode 1849-1855) < >

Sitzungsdauer: 01.09.1849-29.07.1850
Wie nach Herrn Knödelmayers Vorstellung Abgeordnete in der bayerischen Volkskammer aussehen
Wie nach Herrn Knödelmayers Vorstellung Abgeordnete in der bayerischen Volkskammer aussehen
1849, Karikatur
© Digitalbild: Ludwig-Maximilians-Universität München, Bibliothek der Institute am Englischen Garten, Zeitungsarchiv

Die im April eingesetzte neue Regierung, an deren Spitze der bisher als gemäßigt Liberaler aufgetretene Protestant Ludwig Freiherr von der Pfordten steht - er wird im Dezember der erste "Vorsitzende im Ministerrat" Bayerns - verfolgt die "Trias-Politik"; deren Ziel ist es, die Selbstständigkeit Bayerns und der übrigen kleineren und mittleren Staaten dadurch zu bewahren, dass sich diese unter bayerischer Führung als dritte Macht neben Preußen und Österreich etablieren. Aus diesem Grund hat sie am 23. April 1849 die Reichsverfassung und damit auch einen preußischen Erbkaiser und den Ausschluss Österreichs aus dem Zusammenschluss der deutschen Länder abgelehnt.
Die auf den 14. Juli 1849 angesetzten Landtagswahlen bereitet die Regierung sorgfältig vor. Dabei setzt sie vor allem auf den Einfluss der kirchlichen Oberhirten und Pfarrer sowie auf das Engagement der (höheren) Beamtenschaft. Der Regierung genehme Vereine werden gefördert, wie der "Pius-Verein" oder der "Verein für Konstitutionelle Monarchie und religiöse Freiheit"; aus diesem sollte die spätere Bayerische Patriotenpartei hervorgehen. Nach den Wahlen werden jedoch alle politischen Vereine wieder verboten.
Erstmals werden die Wahlkreise von der Regierung nach wahltaktischen Gesichtspunkten gebildet; diese Praxis wird die Regierung von nun an bis zur Wahlrechtsreform von 1906 beibehalten. Mittels der sogenannten "Wahlkreisgeometrie" werden die Wahlkreise so zurechtgeschnitten, dass unerwünschte Wählerschichten keine Mehrheit bilden können. Dies ist z.B. dadurch möglich, dass man städtische und ländliche Bezirke zu einem Wahlkreis zusammenfasst.
Dank dieser Maßnahmen kommt eine stabile Mehrheit von Abgeordneten aus dem (meist katholischem) konservativen und dem gemäßigt liberalen Lager zustande. Nur 5 von 57 Abgeordneten aus Altbayern sind der Linken zuzurechnen. Dagegen gelten von 67 Abgeordneten aus den neubayerischen Gebieten (ohne Rheinpfalz) 56 als "links" und nur 11 als (katholisch-)konservativ; die fränkischen und schwäbischen "Linken" haben jedoch einen starken gemäßigten Flügel, der öfters zu Kompromissen mit der Regierung bereit ist (daher sind zahlenmäßige Angaben über Fraktionsstärken in dieser Zeit nicht sehr verlässlich). Von den Pfälzer Abgeordneten sind alle 19 dem linken Lager zuzurechnen.
Der König eröffnet den Landtag im Ständehaus. In seiner Thronrede betont er, dass "die freie Entwicklung des Gesamtvaterlandes im Inneren" und seine "Kräftigung nach Außen" auch seine Ziele seien; aber "in den edlen Drang der Begeisterung" hätten sich "unreine Elemente gemischt"; "Leidenschaft und Verblendung" hätten "die unwandelbaren Grundlagen der gesellschaftlichen Ordnung" angegriffen; doch die Freiheit könne nicht ohne Gesetz und Ordnung gedeihen. Er teile das Bedürfnis nach einer neuen Gesamtverfassung, in der sich das deutsche Volk "als eine Nation erkennen und geltend machen" könne; die neue Verfassung solle allerdings "alle deutschen Stämme in freier Gliederung und ohne Bevorzugung einzelner" umfassen (gemeint: sie solle föderativ unter Einschluss Österreichs und nicht unitarisch unter Führung Preußens sein). Dann kündigt er an, jene Gesetzesvorlagen, die im vorherigen Landtag unerledigt geblieben seien (z.B. das Budget), erneut einzubringen und weitere hinzuzufügen, wie z.B. solche zur Anpassung der Verfassung an die von der Nationalversammlung aufgestellten Grundrechte.
Die Adresse der Abgeordneten - mit 127 zu 3 Stimmen angenommen - setzt den Akzent darauf, dass erst eine durch Zusammenwirken der Fürsten und Volksvertreter zustande gekommene Verfassung für Deutschland "die Wiederkehr der fieberhaften Aufregung der Gemüter verhindern" werde. Im Übrigen drängt sie auf eine Absenkung der Ausgaben für das Militär.
Bemerkenswert ist, dass die Abgeordneten die Bereitschaft erkennen lassen, einige liberale Reformen zu revidieren. Das betrifft die Gesetze "gegen Missbrauch der Presse" und zu den "politischen Vereinen", die der Verwaltung wieder größere Kompetenzen einräumen. Die Liste der zu Stande gekommenen Gesetze von Bedeutung ist auffallend lang.

Volkert, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 255; Thränhardt, S. 39-43; Hartmann, S. 414; Treml, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 72 ff.; Gruner, Das bayerische Heer, S. 232 f.

Gesetzgebung:

Gesetze:
- provisorische Erhebung der Steuern 1849/50
- Verfahren bei Pressevergehen in der Pfalz
- Abschaffung der Strafen des so genannten "bürgerlichen Todes", der öffentlichen Ausstellung (am "Pranger") und der Brandmarkung
- Untersuchungen wegen politischer Verbrechen und Vergehen
- Erweiterung und Fortsetzung der am 12.05.1848 beschlossenen freiwilligen Staatsanleihe
- Herstellung eines Telegrafienetzes für Bayern, Schutz der Telegrafieinstallationen
- Ansässigmachung und Verehelichung von Schullehrern (ein Gesetz, das deren Lage erleichtern soll)
- Versammlungs- und Vereinsgesetz (in restriktiver Absicht)
- Verpflichtung zum Ersatz des bei "Volksaufläufen" diesseits des Rheins verursachten Schadens
- Schutz gegen Missbrauch der Presse (in restriktiver Absicht)
- Jagdgesetz, Ersatz von Wildschäden
- Staatsgerichtshof, Verfahren bei Anklagen gegen Minister
- Kredit für außerordentliche Bedürfnisse der Armee (dieser deckt aber nur einen Bruchteil der vom Kriegsminister Ludwig von Lüder für erforderlich gehaltenen Summen)
- Bau einer Eisenbahnlinie Augsburg-Ulm; sonstiger Eisenbahnbedarf
- Steuer- und Finanzgesetze: Einkommens- und Kapitalertragssteuer; Häusersteuer; Budget für zwei Jahre, Regulierung der Biersteuer
- Einquartierungs- und Vorspannlasten für die Armee in Friedenszeiten
- Änderung der Geschäftsordnung des Landtages
- Bestimmungen zur Gerichtsverfassung
- Zollverhältnisse

Nicht zustande gekommene Gesetze:
- keine

Die Mitglieder des Landtages:

Präsidium Kammer der Abgeordneten
1.Präsident: Hegnenberg-Dux, Friedrich Adam Justus, Graf von
2.Präsident: Lerchenfeld, Gustav, Freiherr von (07.09.1849-09.09.1849)
Weis, Prof.Dr. Ludwig, von (ab 09.09.1849)
1.Sekretär: Nar, Carl, von
2.Sekretär: Meyer, Dr. Friedrich Ludwig
Präsidium Kammer der Reichsräte
1.Präsident: Stauffenberg, Franz Ludwig, Graf Schenk von
2.Präsident: Seinsheim, Carl, Graf von
1.Sekretär: Niethammer, Dr. Julius Adolph, Freiherr von
2.Sekretär: Montgelas, Maximilian Joseph Wilhelm, Graf von
Abgeordnete
Abgeordnete (145) Allioli, Joseph Franz von
Amschler, Georg
Arnheim, Fischel
Bayer (Baier), Karl
Beer, Johann Nikolaus Ludwig
Binder, Peter
Boos, Joseph
Borst, Johann Kaspar
Boyé, Adolph Bernhard
Breitenbach, Karl Friedrich
Bruch, Christian
Brunck, Friedrich Karl
Burk, Max
Burkart, Friedrich Karl Freiherr von
Christoph, Stephan
Craemer, Karl von
Daxenberger, Joseph
Decker, Johann Georg
Degenhard, Martin Heinrich
Demel, Jakob
Dirnberger, Joseph
Döllinger, Johann Joseph Ignaz Ritter von
Domidion, Reinhard
Doppelhammer, Ignaz
Fillweber, Ignaz (Georg) Joseph
Fink, Adolf Adam Wolfgang
Fischer, Johann
Fischer, Joseph
Förg, Franz
Forndran, Johann Georg von
Fraas, Gotthelf
Fruth, Gottlieb
Gäßler, Bernhard von
Gelbert, Johann Peter
Goller, Gottfried
Gresser, Wolfgang
Gschwender, Joseph Anton
Gummi, Erhard
Hafenbrädl, Franz Xaver Freiherr von
Hamminger, Georg
Harhammer, Max
Harold, August Freiherr von
Hegnenberg-Dux, Friedrich Adam Justus Graf von
Heigl, Franz
Heine, Joseph
Henne, Adolf
Hensolt, Leonhard
Hermann, Friedrich Benedikt von
Herrlen, Georg Martin
Herrmann, Eduard Zachäus
Hetterich, Thomas
Hirschberger, Joseph Ritter von
Hofmann, Johann Georg
Högg, Norbert
Hopf, Theodor Ritter von
Jordan jun., Ludwig Andreas
Kammermayer (Kammermaier, Kammermayr), Joseph
Kapfhammer, Ignatz
Kauschinger, Franz
Kirchgessner, Karl
Kleindienst, Thomas
Knollmüller, Georg Mathias Michael
Koch, Franz von
Köhl, Johann
Kolb, Georg Friedrich
Koller, Michael
Krämer, Michael Georg
Kronberger, Joseph Georg
La Rosée, Emanuel Graf von
Lang, Eduard
Lanzer, Ignaz
Lasaulx, Ernst von
Lauer, Johann Joseph
Lerchenfeld, Gustav Freiherr von
Link (Linck), Anton von
Mayer, Thomas
Mayr, Bartholomä
Mayr (Mayer, Meier), Franz Seraphin
Meuth, Franz Flaminius
Meyer, Friedrich Ludwig
Morgenstern, David
Moser, Alexander
Müller, Adam
Nar, Carl von
Narr, Johann Nepomuk
Neuffer, Wilhelm Gottlieb Ritter von
Oettingen-Wallerstein, Ludwig Fürst von
Oettl, Georg
Paur, Adolph Xaver
Pezold, Johann
Pfordten, Ludwig Karl Freiherr von der
Pitzner, Carl
Praun, Georg
Prell, Ignaz
Prinz, Eugen Napoleon
Pröll, Joseph
Rabl, Sigmund
Rauch, Phillip Alexander
Rebenack, Friedrich Wilhelm
Reinhard, Michael Friedrich
Richter, Johann
Römmich, Ludwig
Rubner, Karl Ferdinand Heinrich
Rudhart, Ernst
Ruland, Anton
Schäfer, Johann Christoph
Schäfer, Joseph
Scharpff, Peter Carl
Scheidmantel, Nicolaus
Schelhorn, Adolph von
Schmid, Franz Xaver
Schmidt, Christian
Schnitzlein, Johann Friedrich
Schönfelder, Balthasar
Schopp, Ignaz
Schweyer, Joseph
Sedlmayr, Gabriel
Seiffert (Seiferth, Seyffert), Gottlieb
Sepp, Johann Nepomuk
Stadlbauer, Max von
Steinsdorf, Kaspar Joseph Ritter von
Stöcker, Georg Moritz
Tafel, Franz
Thinnes, Friedrich
Tillmann, Philipp
Tröger, Karl Heinrich
Ultsch, Adam
Wächter, Florentin von
Wagner, Joseph Johann
Wagner, Karl Theodor
Walz, Johann Adam
Weber, Adam
Weeber (Weber), Silvester (Silvan)
Weippert, Adam
Weis, Ludwig von
Weiß, Anton
Wening, Franz Xaver Ritter von
Westermayer (Westermeyer), Anton
Wiedenhofer, Wenzeslaus
Wifling, Jakob
Wimmer, Friedrich Franz Karl
Winkler, Johann
Wolf, Johann Georg Anton
Wolfsteiner (Wolffsteiner), Johann Baptist
Zink, Johann Michael
Reichsräte (58) Arco-Valley, Maximilian Joseph Graf von
Arco-Zinneberg, Ludwig Aloys Graf von
Aretin auf Haidenburg, Peter Carl Freiherr von
Armansperg, Joseph Ludwig Graf von
Arnold, Friedrich Christian Ritter von
Bayern, Adalbert Wilhelm Prinz von
Bayern, Carl Theodor Maximilian Prinz von
Bayern, Ludwig Wilhelm Herzog in
Bayern, Luitpold Emanuel Herzog in
Bayern, Luitpold Prinz, später Prinzregent von
Bayern, Maximilian Herzog in
Castell-Castell, Friedrich Ludwig Graf zu
Erbach-Erbach und von Wartenberg-Roth, Eberhard Franz Graf zu
Franckenstein, Georg Heinrich Arbogast Freiherr von und zu
Freyberg-Eisenberg-Knöringen, Clemens Wenzeslaus Freiherr von
Fugger von Babenhausen, Leopold Karl Fürst
Fugger zu Glött, Fidelis Ferdinand Graf von
Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn, Raimund Ignaz Graf von
Giech, Friedrich Carl Graf von und zu
Gravenreuth, Maximilian Joseph Graf von
Gumppenberg, Anton Joseph Freiherr von
Gumppenberg-Pöttmes, Adolph Eberhard Freiherr von
Heintz, Karl Friedrich Ritter von
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Chlodwig Fürst zu
Leiningen-Hartenburg, Carl Fürst zu
Leonrod, Carl Ludwig Freiherr von
Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg, Maximilian Joseph Graf von
Leuchtenberg, Maximilian Joseph Eugen Herzog von
Lotzbeck auf Weyhern, Alfred Freiherr von
Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, Philipp Friedrich Fürst zu
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, Carl Ludwig Constantin Fürst zu
Maurer, Georg Ludwig Ritter von
Montgelas, Maximilian Joseph Wilhelm Graf von
Niethammer, Julius Adolph Freiherr von
Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg, Otto Karl Fürst von
Oettl, Georg Ritter von
Ortenburg-Tambach, Franz Karl Rudolph Graf zu
Pappenheim, Carl Theodor Friedrich Graf von
Ponickau auf Osterberg, Julius Johann Freiherr von
Preysing-Lichtenegg-Moos, Maximilian Joseph Franz Graf von
Rechberg und Rothenlöwen, Albert Ulrich Graf von
Rechteren und Limpurg, Ludwig Friedrich Graf von
Reigersberg, Heinrich Aloys Graf von
Reisach, Carl August Graf von
Sandizell, Cajetan Peter Graf von und zu
Schönborn-Wiesentheid, Erwein Hugo Graf von
Seinsheim, August Karl Graf von
Seinsheim, Carl Graf von
Stauffenberg, Franz Ludwig Graf Schenk von
Thurn und Taxis, Maximilian Karl Fürst von
Toerring auf Seefeld, Maximilian Konrad Graf von
Toerring-Guttenzell, Maximilian August Graf von
Urban, Kaspar Bonifaz Ritter von
Waldbott-Bassenheim, Hugo Philipp Graf von
Waldburg-Zeil-Trauchburg, Constantin Maximilian Fürst von
Waldburg-Zeil-Wurzach, Leopold Maria Fürst von
Wrede, Carl Theodor Fürst von
Würtzburg, Joseph Franz Freiherr von
Zu Rhein, Friedrich Carl Freiherr von

Minister / Kabinette:

Minister
Staatsminister des Kgl. Hauses und des Äußern sowie Vorsitzender im Ministerrat (ab 22.12.1849): Pfordten, Dr. Ludwig Karl, Freiherr von der
Staatsminister des Innern: Zwehl, Theodor, von
Staatsminister des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten: Ringelmann, Dr. Friedrich, Ritter von
Staatsminister der Justiz: Kleinschrod, Dr. Karl Josef, Freiherr von
Staatsminister der Finanzen: Aschenbrenner, Dr. Josef
Staatsminister des Handels und der öffentlichen Arbeiten: Pfordten, Dr. Ludwig Karl, Freiherr von der
Kriegsminister: Lüder, Ludwig, von

Wahlergebnisse:

In der Frühzeit des Konstitutionalismus ist eine Darstellung der Wahlergebnisse nach Parteien nicht möglich. Es gibt keine festgefügten Parteien mit formeller Mitgliedschaft, Programm, Statuten und Vorstand. Politische Zusammenschlüsse dieser Art sind geradezu verboten. Es gibt auch keine festgefügten Fraktionen innerhalb des Parlaments. Die Herausbildung von Fraktionen wird absichtsvoll durch die dem Zufall überlassene Sitzordnung behindert.
Es gibt nur allgemeine Parteirichtungen wie Liberale oder Konservative mit allen Zwischenstufen, wobei man einen bestimmten Abgeordneten in der Regel nicht eindeutig einer Richtung zuordnen kann. Viele Abgeordnete lassen sich bei ihrer Stimmabgabe von ihrer Einschätzung der konkreten Frage leiten, um die es gerade geht. Das Hin- und Herschwanken der Abstimmungsergebnisse zeigt deutlich, dass sie nicht auf festgefügte Stimmblöcke, sondern auf individuelle Entscheidungen (einschließlich der Abwesenheit) zurückgehen. Im Übrigen gilt allgemein bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus: aus der Sicht der jeweiligen Regierung (bzw. des jeweiligen Königs) gibt es nur zwei "Parteien": Regierungstreue und Oppositionelle. Die Trennlinie zwischen beiden ist nicht identisch mit der zwischen Liberalen und Konservativen; Zeitgenossen erwähnen auch den Typ des "liberalen Servilen" (d.h. den Wünschen der Regierung willfährigen Liberalen) und des regierungskritischen Konservativen (aus welchen Motiven heraus auch immer). Schließen sich Abgeordnete zu einer Gruppe zusammen, dann eher informell und auf landsmannschaftlicher Basis, wobei die fränkischen und pfälzischen Abgeordneten eher auf der "linken" (liberalen bis radikalliberalen) Seite des politischen Spektrums stehen.
Von der Landtagswahl im Mai 1869 an werden hier die jeweiligen Wahlergebnisse der Parteien in Mandatszahlen sowie - wenn möglich - auch in Prozentzahlen der Wählerstimmen angegeben.

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