Die im April eingesetzte neue Regierung, an deren Spitze der bisher als gemäßigt Liberaler aufgetretene Protestant Ludwig Freiherr von der Pfordten steht - er wird im Dezember der erste "Vorsitzende im Ministerrat" Bayerns - verfolgt die "Trias-Politik"; deren Ziel ist es, die Selbstständigkeit Bayerns und der übrigen kleineren und mittleren Staaten dadurch zu bewahren, dass sich diese unter bayerischer Führung als dritte Macht neben Preußen und Österreich etablieren. Aus diesem Grund hat sie am 23. April 1849 die Reichsverfassung und damit auch einen preußischen Erbkaiser und den Ausschluss Österreichs aus dem Zusammenschluss der deutschen Länder abgelehnt.
Die auf den 14. Juli 1849 angesetzten Landtagswahlen bereitet die Regierung sorgfältig vor. Dabei setzt sie vor allem auf den Einfluss der kirchlichen Oberhirten und Pfarrer sowie auf das Engagement der (höheren) Beamtenschaft. Der Regierung genehme Vereine werden gefördert, wie der "Pius-Verein" oder der "Verein für Konstitutionelle Monarchie und religiöse Freiheit"; aus diesem sollte die spätere Bayerische Patriotenpartei hervorgehen. Nach den Wahlen werden jedoch alle politischen Vereine wieder verboten.
Erstmals werden die Wahlkreise von der Regierung nach wahltaktischen Gesichtspunkten gebildet; diese Praxis wird die Regierung von nun an bis zur Wahlrechtsreform von 1906 beibehalten. Mittels der sogenannten "Wahlkreisgeometrie" werden die Wahlkreise so zurechtgeschnitten, dass unerwünschte Wählerschichten keine Mehrheit bilden können. Dies ist z.B. dadurch möglich, dass man städtische und ländliche Bezirke zu einem Wahlkreis zusammenfasst.
Dank dieser Maßnahmen kommt eine stabile Mehrheit von Abgeordneten aus dem (meist katholischem) konservativen und dem gemäßigt liberalen Lager zustande. Nur 5 von 57 Abgeordneten aus Altbayern sind der Linken zuzurechnen. Dagegen gelten von 67 Abgeordneten aus den neubayerischen Gebieten (ohne Rheinpfalz) 56 als "links" und nur 11 als (katholisch-)konservativ; die fränkischen und schwäbischen "Linken" haben jedoch einen starken gemäßigten Flügel, der öfters zu Kompromissen mit der Regierung bereit ist (daher sind zahlenmäßige Angaben über Fraktionsstärken in dieser Zeit nicht sehr verlässlich). Von den Pfälzer Abgeordneten sind alle 19 dem linken Lager zuzurechnen.
Der König eröffnet den Landtag im Ständehaus. In seiner Thronrede betont er, dass "die freie Entwicklung des Gesamtvaterlandes im Inneren" und seine "Kräftigung nach Außen" auch seine Ziele seien; aber "in den edlen Drang der Begeisterung" hätten sich "unreine Elemente gemischt"; "Leidenschaft und Verblendung" hätten "die unwandelbaren Grundlagen der gesellschaftlichen Ordnung" angegriffen; doch die Freiheit könne nicht ohne Gesetz und Ordnung gedeihen. Er teile das Bedürfnis nach einer neuen Gesamtverfassung, in der sich das deutsche Volk "als eine Nation erkennen und geltend machen" könne; die neue Verfassung solle allerdings "alle deutschen Stämme in freier Gliederung und ohne Bevorzugung einzelner" umfassen (gemeint: sie solle föderativ unter Einschluss Österreichs und nicht unitarisch unter Führung Preußens sein). Dann kündigt er an, jene Gesetzesvorlagen, die im vorherigen Landtag unerledigt geblieben seien (z.B. das Budget), erneut einzubringen und weitere hinzuzufügen, wie z.B. solche zur Anpassung der Verfassung an die von der Nationalversammlung aufgestellten Grundrechte.
Die Adresse der Abgeordneten - mit 127 zu 3 Stimmen angenommen - setzt den Akzent darauf, dass erst eine durch Zusammenwirken der Fürsten und Volksvertreter zustande gekommene Verfassung für Deutschland "die Wiederkehr der fieberhaften Aufregung der Gemüter verhindern" werde. Im Übrigen drängt sie auf eine Absenkung der Ausgaben für das Militär.
Bemerkenswert ist, dass die Abgeordneten die Bereitschaft erkennen lassen, einige liberale Reformen zu revidieren. Das betrifft die Gesetze "gegen Missbrauch der Presse" und zu den "politischen Vereinen", die der Verwaltung wieder größere Kompetenzen einräumen. Die Liste der zu Stande gekommenen Gesetze von Bedeutung ist auffallend lang.
Volkert, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 255; Thränhardt, S. 39-43; Hartmann, S. 414; Treml, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 72 ff.; Gruner, Das bayerische Heer, S. 232 f.