Für diesen Landtag wird keine Thronrede verfasst. Der Vorsitzende im Ministerrat, von der Pfordten, begründet dies vor der Kammer damit, dass man keine ungelösten Fragen in einer Thronrede berühren solle; das bezieht sich offenbar auf die Außen- und Deutschlandpolitik. Die Linksliberalen stellen den Antrag, dennoch eine Adresse an den König zu beschließen. Sie wollen gegen den Versuch der Diplomatie protestieren, die "Neugestaltung des deutschen Vaterlandes einseitig ohne Mitwirkung des deutschen Volkes festzustellen" und die "mannigfachen Übergriffe der Polizeigewalt" im Bereich des Presse- und Vereinswesens missbilligen. Dabei haben sie die Vorgehensweise der Regierung - insbesondere des ab 1. Dezember 1852 amtierenden Innenministers August Lothar Graf von Reigersberg - gegen die oppositionelle Presse und gegen die politischen Vereine im Blick. Auch über das Fortbestehen des Lottos - trotz eines gegenteiligen Gesamtbeschlusses beider Kammern - will man Beschwerde einlegen. Aber 78 Abgeordnete gegen 39 beschließen, gar keine Adresse zu formulieren, um die Spannungen zwischen der Kammer und dem König nicht zu verschärfen.
Max II. ist besonders wegen der Absicht der Abgeordneten verärgert, den Militäretat in einem Maße zu kürzen, das der Kriegsminister Ludwig v. Lüder für unvertretbar hält. Umstritten ist auch ein Kredit für außerordentliche Militärausgaben, die bei einer militärischen Aktion anfielen, die Bayern im Auftrag des Deutschen Bundes gegen Kurhessen durchgeführt hat. In Geldfragen hat der Kriegsminister teilweise auch seine Kollegen im Ministerrat gegen sich. Die Linke in der Kammer nutzt die Gelegenheit, um das stehende Heer als "Königsheer" zu diskreditieren und die Vorteile des schweizerisches Milizsystems als (billiges) Bürgerheer herauszustreichen. Max II. reagiert darauf nach Ende des Landtags mit der Verordnung vom 9. Juni 1852, welche die 1848 eingeführte Vereidigung des Heeres auf die Verfassung wieder aufhebt.
Bemerkenswert sind die Gesetze über die Einführung von Distriktsräten als Vertretungsorgan der Gemeinden in einem Landgerichtsbezirk; ihnen wird die Verantwortung für den Bau von Distriktsstraßen und den Betrieb von sozialen und wirtschaftlichen Einrichtungen (Krankenhäusern, Altersheimen, Hilfskassen u.ä.) zugewiesen. Auf der Ebene der Kreise erhalten Landräte neue Aufgaben, in denen die Distrikte und die Städte vertreten sind.
Im Landtagsabschied beklagt der König, dass mehrere Gesetzentwürfe gescheitert seien, welche "die unveränderlichen Grundlagen jeder staatlichen Ordnung und das monarchische Prinzip" bewahren und "gegen die zerstörende Einwirkung verderblicher Grundsätze" sichern sollten. Der König greift in der Folge zu anderen Methoden: Er weist das Ministerium an, zwei Listen zu erstellen: eine mit Personen, die sich 1848/49 besonders verfassungstreu für Thron und Regierung eingesetzt haben, und eine für die, die sich verfassungswidrig gegen Thron und Regierung gestellt haben.
Volkert, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 254 f., S. 292; Gruner, Das bayerische Heer, S. 230 ff.