Auch auf diesem Landtag wird weder eine Thronrede noch eine Adresse verfasst. Gegen Ende der Sitzungsperiode planen die Abgeordneten unter der Führung des Augsburger Rechtsanwalts Adolph Paur eine Adresse an König Maximilian II., mit der sie erklären wollen, dass die Kammer in den noch verbleibenden vier Monaten mit dem Budget und den vorgelegten und noch zu erwartenden Gesetzesvorlagen nicht fertig werden könnten, zumal bei Prüfung der "Nachweisungen" und der Budgetansätze Missstände zu Tage getreten seien. Fünf Tage, nachdem die Kammer diesen Beschluss fasste, schließt der König den Landtag vorzeitig am 16. Oktober 1854.
Bemerkenswert ist eine Gesetzesvorlage von 1854, auf die der König persönlich großen Wert legt, die aber erwartungsgemäß scheitert: die Rückgängigmachung der Wahlrechtsreform von 1848. Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Zweite Kammer 128 Mitglieder aus 9 Berufsgruppen erhält, darunter 32 Vertreter des Großgrundbesitzes, von denen wiederum 16 adlig sein sollen, 40 Vertretern des übrigen Grundbesitzes, sowie weiteren Vertretern der Städte, der Universitäten und der Geistlichkeit sowie der Industriellen, Fabrikanten, Großhändler und Gewerbetreibenden. Die Kammer der Abgeordneten ändert den Entwurf erheblich ab und erhöht insbesondere die Zahl der Vertreter der kleinen Gemeinden. Aber auch in dieser Form findet die Vorlage nicht die zur Verfassungsänderung nötige Dreiviertelmehrheit. Der König plant, im Falle der Ablehnung den Landtag aufzulösen und das Wahlgesetz als Verordnung zu erlassen, wobei er sich auf "die von Gott übertragenen Regentenpflichten" sowie auf die "Obliegenheiten" gegenüber dem Deutschen Bund berufen will; schließlich schreckt er vor diesem Verfassungsbruch aber zurück.
Für diesen Landtag liegt auch kein Abschied vor.
Heydenreuter, in: Haus der Bayerischen Geschichte (Hg.), König Maximilian II. von Bayern, Rosenheim 1988, S. 101 ff., bes. S.110 f.; Volkert, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 255 f.; Gruner, Das bayerische Heer, S. 235-240