Für die Neuwahlen am 30. Mai 1855 werden wieder alle Register der Wahlbeeinflussung gezogen. Die Opposition wird erheblich geschwächt; zudem zerfällt sie in zwei Lager. Der Landtag wird im September vom König im Thronsaal der Residenz eröffnet. Max II. weist in seiner Thronrede sofort auf die Hauptaufgabe hin: die Verabschiedung des Haushalts für die nächsten sechs Jahre. Es ist bisher beim sechsjährigen Budget geblieben und dem König liegt daran, diese Praxis beizubehalten, weil kürzere Finanzperioden auch eine häufigere Einberufung des Landtags zur Folge hätten. Max II. erwähnt, dass sich bei einer Prüfung des letzten Budgets weitere Einsparmöglichkeiten ergeben hätten, sodass man die Kosten für die allgemeine deutsche Industrieausstellung im neuerbauten Münchner Glaspalast 1854 - die nicht im Budget enthalten waren - ohne zusätzliche Mittel aufgebracht habe. Ferner kündigt er Vorlagen zum Ausbau des Schienennetzes in der Rheinpfalz sowie Entwürfe eines Strafgesetzes und eines Polizeistrafgesetzes an.
Die Kammer der Abgeordneten stellt in ihrer Adresse jedoch andere Themen in den Vordergrund, insbesondere die Verwirklichung einer Bundesverfassung, die "den Völkern Deutschlands einen gesicherten Rechtszustand" gewährleistet. Sie erklärt, dass die sechsjährige Budgetperiode "übermäßig" lang sei, aber dass sie alles tun wolle, um die "stattgehabte Unregelmäßigkeit in der Verwendung der Staatsmittel" (gemeint ist die Finanzierung der Industrieausstellung) "auf verfassungsmäßigem Weg auszugleichen".
Besonders umstritten ist wieder der Militäretat. Der 1854 entbrannte Krimkrieg berührt zwar Bayern nicht direkt; aber die Nachbarstaaten rüsten auf. Der Kriegsminister beantragt einen Kredit von 15 Millionen Gulden zur Deckung schon vorhandener Zahlungsrückstände und für "außerordentliche Bedürfnisse der Armee". Die Abgeordneten halten jedoch den Stand der bayerischen Armee für ausreichend und streichen den Kredit auf 6,5 Millionen Gulden zusammen. Obwohl Staatsrat und König den vom Kriegsminister mit 13,7 Millionen Gulden angesetzten regulären Militäretat in der Haushaltsvorlage schon auf 10 Millionen gekürzt haben, genehmigen die Abgeordneten nur 7,5 Millionen Gulden und protestieren gleichzeitig gegen die vom Deutschen Bund geforderte Erhöhung des bayerischen Kontingents.
Im Abschied behält sich der König vor, etwaige Einnahmeausfälle durch Festsetzung von Mehreinnahmen auszugleichen. "Missfällig" habe er zur Kenntnis genommen, dass die Zweite Kammer den Heeresetat gekürzt habe. Er werde den Kriegsminister - Wilhelm v. Manz - zwar zur Sparsamkeit anhalten, wolle aber das Heer in einem "der Würde unserer Krone, der Stellung Bayerns und den übernommenen Bundespflichten entsprechenden Stand" erhalten und behalte sich eventuelle Mehrausgaben vor, die er dem nächsten Landtag mit den "Nachweisungen" vorlegen werde.
Volkert, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 255 f.; Gruner, Das bayerische Heer, S. 241 ff.