Im Vorfeld der Wahlen vom April 1863 formieren sich in Bayern die Anhänger der kleindeutschen und der großdeutschen Lösung. Es wird die "Bayerische Fortschrittspartei" als Ableger der "Deutschen Fortschrittspartei" gegründet, welche einen kleindeutschen Bundesstaat unter preußischer Führung erstrebt, wobei sie davon ausgeht, dass sich dieses zuvor zum liberalen Rechtsstaat wandelt. Im Oktober 1862 gründet Gustav Freiherr von Lerchenfeld (er war 1848 Innen- und Finanzminister und ist seitdem einer der Führer der liberalen Opposition) den "Deutschen Reformverein", welcher ein großdeutsches Reich nach Art eines Staatenbundes propagiert und bald über zehn Zweigvereine in ganz Bayern verfügt. Auch die Presse teilt sich immer deutlicher in die beiden Lager der Klein- und der Großdeutschen - eine Aufteilung, die nicht identisch ist mit der zwischen Liberalen und Konservativen.
Die linksliberale Fortschrittspartei mit ihren Exponenten Karl Brater und Franz Joseph Völk erhält 16 Sitze in der Zweiten Kammer. Die stärkste Gruppe bilden die gemäßigten großdeutsch gesonnenen Liberalen, gefolgt von den ebenfalls großdeutsch eingestellten Katholisch-Konservativen.
Max II. betont in seiner Thronrede, dass die Regierung diese Wahlen in keiner Weise "beengt" habe und er sich durch deren Ergebnis darin bestätigt sehe, dass seine auf Bayerns Unabhängigkeit gerichtete Politik in der "deutschen Frage" mit den Wünschen seines Volks übereinstimme. Insbesondere kündigt er Gesetzentwürfe zur Gewerbeordnung, der Gemeindeordnung und dem damit zusammenhängenden Niederlassungsrecht an. Diese zentralen sozialpolitischen Gesetzentwürfe werden allerdings nicht mehr in diesem Landtag, sondern erst 1868/69 zu Ende gebracht. 1869 folgt auch die Zivilprozessordnung.
Max II. stirbt noch während des Landtags am 10.03.1864; ihm folgt Ludwig II., der im Juli 1865 auch den Landtagsabschied erlässt. Dieser ist ebensowenig ein Freund des Parlamentarismus wie seine Vorgänger und will "den Wirkungskreis der Kammer der Abgeordneten auf ihren jetzigen Rechtsbesitz" beschränken. Dennoch stimmt er - gegen den Rat seines Großvaters Ludwig I. - dem verfassungsändernden Gesetz zur Verkürzung der Budgetperioden auf zwei Jahre zu, da "auch die Konservativsten für deren Abkürzung sprechen"; sogar in der Ersten Kammer sei keine Majorität gegen die Neuregelung mehr zu erreichen.
Volkert, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 257 f.; Botzenhart, Die Regierungstätigkeit Ludwigs II., S. 45 f., 101 ff.