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22. Landtag: 1866-1869 (11. Wahlperiode 1863-1869) < >

Sitzungsdauer: 22.05.1866-29.04.1869
Die Kammer der Abgeordneten von Bayern 1866-1868
Die Kammer der Abgeordneten von Bayern 1866-1868
1866, Fotomontage
© Bayerischer Landtag, München

Dieser Landtag ist der letzte mit einer Liberalen Mehrheit. König Ludwig II. eröffnet ihn im Thronsaal der Residenz am 27. Mai 1866 mit einer Thronrede, in der er ausführt, er hätte gerne die Entwürfe "zu der als Bedürfnis erkannten Reform der gesetzlichen Grundlagen unseres sozialen, gewerblichen und gemeindlichen Lebens" eingebracht (also zu einer Reihe von Gesetzen, die unter der Bezeichnung "Sozialgesetzgebung" zusammengefasst worden sind). Aber nun stünden sich "kampfgerüstet die Heere der beiden mächtigsten Glieder des Deutschen Bundes gegenüber". Noch habe er die Hoffnung, dass das "Verderben eines Bürgerkrieges von Deutschland abgewendet werden" könne; aber "für alle Fälle" müsse Bayern in der Lage sein, für das "Recht des Bundes, für die Interessen der deutschen Nation und für seine eigene Selbstständigkeit" einzustehen. Deshalb habe er die Mobilmachung der Armee angeordnet. (Diese war am 10. Mai verkündet worden, zog sich aber bis zum 22. Juni hin; zu diesem Zeitpunkt waren die preußischen Truppen schon in Böhmen einmarschiert. Die Entscheidungsschlacht am 3. Juli bei Königgrätz wurde ohne bayerische Beteiligung ausgefochten).
Die Kammer der Abgeordneten stellt sich in ihrer Adresse, die mit 96 gegen 45 Stimmen angenommen wird, hinter die Rechtsauffassung des Königs, wonach Preußen in der Schleswig-Holstein-Frage das Bundesrecht verletzt habe. Zugleich spricht sich die Kammer dafür aus, die Wehrkraft Bayerns zu erhöhen, ohne dessen Steuerkraft allzu sehr in Anspruch zu nehmen, indem man "das ganze waffenfähige Volk kriegstüchtig" mache.
Der Vorsitzende im Ministerrat - seit Dezember 1864 ist dies wieder von der Pfordten - erklärt in der Zweiten Kammer, dass Bayern seit 1848 die Einrichtung eines deutschen Parlaments befürworte. Damit spielt er auf die in propagandistischer Absicht verkündete Initiative Preußens vom 9. April 1866 an, ein deutsches Parlament einzurichten, das nach dem allgemeinen und direkten Wahlrecht gewählt werden und die deutschen Staaten repräsentieren solle (also nicht Österreich als Gesamtstaat). Von der Pfordten sagt dazu, dass sich Bayern nicht mit einer der beiden deutschen Großmächte auf eine parlamentarische Verfassung einlassen dürfe; es entstehe sonst nur ein "zerrissenes Deutschland".
Der Krieg endet mit der Niederlage Österreichs und des Deutschen Bundes; in seinem Verlauf hat sich gezeigt, dass die bayerische Armee nur bedingt kampffähig war, wofür man den knappen Militäretat der zurückliegenden 15 Jahre und damit letztlich die liberale Mehrheit der Abgeordnetenkammer verantwortlich gemacht hat. Die rasche Niederlage - bereits am 28. Juli wird Waffenstillstand geschlossen - verhindert immerhin eine Fortdauer dieses "Bruderkrieges". Da Österreich sich rasch mit Preußen einigt, ohne auf die Interessen seiner Verbündeten Rücksicht zu nehmen, muss Bayern beim Friedensschluss am 22. August 1866 einen hohen Preis zahlen: Zu einer "Kriegskostenentschädigung" in Höhe von 30 Millionen Gulden (was den bayerischen Staatseinnahmen eines Jahres entspricht) muss es auch Gebiete im nördlichen Unterfranken an Preußen abtreten. Vor allem muss es mit Preußen ein "Schutz- und Trutzbündnis" schließen, das Bayern verpflichtet, Preußen im Fall des Angriffs einer auswärtigen Macht in der Form zu unterstützen, dass es seine Armee preußischem Oberbefehl unterstellt. Obwohl ihn die Verfassung dazu nicht zwingt, legt der König den Friedensvertrag dem Landtag vor; nach einer teilweise hitzigen Debatte wird dieser von beiden Kammern gebilligt.
Erst danach werden die Entwürfe zur sogenannten Sozialgesetzgebung vorgelegt; diese Vorlagen erfolgen bereits in der Amtszeit des neuen Vorsitzenden im Ministerrat, Chlodwig Fürst von Hohenlohe-Schillingsfürst, der von der Pfordten am 1. Januar 1867 abgelöst hat. Es handelt sich dabei um die letzte eigenständige Gesetzgebung Bayerns vor dem Eintritt in das Deutsche Reich. Im Einzelnen umfasst sie:
1. die Gewerbeordnung (30.1.1868): Darin wird die Gewerbefreiheit mit Ausnahme von bestimmten Berufen wie Apotheker und Gastwirt eingeführt;
2. das Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt (16.4.1868): Dieses gewährt die volle Freizügigkeit und Eheschließungsfreiheit und hebt die Hemmnisse auf, welche vor allem die Gemeinden gegen die "Ansässigmachung" errichtet hatten, weil davon die Ansprüche auf Armenunterstützung, auf Heiratserlaubnis und auf Ausübung eines Gewerbes abhingen;
3. das Gesetz über die öffentliche Armen- und Krankenpflege (29.4.1869): Darin wird erstmalig die Organisation des Armenrechts auf der unteren und mittleren Ebene vorgeschrieben; die Gemeinden erhalten neue Tätigkeitsfelder wie die Arbeitsbeschaffung und -vermittlung, Umschulung und Ausbildungsförderung sowie die Wohnungsfürsorge; in diesen Zusammenhang gehört auch
4. die Gemeindeordnung, welche die Selbstverwaltung ausbaut und das Gemeindewahlrecht neu regelt.
Darüber hinaus kommt endlich die neue Zivilprozessordnung zu Stande, die u.a. die Öffentlichkeit der Gerichtsverfahrens einführt. Ferner wird ein Eisenbahngesetz verabschiedet, das den Bau von 19 neuen Linien vorsieht. Das Gesetz über die Wehrverfassung gleicht die bayerische Heeresstruktur der preußischen an, wie es dem preußisch-bayerischen "Schutz- und Trutzbündnis" entspricht; unter anderem entfällt die Möglichkeit, sich der allgemeinen Wehrpflicht mittels eines "Stellvertreters" zu entziehen. Auch die Militärgerichtsbarkeit wird reformiert. Gegen eine Erhöhung des regulären Militäretats bildet sich in der Zweiten Kammer eine ungewöhnliche Koalition: Die Katholisch-Konservativen und ein Teil der Linksliberalen votieren gemeinsam.
Mittels eines "Adressensturms", den altbayerische Katholisch-Konservative initiiert haben, werden der König und die Kammer der Reichsräte bestürmt, die Erneuerung des Zollvereins mit Bildung eines Zollparlaments abzulehnen; gefordert wird zudem die Auflösung des Landtags, um Neuwahlen vornehmen zu können. Als jedoch auch die Erste Kammer den erneuerten Zollverein akzeptiert, verebbt die Flut von 1900 "Adressen". Mit Hilfe solcher Adressen-Kampagnen werden vor allem die bisher eher unpolitischen konservativen Volksschichten politisiert.
Ein von den Abgeordneten beantragter und von der Regierung eingebrachter liberaler Schulgesetzentwurf, der den Vorstellungen des Bayerischen Volksschullehrerverbands entspricht, scheitert an der Kammer der Reichsräte, die wegen dieses Gesetzes mit einer weiteren Adressenflut überhäuft wird. Denn der Entwurf genügt den kirchlich-katholischen Wünschen nach strenger Konfessionalität nicht; zudem hören es die katholischen Geistlichen nicht gerne, dass sie ihre Aufsichtsfunktionen im Schulwesen (mit Ausnahme des Religionsunterrichts) als Beauftragte der Regierung, nicht der Kirche auszuüben hätten, obwohl das dem bereits geltenden Recht entspricht. In den Kreisen der sich nun formierenden konservativ-katholischen "Patriotenpartei" wird eine Regelung des Schulwesens im Einvernehmen mit der Kirche oder ersatzweise die Aufhebung des "Staatsmonopols" im Unterrichtswesen gefordert.
Generell wächst der Unmut katholisch-konservativer Kreise gegen die liberale Innen- und Außenpolitik des Ministeriums Hohenlohe, gegen das "Staatskirchentum", d. h. gegen die Aufsichtsrechte, die der Staat gegenüber den Kirchen besitzt, und gegen den Liberalismus insgesamt, den man für alle als verderblich verurteilten Begleiterscheinungen des politischen und gesellschaftlichen Modernisierungsprozesses verantwortlich macht. Als der Papst 1864 eine Liste von 80 "Irrlehren" liberaler Herkunft veröffentlicht, wird dies von den Liberalen als Kampfansage aufgefasst, die nun ihrerseits gegen die katholische Kirche mobil machen.
Nach den Wahlen zum Zollparlament 1867, bei denen die katholischen Konservativen aus dem Stand heraus die meisten Mandate errangen, bildet sich 1868/69 in der Abgeordnetenkammer die "Patriotische Fraktion". Sie wird noch nicht von einer fest organisierten Partei getragen, hat aber eine breite Basis in den katholisch-konservativen Vereinigungen (katholische "Kasinos", christliche Bauernvereine, nicht zuletzt der im Februar 1868 in München gegründete "Verein der bayerischen Patrioten", von dem diese Parteirichtung ihren Namen erhält).

Volkert, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 301-307; Hartmann, S. 421-425; Hesse, Sozialgesetzgebung; Hartmannsgruber, Patriotenpartei

Gesetzgebung:

Gesetze: 51, davon die wichtigsten:
- Budget für zwei Jahre
- Erneuerung des deutschen Zollvereins; Wahl der bayerischen Abgeordneten zum deutschen Zollparlament
- Gewerbeordnung
- Heimat, Verehelichung und Aufenthalt
- Vervollständigung der bayerischen Staatseisenbahnen
- Kredit für außerordentliche Heeresbedürfnisse
- Kriegskostenentschädigung an Preußen
- Wehrverfassung und Militärstrafgesetzbuch
- Gemeindeordnung
- öffentliche Armen- und Krankenversorgung
- Zivilprozessordnung
- Zoll- und Handelsverhältnisse
Nicht zustande gekommene Gesetze:
- Schulgesetz

Die Mitglieder des Landtages:

Präsidium Kammer der Abgeordneten
1.Präsident: Pözl, Prof.Dr. Joseph, Ritter von
2.Präsident: Schlör, Dr. Gustav, von
Pfetten, Maximilian Marquard, Freiherr von (ab 28.08.1866)
1.Sekretär: Hirschberger, Joseph, Ritter von
2.Sekretär: Wiedenhofer, Wenzeslaus
Präsidium Kammer der Reichsräte
1.Präsident: Stauffenberg, Franz Ludwig, Graf Schenk von
2.Präsident: Kleinschrod, Dr. Karl Josef, Freiherr von (bis 24.09.1866)
Thüngen, Wilhelm, Freiherr von (ab 08.01.1867)
1.Sekretär: Niethammer, Dr. Julius Adolph, Freiherr von
2.Sekretär: Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg, Ludwig Heinrich Emil, Graf von
Abgeordnete
Abgeordnete (177) Absmayer, Andreas
Adt, Franz
Alwens, Karl von
Angerer, Johann Baptist
Auer, Max von
Aumüller, Jakob
Barth, Karl
Barth, Marquard Adolph
Bauer, Max Joseph
Bauner, Johann
Bayer, Johann
Beck, Anton
Beer, Johann Nikolaus Ludwig
Behringer, Wilhelm von
Benzino, Joseph
Berlenz, Michael
Bermühler (Behrmühler), Georg
Bischoff (Bischof), Karl August
Bobinger, Johann
Böcking, Karl Theodor
Bomhard, Eduard Peter Apollonius Ritter von
Brandenburg, Heinrich
Brater, Karl
Breidenbach, Karl
Brückl, Johann Evangelist
Buchner, Mathias
Christmann, Rudolph
Craemer, Karl von
Croissant, Friedrich
Dafinger, Michael
Dandl, Georg
Dellefant, Mathias Matthäus
Dietmaier (Dietmair), Joseph
Dingler, Gottfried
Distler, Friedrich
Doppelhammer, Ignaz
Ebenauer, August
Eckart, Gottfried Gotthard
Edel, Karl Friedrich Wilhelm
Engert, Georg
Exter, Jakob
Feustel, Friedrich
Fischer, Ludwig Fr. Alex von
Föckerer, Karl
Förg, Franz
Franz, August
Freyberg-Eisenberg, Max Freiherr von
Füger, Georg
Geigel, Leonhard
Gelbert, Johann Peter
Gerl, Mathias
Gläubler, Bartholomäus
Golsen, Karl Ludwig von
Grafenstein, Adolf von
Groß, Ludwig Philipp
Grünwald, Michael
Guttenberg, Hermann Freiherr von
Hahn, Johann Karl
Hänle (Haenle), Leo
Häring (Härring), Georg
Hartmann, Rupert
Hartung, Julius
Hegnenberg-Dux, Friedrich Adam Justus Graf von
Hensolt, Leonhard
Hirschberger, Joseph Ritter von
Hofmann, Georg
Hofmann (Hoffmann), Konrad Johann von
Hohenadel, Gustav
Jakob (Jacob), Johann Wilhelm
Janka, Adam
Jordan jun., Ludwig Andreas
Jörg, Edmund
Kaltenhauser, Georg
Kapfhammer, Ignatz
Karl, Adam
Kirchner, Friedrich
Kirschner, Friedrich
Kleber, Jakob
Kolb, Georg Friedrich
Kraußold (Kraussold), Max
Krumbach, Franz Paul
Latein, Michael
Lehmeyer (Lehmaier, Lehmejer, Lehmeier), Franz
Leimbach, Franz
Lerchenfeld, Gustav Freiherr von
Leyrer (Leyerer), Leonhard
Libl, Franz
Louis, Ludwig
Mann, Franz Karl
Mark, Georg
Mayer (Meier), Eduard
Mayr, Joseph
Mayr (Mayer), Georg
Meder, Kaspar
Mederer, Michael
Meyer, Adolph
Morett, Franz Joseph von
Müller, Kilian
Münch, Hermann von
Nar, Carl von
Neuffer, Wilhelm Gottlieb Ritter von
Neumayer, Ludwig Ritter von
Nindl, Anton Karl
Ow-Felldorf, Karl Freiherr von
Pasquay, Heinrich
Paur, Carl von
Perfall, Max Freiherr von
Pfaff, Andreas
Pfäffinger, Karl
Pfetten, Maximilian Marquard Freiherr von
Pöhlmann, Karl
Pözl, Joseph Ritter von
Prandtner, Jakob
Rambaldi, Ferdinand Graf von
Rebay (Rebey), Franz
Redwitz-Schmölz, Oskar Freiherr von
Reger, Max
Resch, Johann
Rother, Franz
Rühl, Johann Caspar
Ruland, Anton
Schaky, Karl Freiherr von
Scheidemandel, Julius Friedrich
Scherbauer, Samuel Matthias
Scheubel, Johann
Schlör, Gustav von
Schmid, Anton
Schmid, Anton
Schmidmayer, Franz
Schmidt, Johann Adam
Schmitt, Gottfried Ritter von
Schmitt, Michael
Schneider, Eugen
Schobert (Schoberth), Johann Michael
Schönfelder, Balthasar
Schreher, Franz
Schrepfer, Georg
Schultes, Karl von
Schwab (Schwaab), Adam
Sedlmayr, Gabriel
Sing, Carl
Soyer, Ferdinand von
Spätt, Georg
Spiegel, Sebastian
Stadler, Alois
Stadler, Leonhard
Stauffenberg, Franz August Freiherr von
Steinböck, Thomas
Steinsdorf, Kaspar Joseph Ritter von
Stenglein, Melchior
Streit, Ignatz
Strobel, Friedrich
Tafel, Franz
Thürmayer, Ludwig
Tillmann, Philipp
Umbscheiden, Philipp
Urban, August Anton
Vierling, Jakob
Vogt, Georg Heinrich
Völk, Franz Joseph
Völk, Thomas
Wagner, Joseph Johann
Wagner, Karl Theodor
Waldbauer, Mathias
Weis, Ludwig von
Weiß, Jakob
Weiß, Karl
Widmann, Heinrich
Wiedemann, Joseph Jakob
Wiedenhofer, Wenzeslaus
Wieninger, Max Christoph
Wild, Josef
Wirschinger, Heinrich von
Wodak, Anton
Wolf, Karl Heinrich
Wündisch (Windisch), Albert
Zierer, Jakob
Reichsräte (82) Arco-Valley, Maximilian Joseph Graf von
Aretin auf Haidenburg, Karl Maria Freiherr von
Aretin auf Haidenburg, Peter Carl Freiherr von
Bayer, Hieronymus Johann Paul Ritter von
Bayern, Adalbert Wilhelm Prinz von
Bayern, Carl Theodor Maximilian Prinz von
Bayern, Karl Theodor Herzog in
Bayern, Leopold Maximilian Prinz von
Bayern, Ludwig III. Prinz, ab 1912 Prinzregent, ab 1913 König von
Bayern, Ludwig Wilhelm Herzog in
Bayern, Luitpold Emanuel Herzog in
Bayern, Luitpold Prinz, später Prinzregent von
Bayern, Maximilian Herzog in
Bayern, Maximilian Emanuel Herzog in
Bayern, Otto I. Kronprinz von, später König von
Bomhard, Eduard Peter Apollonius Ritter von
Bothmer, Max Graf von
Bray-Steinburg, Otto Camillus Hugo Gabriel Graf von
Castell-Castell, Friedrich Ludwig Graf zu
Castell-Rüdenhausen, Wolfgang August Graf zu
Cramer-Klett, Theodor sen. ab 1855 Ritter von, ab 1876 Freiherr von
Deinlein, Michael Ritter von
Deroy, Erasmus Bernhard Graf von
Deym zu Arnstorf, Joseph Graf von, Freiherr von Strzitiz
Dinkel, Pankratius Ritter von
Döllinger, Johann Joseph Ignaz Ritter von
Erbach-Erbach und von Wartenberg-Roth, Eberhard Franz Graf zu
Faber, Lothar Johann Ritter von , ab 1881 Freiherr von
Franckenstein, Georg Heinrich Arbogast Freiherr von und zu
Fugger von Babenhausen, Leopold Karl Fürst
Fugger zu Glött, Fidelis Ferdinand Graf von
Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn, Franz Raimund Graf von
Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn, Raimund Ignaz Graf von
Fugger zu Kirchheim und Hoheneck, Philipp Karl Graf von
Giech, Karl Gottfried Graf von und zu
Gravenreuth, Maximilian Joseph Graf von
Gumppenberg-Pöttmes, Adolph Eberhard Freiherr von
Guttenberg, Hermann Freiherr von
Harleß, Adolph Gottlieb Christoph Ritter von
Haubenschmied, Ferdinand Ritter von
Heintz, Karl Friedrich Ritter von
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Chlodwig Fürst zu
Holnstein aus Bayern, Maximilian Karl Graf von
Kleinschrod, Karl Josef Freiherr von
Leiningen, Ernst Leopold Fürst zu
Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg, Ludwig Heinrich Emil Graf von
Lotzbeck auf Weyhern, Alfred Freiherr von
Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, Wilhelm Paul Fürst zu
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, Karl Heinrich Fürst zu
Maffei, Joseph Anton Ritter von
Maldeghem, Carl Leopold Graf von
Maurer, Georg Ludwig Ritter von
Montgelas, Maximilian Joseph Wilhelm Graf von
Niethammer, Julius Adolph Freiherr von
Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg, Otto Karl Fürst von
Oettingen-Oettingen und Oettingen-Wallerstein, Karl Friedrich Krafft Ernst Fürst von
Ortenburg-Tambach, Franz Karl Rudolph Graf zu
Pappenheim, Ludwig Ferdinand Graf zu
Ponickau auf Osterberg, Julius Johann Freiherr von
Pranckh, Sigmund Freiherr von
Preysing-Lichtenegg-Moos, Maximilian Joseph Franz Graf von
Quadt zu Wykradt und Isny, Otto Friedrich Graf von
Rechberg und Rothenlöwen, Albert Ulrich Graf von
Rechteren und Limpurg, Ludwig Friedrich Graf von
Ringelmann, Friedrich Ritter von
Sandizell, Maximilian Josef Graf von und zu
Scherr, Gregor Ritter von
Schönborn-Wiesentheid, Clemens August Graf von
Schrenck von Notzing, Karl Freiherr
Seinsheim, August Karl Graf von
Seinsheim-Sünching auf Grünbach, Maximilian Joseph Erkinger Graf von
Stauffenberg, Franz Ludwig Graf Schenk von
Thüngen, Wilhelm Freiherr von
Thurn und Taxis, Karl Theodor Fürst von
Thurn und Taxis, Maximilian Karl Fürst von
Toerring auf Seefeld, Maximilian Konrad Graf von
Toerring-Jettenbach-Guttenzell auf Seefeld, Clemens Maria Graf von, Freiherr auf Seefeld
Waldbott-Bassenheim, Hugo Philipp Graf von
Waldburg-Zeil-Trauchburg, Wilhelm Franz Fürst von
Waldburg-Zeil-Wurzach, Eberhard Franz Fürst von
Wrede, Karl Friedrich Fürst von
Würtzburg, Karl Philipp Veit Freiherr von
Zu Rhein, Friedrich Carl Freiherr von

Minister / Kabinette:

Minister
Staatsminister des Kgl. Hauses und des Äußern sowie Vorsitzender im Ministerrat: Pfordten, Dr. Ludwig Karl, Freiherr von der
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Chlodwig, Fürst zu (ab 31.12.1866)
Staatsminister des Innern : Vogel, Johann Georg, Ritter von(Ministerverweser bis 31.07.1866)
Pechmann, Johann Nepomuk, Freiherr von (01.08.1866-24.02.1868)
Hörmann von Hörbach, Winfried (ab 31.03.1868)
Staatsminister des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten: Gresser, Franz, von
Staatsminister der Justiz: Bomhard, Eduard Peter Apollonius, Ritter von
Fischer, Dr. Anton, von (Ministerverweser 01.05.1867-01.10.1867)
Lutz, Johann, Ritter von (ab 01.10.1867)
Staatsminister der Finanzen: Pfeufer, Benno Heinrich, Ritter von
Pfretzschner, Adolph, Ritter von (ab 01.08.1866)
Staatsminister des Handels und der öffentlichen Arbeiten: Pfretzschner, Adolph, Ritter von
Schlör, Dr. Gustav, von (ab 01.08.1866)
Kriegsminister: Lutz, Eduard, Ritter von
Pranckh, Sigmund, Freiherr von (ab 01.08.1866)

Wahlergebnisse:

In der Frühzeit des Konstitutionalismus ist eine Darstellung der Wahlergebnisse nach Parteien nicht möglich. Es gibt keine festgefügten Parteien mit formeller Mitgliedschaft, Programm, Statuten und Vorstand. Politische Zusammenschlüsse dieser Art sind geradezu verboten. Es gibt auch keine festgefügten Fraktionen innerhalb des Parlaments. Die Herausbildung von Fraktionen wird absichtsvoll durch die dem Zufall überlassene Sitzordnung behindert.
Es gibt nur allgemeine Parteirichtungen wie Liberale oder Konservative mit allen Zwischenstufen, wobei man einen bestimmten Abgeordneten in der Regel nicht eindeutig einer Richtung zuordnen kann. Viele Abgeordnete lassen sich bei ihrer Stimmabgabe von ihrer Einschätzung der konkreten Frage leiten, um die es gerade geht. Das Hin- und Herschwanken der Abstimmungsergebnisse zeigt deutlich, dass sie nicht auf festgefügte Stimmblöcke, sondern auf individuelle Entscheidungen (einschließlich der Abwesenheit) zurückgehen. Im Übrigen gilt allgemein bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus: aus der Sicht der jeweiligen Regierung (bzw. des jeweiligen Königs) gibt es nur zwei "Parteien": Regierungstreue und Oppositionelle. Die Trennlinie zwischen beiden ist nicht identisch mit der zwischen Liberalen und Konservativen; Zeitgenossen erwähnen auch den Typ des "liberalen Servilen" (d.h. den Wünschen der Regierung willfährigen Liberalen) und des regierungskritischen Konservativen (aus welchen Motiven heraus auch immer). Schließen sich Abgeordnete zu einer Gruppe zusammen, dann eher informell und auf landsmannschaftlicher Basis, wobei die fränkischen und pfälzischen Abgeordneten eher auf der "linken" (liberalen bis radikalliberalen) Seite des politischen Spektrums stehen.
Von der Landtagswahl im Mai 1869 an werden hier die jeweiligen Wahlergebnisse der Parteien in Mandatszahlen sowie - wenn möglich - auch in Prozentzahlen der Wählerstimmen angegeben.

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