Dieser Landtag ist der letzte mit einer Liberalen Mehrheit. König Ludwig II. eröffnet ihn im Thronsaal der Residenz am 27. Mai 1866 mit einer Thronrede, in der er ausführt, er hätte gerne die Entwürfe "zu der als Bedürfnis erkannten Reform der gesetzlichen Grundlagen unseres sozialen, gewerblichen und gemeindlichen Lebens" eingebracht (also zu einer Reihe von Gesetzen, die unter der Bezeichnung "Sozialgesetzgebung" zusammengefasst worden sind). Aber nun stünden sich "kampfgerüstet die Heere der beiden mächtigsten Glieder des Deutschen Bundes gegenüber". Noch habe er die Hoffnung, dass das "Verderben eines Bürgerkrieges von Deutschland abgewendet werden" könne; aber "für alle Fälle" müsse Bayern in der Lage sein, für das "Recht des Bundes, für die Interessen der deutschen Nation und für seine eigene Selbstständigkeit" einzustehen. Deshalb habe er die Mobilmachung der Armee angeordnet. (Diese war am 10. Mai verkündet worden, zog sich aber bis zum 22. Juni hin; zu diesem Zeitpunkt waren die preußischen Truppen schon in Böhmen einmarschiert. Die Entscheidungsschlacht am 3. Juli bei Königgrätz wurde ohne bayerische Beteiligung ausgefochten).
Die Kammer der Abgeordneten stellt sich in ihrer Adresse, die mit 96 gegen 45 Stimmen angenommen wird, hinter die Rechtsauffassung des Königs, wonach Preußen in der Schleswig-Holstein-Frage das Bundesrecht verletzt habe. Zugleich spricht sich die Kammer dafür aus, die Wehrkraft Bayerns zu erhöhen, ohne dessen Steuerkraft allzu sehr in Anspruch zu nehmen, indem man "das ganze waffenfähige Volk kriegstüchtig" mache.
Der Vorsitzende im Ministerrat - seit Dezember 1864 ist dies wieder von der Pfordten - erklärt in der Zweiten Kammer, dass Bayern seit 1848 die Einrichtung eines deutschen Parlaments befürworte. Damit spielt er auf die in propagandistischer Absicht verkündete Initiative Preußens vom 9. April 1866 an, ein deutsches Parlament einzurichten, das nach dem allgemeinen und direkten Wahlrecht gewählt werden und die deutschen Staaten repräsentieren solle (also nicht Österreich als Gesamtstaat). Von der Pfordten sagt dazu, dass sich Bayern nicht mit einer der beiden deutschen Großmächte auf eine parlamentarische Verfassung einlassen dürfe; es entstehe sonst nur ein "zerrissenes Deutschland".
Der Krieg endet mit der Niederlage Österreichs und des Deutschen Bundes; in seinem Verlauf hat sich gezeigt, dass die bayerische Armee nur bedingt kampffähig war, wofür man den knappen Militäretat der zurückliegenden 15 Jahre und damit letztlich die liberale Mehrheit der Abgeordnetenkammer verantwortlich gemacht hat. Die rasche Niederlage - bereits am 28. Juli wird Waffenstillstand geschlossen - verhindert immerhin eine Fortdauer dieses "Bruderkrieges". Da Österreich sich rasch mit Preußen einigt, ohne auf die Interessen seiner Verbündeten Rücksicht zu nehmen, muss Bayern beim Friedensschluss am 22. August 1866 einen hohen Preis zahlen: Zu einer "Kriegskostenentschädigung" in Höhe von 30 Millionen Gulden (was den bayerischen Staatseinnahmen eines Jahres entspricht) muss es auch Gebiete im nördlichen Unterfranken an Preußen abtreten. Vor allem muss es mit Preußen ein "Schutz- und Trutzbündnis" schließen, das Bayern verpflichtet, Preußen im Fall des Angriffs einer auswärtigen Macht in der Form zu unterstützen, dass es seine Armee preußischem Oberbefehl unterstellt. Obwohl ihn die Verfassung dazu nicht zwingt, legt der König den Friedensvertrag dem Landtag vor; nach einer teilweise hitzigen Debatte wird dieser von beiden Kammern gebilligt.
Erst danach werden die Entwürfe zur sogenannten Sozialgesetzgebung vorgelegt; diese Vorlagen erfolgen bereits in der Amtszeit des neuen Vorsitzenden im Ministerrat, Chlodwig Fürst von Hohenlohe-Schillingsfürst, der von der Pfordten am 1. Januar 1867 abgelöst hat. Es handelt sich dabei um die letzte eigenständige Gesetzgebung Bayerns vor dem Eintritt in das Deutsche Reich. Im Einzelnen umfasst sie:
1. die Gewerbeordnung (30.1.1868): Darin wird die Gewerbefreiheit mit Ausnahme von bestimmten Berufen wie Apotheker und Gastwirt eingeführt;
2. das Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt (16.4.1868): Dieses gewährt die volle Freizügigkeit und Eheschließungsfreiheit und hebt die Hemmnisse auf, welche vor allem die Gemeinden gegen die "Ansässigmachung" errichtet hatten, weil davon die Ansprüche auf Armenunterstützung, auf Heiratserlaubnis und auf Ausübung eines Gewerbes abhingen;
3. das Gesetz über die öffentliche Armen- und Krankenpflege (29.4.1869): Darin wird erstmalig die Organisation des Armenrechts auf der unteren und mittleren Ebene vorgeschrieben; die Gemeinden erhalten neue Tätigkeitsfelder wie die Arbeitsbeschaffung und -vermittlung, Umschulung und Ausbildungsförderung sowie die Wohnungsfürsorge; in diesen Zusammenhang gehört auch
4. die Gemeindeordnung, welche die Selbstverwaltung ausbaut und das Gemeindewahlrecht neu regelt.
Darüber hinaus kommt endlich die neue Zivilprozessordnung zu Stande, die u.a. die Öffentlichkeit der Gerichtsverfahrens einführt. Ferner wird ein Eisenbahngesetz verabschiedet, das den Bau von 19 neuen Linien vorsieht. Das Gesetz über die Wehrverfassung gleicht die bayerische Heeresstruktur der preußischen an, wie es dem preußisch-bayerischen "Schutz- und Trutzbündnis" entspricht; unter anderem entfällt die Möglichkeit, sich der allgemeinen Wehrpflicht mittels eines "Stellvertreters" zu entziehen. Auch die Militärgerichtsbarkeit wird reformiert. Gegen eine Erhöhung des regulären Militäretats bildet sich in der Zweiten Kammer eine ungewöhnliche Koalition: Die Katholisch-Konservativen und ein Teil der Linksliberalen votieren gemeinsam.
Mittels eines "Adressensturms", den altbayerische Katholisch-Konservative initiiert haben, werden der König und die Kammer der Reichsräte bestürmt, die Erneuerung des Zollvereins mit Bildung eines Zollparlaments abzulehnen; gefordert wird zudem die Auflösung des Landtags, um Neuwahlen vornehmen zu können. Als jedoch auch die Erste Kammer den erneuerten Zollverein akzeptiert, verebbt die Flut von 1900 "Adressen". Mit Hilfe solcher Adressen-Kampagnen werden vor allem die bisher eher unpolitischen konservativen Volksschichten politisiert.
Ein von den Abgeordneten beantragter und von der Regierung eingebrachter liberaler Schulgesetzentwurf, der den Vorstellungen des Bayerischen Volksschullehrerverbands entspricht, scheitert an der Kammer der Reichsräte, die wegen dieses Gesetzes mit einer weiteren Adressenflut überhäuft wird. Denn der Entwurf genügt den kirchlich-katholischen Wünschen nach strenger Konfessionalität nicht; zudem hören es die katholischen Geistlichen nicht gerne, dass sie ihre Aufsichtsfunktionen im Schulwesen (mit Ausnahme des Religionsunterrichts) als Beauftragte der Regierung, nicht der Kirche auszuüben hätten, obwohl das dem bereits geltenden Recht entspricht. In den Kreisen der sich nun formierenden konservativ-katholischen "Patriotenpartei" wird eine Regelung des Schulwesens im Einvernehmen mit der Kirche oder ersatzweise die Aufhebung des "Staatsmonopols" im Unterrichtswesen gefordert.
Generell wächst der Unmut katholisch-konservativer Kreise gegen die liberale Innen- und Außenpolitik des Ministeriums Hohenlohe, gegen das "Staatskirchentum", d. h. gegen die Aufsichtsrechte, die der Staat gegenüber den Kirchen besitzt, und gegen den Liberalismus insgesamt, den man für alle als verderblich verurteilten Begleiterscheinungen des politischen und gesellschaftlichen Modernisierungsprozesses verantwortlich macht. Als der Papst 1864 eine Liste von 80 "Irrlehren" liberaler Herkunft veröffentlicht, wird dies von den Liberalen als Kampfansage aufgefasst, die nun ihrerseits gegen die katholische Kirche mobil machen.
Nach den Wahlen zum Zollparlament 1867, bei denen die katholischen Konservativen aus dem Stand heraus die meisten Mandate errangen, bildet sich 1868/69 in der Abgeordnetenkammer die "Patriotische Fraktion". Sie wird noch nicht von einer fest organisierten Partei getragen, hat aber eine breite Basis in den katholisch-konservativen Vereinigungen (katholische "Kasinos", christliche Bauernvereine, nicht zuletzt der im Februar 1868 in München gegründete "Verein der bayerischen Patrioten", von dem diese Parteirichtung ihren Namen erhält).
Volkert, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 301-307; Hartmann, S. 421-425; Hesse, Sozialgesetzgebung; Hartmannsgruber, Patriotenpartei