Für die Wahlen am 25. November 1869 mobilisiert die Regierung alle ihre Einflussmöglichkeiten; insbesondere wird wieder "Wahlkreisgeometrie" betrieben. Während die Urwahlkreise weitgehend beibehalten werden, werden die Wahlkreise der Wahlmänner so umgebildet, dass sie die Wahl von Kandidaten begünstigen, die der Regierung genehm sind. Das sind vor allem Anhänger der "Liberalen Mittelpartei", also gemäßigt Liberale, welche die "rechte Mitte" im Landtag stärken. Die Gegenseite mobilisiert ihre Wähler über die "patriotischen" Vereine und Bauernvereine, wobei sich vor allem der Klerus engagiert, der - in der Formulierung von Edmund Jörg, dem Wortführer der Patrioten - "der natürliche und berufene Führer des konservativen Volkes ist". Dennoch geben nur 51% der Wahlberechtigten ihre Stimme ab.
Die Patrioten gehen mit 80 Mandaten aus der Wahl gestärkt hervor; die Liberale Mittelpartei bringt es nur auf 6 Mandate, die Fortschrittspartei erringt 63 Sitze, alle Liberalen zusammen (einschließlich von fraktionslosen "Wilden") zählen 74 Abgeordnete. Der Vorsitzende im Ministerrat, Fürst Hohenlohe, reicht sein Rücktrittsgesuch ein; der König bewilligt es ihm erst zum 7. März 1870, entlässt aber sofort den Innen- und den Kultusminister, weil diese die den Patrioten am meisten verhassten Minister sind (wegen der "Wahlkreisgeometrie" und wegen des Schulgesetzentwurfes von 1867).
König Ludwig II. eröffnet den Landtag am 17. Januar 1870 in der Residenz mit einer Thronrede, die zugleich seine letzte ist: Er hoffe, dass "der Widerstreit entgegenstehender Meinungen", der in der letzten Zeit "einen Grad ungewöhnlicher Heftigkeit" erreicht habe, sich wieder beruhige; die Sorge, dass die Selbstständigkeit Bayerns bedroht sei, sei unbegründet. Er werde zwar seine Bündnispflicht gegenüber seinem Bundesgenossen (Preußen) erfüllen, aber "der Krone und dem Lande die freie Selbstbestimmung" erhalten. Er kündigt u.a. - auch hier den Patrioten entgegen kommend - eine Vorlage zur Einführung des direkten Wahlrechts an, zu der es aber nicht kommt. Er wolle auch auf ein auf Sparsamkeit bedachtes Budget achten.
Diesmal sorgt die Kammer der Reichsräte für einen Eklat. Erstmalig spricht sie in ihrer Adresse offen von dem Misstrauen, welches die Mehrheit der Bevölkerung gegenüber der königlichen Regierung wegen deren liberaler "Parteistellung" empfinde; der König möge doch Männer als "Räte der Krone" finden, welche gleichermaßen das Vertrauen des Königs und des Landes besäßen. Das berührt ein Tabu-Thema: die Bindung der Regierung an die jeweilige parlamentarische Mehrheit. Das neue Wahlgesetz solle Schranken sowohl gegen "Parteiterrorismus" als auch gegen "willkürliche Beamtenbeeinflussung" setzen. Ludwig II. weigert sich, diese Adresse entgegen zu nehmen. Auch Prinz Luitpold, der spätere Prinzregent, und seine Söhne stimmen im Reichsrat für diese Adresse und erhalten deshalb vorübergehend Hausverbot in der königlichen Residenz.
In der Abgeordnetenkammer versuchen die Patrioten zunächst, den Verdacht zu entkräften, sie wollten mit Frankreich eine Revanche gegen Preußen betreiben; daher steht in der Adresse der Satz, dass "eine Lockung zum Vertragsbruch"..."nie in unserem Volke Eingang finden" werde; vielmehr "stehen wir wie ein Mann für die Integrität der deutschen Grenzen". Sie verlangen nach einem Außenminister, der das Vertrauen des Landes besitzt; die Thronrede dagegen drücke "unsere ebenso deutsche wie bayerisch-patriotische Hoffnung" aus. Neue Gesetze sollten nicht gegen die "Gefühle und Anschauungen des Volkes" gerichtet sein, wie das etwa bei der Schulgesetzvorlage 1867 der Fall gewesen sei. Insbesondere könne das Volk, "monarchisch von Natur", nicht verstehen, warum die Machtmittel des Staates einer Partei (der liberalen) dienstbar gemacht würden. Daher begrüße die Zweite Kammer den königlichen Entschluss, das direkte Wahlrecht einzuführen und damit den Überzeugungen des Volks zum richtigen Ausdruck zu verhelfen. Die Adresse findet eine Mehrheit von 78 gegen 62 Stimmen.
Einen denkwürdigen Moment erlebt dieser Landtag im Vorfeld der Kriegserklärung Frankreichs an Preußen (19. Juli 1870). Als Kriegsminister Pranck die Genehmigung eines umfangreichen Kredits für die Mobilisierung der bayerischen Armee beantragt, die der König bereits befohlen hat, plädiert Edmund Jörg als Sprecher der Patrioten zwar für dessen Bewilligung, aber nicht zum Zwecke der Teilnahme am Krieg, sondern zur Sicherung einer "bewaffneten Neutralität". Denn nach seiner Überzeugung lasse die Kriegsursache die deutsche Ehre und Integrität unberührt (er spielt dabei auf die Provokation des preußischen Königs in Bad Ems durch den französischen Botschafter in Folge der - auf französischen Druck hin zurückgezogenen - Kandidatur eines hohenzollernschen Prinzen für den spanischen Thron an). Die Liberalen argumentieren "patriotisch": Man müsse die bayerische Rheinpfalz schützen, vor allem aber habe man die Exekutivgewalt des Königs - der verfassungsgemäß über Krieg und Frieden zu entscheiden hat - zu respektieren. Dieser Auffassung sind auch einige "Patrioten", die Jörg die Gefolgschaft verweigern und für die Kriegskredite "im Fall der Unvermeidlichkeit des Krieges" plädieren. Der Antrag auf "bewaffnete Neutralität" wird mit 89 gegen 58 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung, die unter dem Eindruck der bereits erfolgten Kriegserklärung Frankreichs an Preußen steht, stimmen sogar 101 gegen 47 Abgeordnete für das Kreditgesetz und damit für die Teilnahme am Krieg. Außerhalb des Landtags führt die nationale Begeisterung zu Rufen wie: "Die 47 [patriotischen Abgeordneten, die gegen den Krieg gestimmt haben] gehören an den Laternenpfahl!" Derlei charakterisiert aber die Stimmung in den Städten, weniger die im ländlichen Bereich.
Die patriotische Fraktion ist damit in zwei Teile zerfallen: in einen "prinzipientreuen", entschieden bayerischen, den sogenannten Jörg-Flügel, und einen pragmatischen; dieser bildet ab Dezember 1870 formell die "Centrumsfraktion". Deren tiefe Gegensätze werden bei der nächsten Landtagsdebatte sichtbar, bei der es um eine Entscheidung von wahrhaft historischer Bedeutung geht, und bei der eine verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit notwendig war, nämlich um die Annahme der "Versailler Verträge" vom 23. November 1870. Mit diesen Verträgen wurden die Modalitäten vereinbart, unter denen Bayern dem Norddeutschen Bund beitritt, der sich nach dem Beitritt aller süddeutschen Staaten zum Deutschen Kaiserreich entwickelt. Die Kammer der Reichsräte billigt diese Verträge am 30. Dezember 1870 mit großer Mehrheit, zu der auch die Bischöfe von München und Augsburg zählten. In der Kammer der Abgeordneten lehnte der zuständige Ausschuss, in dem die Patrioten vom Jörg-Flügel die Mehrheit haben, die Verträge mit 12 gegen 3 Stimmen ab und verlangt die Aufnahme von Verhandlungen mit Preußen zur Bildung eines lockereren Bundes. Dieses Ausschussvotum führt zu einer zehntägigen Redeschlacht im Plenum, die am 21. Januar 1871 mit der Schlussabstimmung endet.
Die Patrioten um Edmund Jörg sehen in den Verträgen das Ende Bayerns: Bayern werde "mediatisiert", d. h. seiner Souveränität beraubt; die allgemeinen Rechte, die es als Gliedstaat innehabe, sowie die bayerischen Reservatrechte würden die Tendenz zum Einheitsstaat nur verbrämen; das historische Recht der Länder werde dem "Soldatenkaisertum" Preußens unterworfen; in der Reichsverfassung sieht man sogar eine "Abart des Despotismus". Die pragmatische "Centrumsfraktion" dagegen sieht in der Mitgliedschaft Bayerns im Kaiserreich "das kleinere Übel", welches Bayern immerhin als Staat erhalte; bleibe man dem Reich fern, so drohe die Isolierung und schließlich der Untergang Bayerns. In der Schlussabstimmung stimmen 102 gegen 48 Abgeordnete für das Vertragswerk; rund 40% der Patrioten sind damit von der offiziellen Parteilinie abgewichen.
Bemerkenswert ist, dass Ludwig II. die Entscheidung der Abgeordnetenkammer nicht abgewartet hat. Am 18. Januar 1871 - drei Tage vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag - wird in Versailles der König von Preußen, Wilhelm I., zum Deutschen Kaiser ausgerufen, wobei der bayerische König mit seinem "Kaiserbrief" den formellen Vorschlag dazu macht.
Im Landtagsabschied vom 18. Februar 1871 lobt der König die Tapferkeit der bayerischen Soldaten im Krieg, aber auch die "Landesvertretung", die den vollen Kampfeinsatz ermöglicht hat. Er schließt mit dem Hinweis darauf, dass Bayern "dem in Einigkeit verbundenen Gesamtvaterland" aufrichtig anhängen werde, dass es aber "seine volle Pflicht als Glied des Ganzen" nur dann werde erfüllen können, wenn es ein "festes, durch inneren Frieden starkes Gemeinwesen" bleibe. "Was dem Teile Stärke verleiht, frommt auch dem Ganzen".
Treml, in: Geschichte des modernen Bayern, S.136 ff. (Auszug aus der Rede des Abgeordneten Dr. Jörg in der Abgeordnetenkammer am 11. Januar 1871); Volkert, in: Handbuch der bayerischen Geschichte VI/1, S. 340 f.; Botzenhart, Die Regierungstätigkeit Ludwigs II., S. 82 ff., 109ff.