Noch vor den Landtagswahlen erwägt König Ludwig II. einen politischen Kurswechsel, indem er den bayerischen Reichsrat und zugleich Vorsitzenden der katholischen Zentrumsfraktion im Reichstag, Georg Freiherrn von Franckenstein, mit der Bildung eines Ministeriums beauftragt. Dieser lehnt ab, da seine Ernennung in Berlin als Beginn einer Oppositionspolitik gegen das Reich - das gerade in der Auseinandersetzung gegen den politischen Katholizismus ("Kulturkampf") begriffen ist - gedeutet würde. Ludwig belässt schließlich die staatsliberale und reichsfreundliche Regierung im Amt.
Die Wahlen bringen den Patrioten 79 Mandate und den Liberalen, die sich inzwischen zusammengeschlossen haben, 77 Mandate, wovon eines einem Fraktionslosen zugeordnet ist. Sie belegen aber erneut die Wirkung der "Wahlkreisgeometrie", indem hinter den 79 Mandaten der Patrioten 2,8 Millionen Stimmen stehen, hinter den 77 der Liberalen aber nur 1,9 Millionen Stimmen.
Die Patrioten protestieren in einer Adresse, die mit 79 gegen 76 Stimmen angenommen wird, gegen die Wahlkreiseinteilung, mit der "die wahre Meinung...der großen Mehrheit des bayerischen Volkes unterdrückt" werde. Die Regierung solle zurücktreten; nur eine Regierung, die es nicht nötig habe, mit Hilfe "eines erkünstelten Gleichgewichts" die eine Seite der Kammer gegen die andere auszuspielen, könne Vertrauen gewinnen und auch im Reich zu Ansehen gelangen, ohne weiterhin "ein Stück nach dem anderen von den bayerischen Kron- und Landesrechten" preiszugeben und dabei einem Interesse zu folgen, "das sehr weit davon entfernt ist, das allgemein deutsche zu sein".
Justizminister Johann Nepomuk von Fäustle weist den Vorwurf zurück, dass Bayern irgendwelche "Kron- und Landesrechte" preisgegeben habe; darauf, dass der preußische Gesandte in München im Auftrag von Bismarck Einfluss auf die bayerische Innenpolitik ausübt, geht er nicht ein. Der König weigert sich, diese Adresse entgegenzunehmen; er will jeden Anschein vermeiden, dass er seine Politik am Willen der Parlamentsmehrheit ausrichte, und will so verhindern, dass die Regierung in die Abhängigkeit vom Parlament gerät. Obwohl er mehrfach erwogen hat, das liberale Ministerium durch ein konservatives zu ersetzen, unterlässt er deshalb einen solchen Schritt.
Die Patrioten verständigen sich darauf, zwar keine Fundamentalopposition zu betreiben, aber allein die zur Fortführung des Staatshaushalts unbedingt notwendigen Ausgaben zu genehmigen. Sie erreichen jedoch nur, dass Kriegsminister Sigmund Freiherr von Pranckh zurücktritt, weil ihm der Landtag die Verwendung des größeren Teils der französischen Kriegsentschädigungszahlungen für militärische Zwecke verweigert (Nachfolger wird Josef Maximilian Ritter von Maillinger).
Beide Kammern richten gemeinsam 22 Anträge an den König, vornehmlich zu Besoldungsfragen, zur Finanzierung des Neubaus der Akademie der bildenden Künste, zur Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Organisation und das Verfahren der Verwaltungsbehörden sowie zum Eisenbahn- und Straßenbau. Ludwig genehmigt elf dieser Anträge und weist die anderen dem zuständigen Ministerium zur Prüfung zu.
Albrecht, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 379 ff.; Botzenhart, Die Regierungstätigkeit Ludwigs II., S. 82 ff., 110 ff.