Die Wahlen ergeben eine weitere Stärkung der Patrioten, die 85 Mandate erringen; hinzu kommen 4 Konservative, die eine Fraktionsgemeinschaft mit den Patrioten eingehen. Dagegen stehen 70 liberale Mandate.
Reichskanzler Bismarck übt erheblichen Druck aus, um zu verhindern, dass der Zentrumspolitiker Georg Heinrich Freiherr von und zu Franckenstein, der inzwischen Präsident der Kammer der Reichsräte geworden ist, Minister und Vorsitzender im Ministerrat wird. Bismarck glaubt, dass damit die Parlamentarisierung der Regierung in Bayern eingeleitet werde. Der König behält daraufhin Johann Ritter von Lutz als Kultusminister und Vorsitzenden im Ministerrat (seit 1880). Ludwig II. zieht sich immer mehr aus der Politik zurück und verkehrt auch mit seinen Ministern, die er weitgehend gewähren lässt, nur noch über sein Kabinettssekretariat.
In der Zweiten Kammer gibt es zwar Rededuelle zwischen Lutz und den Patrioten; größere Gesetzesvorhaben werden jedoch nicht in Angriff genommen. Die Patrioten bringen Anträge ein, die u.a. die völlige Abschaffung der konfessionsübergreifenden Volksschule, die Trennung des Geschichtsunterrichts nach Konfessionen an den Gymnasien, die schärfere Bestrafung des "Konkubinats" oder die Aufhebung der obligatorischen Zivilehe - die auf ein Reichsgesetz zurückgeht - bezwecken. Diese Anträge scheitern jedoch alle an der Kammer der Reichsräte. Auf der anderen Seite kommt die Regierung den Patrioten in Manchem entgegen; so erlässt sie 1883 eine Verordnung, welche die Konfessionsschule wieder zum Regelfall und die Verdrängung der Kirche aus dem Lehrerbildungs- und Schulbereich teilweise rückgängig macht.
Albrecht, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 381 ff.