Dieser Landtag steht im Zeichen der wachsenden Schulden Ludwigs II. auf Grund seiner Schlösserbauten (1885 sind es 6 Millionen Goldmark), seiner von der Regierung betriebenen Entmündigung (9. Juni 1886) und seinem Tod (13. Juni).
Bismarck, der Ludwig II. hohe Summen hat zukommen lassen, rät ihm, den Landtag um Übernahme der Schulden zu bitten. Der König beauftragt im April 1886 seine Regierung, im Landtag eine entsprechende Vorlage einzubringen. Diese weigert sich, weil dies aussichtslos sei. Die Zweite Kammer hatte ihr zu verstehen gegeben, dass sie eine solche Initiative ablehnen würde. Als der König daraufhin Anstalten unernimmt, eine neue Regierung zu bilden, holen die Minister ein psychiatrisches Gutachten ein; vier Ärzte, darunter Prof. von Gudden, urteilen übereinstimmend, dass der König in hohem Grade seelisch gestört sei. Der Bruder des Königs, Otto, ist seit langem geisteskrank; daher müsste der Onkel des Königs, der bereits 65-jährige Prinz Luitpold, die Regentschaft übernehmen. Nach längerem Zögern stellt sich dieser zur Verfügung, sofern der König zuvor für regierungsunfähig erklärt und entmündigt wird. Am 9. Juni 1886 übernimmt er als Stellvertreter des Königs die Regentschaft.
Am Tag nach dem Tod des Königs werden Landtag und Öffentlichkeit davon in Kenntnis gesetzt, dass die Thronfolge auf Otto übergegangen sei; wegen dessen Krankheit setze jedoch Prinz Luitpold seine Regentschaft fort, sofern der Landtag anerkenne, dass die Bedingungen dafür gegeben seien. Die Kammer der Reichsräte stimmt einstimmig dafür, die Kammer der Abgeordneten nach einer längeren Debatte ebenfalls. Der Vorsitzende im Ministerrat Johann Ritter von Lutz rechtfertigt sich in einer langen Rede vor der Zweiten Kammer wegen seiner Vorgehens in der Frage der Entmündigung und der Übernahme der Regentschaft durch Prinz Luitpold (26. Juni). Tatsache ist, dass eine frühere Beteiligung des Landtags bei den bestehenden Mehrheitsverhältnissen die Minister gefährdet hätte. Ludwig II. hatte bereits ernsthaft erwogen, den Präsidenten der Kammer der Reichsräte, Georg Heinrich Freiherrn von und zu Franckenstein, mit der Bildung einer konservativen Regierung zu beauftragen. Der König hoffte, dass diese die Einwilligung des Landtags zur Übernahme seiner Schulden erlangen würde. Prinz Luitpold dagegen hatte sich vor Übernahme der Regentschaft auf die Weiterführung der bestehenden Regierung festgelegt.
Die Gesamtschulden Ludwigs II. in Höhe von 14 Millionen Reichsmark werden von 1887 bis Ende 1901 aus der königlichen Zivilliste, also ohne zusätzliche Leistungen aus der Staatskasse, zurückbezahlt. Dem Prinzregenten werden vom Landtag 200.000 Gulden (= 342.857 Reichsmark) jährlich zur eigenen Verfügung gestellt.
Albrecht, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 383 ff.; Hartmann, S. 435 ff.; Treml, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 101 f.