Auf Grund der Wahlergebnisse vom12. Juli 1893 ziehen zwei neue Parteien in den Landtag ein: Die SPD erhält fünf Mandate, der Bayerische Bauernbund sogar neun Mandate (auf Kosten des Zentrums, welches nur noch über 74 Mandate verfügt). Der Bauernbund wird im Wahljahr für Niederbayern ins Leben gerufen und 1895 unter Einbeziehung von fränkischen und schwäbischen Bauernverbänden formell gegründet; 1897 gesellen sich auch oberbayerische Bauern dazu. Der Bayerische Bauernbund will eine reine Interessenvertretung der Bauern sein, da sich ihre wirtschaftliche Lage deutlich verschlechtert hat. Er wahrt Abstand sowohl zur Zentrumspartei als auch zur Kirche und zu den Christlichen Bauernvereinen. 1897 fordert der Bauernbund u.a. die Aufhebung der kirchlichen Schulaufsicht und die Abschaffung der aristokratischen Ersten Kammer. Bei den künftigen Landtagswahlen wird der Bauernbund allerdings dem Zentrum immer weniger Mandate abjagen können: Dafür sorgt der "linke", d.h. bäuerlich-demokratische und bayerisch-partikularistische Flügel des Zentrums um Dr. Georg Heim, den populären "Bauerndoktor". Dieser rückt 1897 in den Landtag nach und führt die mitgliederstarken "Christlichen Bauernvereine", welche sich 1898 auf gesamtbayerischer Ebene zusammenschließen ( "christlich" ist hier mit "katholisch" gleichzusetzen).
Streit um die Schul- und Kirchenpolitik durchzieht auch diesen Landtag. Georg von Vollmar, der Führer der SPD, fordert die Trennung von Kirche und Staat, wobei er auf das amerikanische Beispiel verweist; ferner kritisiert er die "Vormundschaft der Kirche über die Lehrer". Das Zentrum sieht darin ein Streben nach "Entchristlichung der Schule", wie sie auch den Liberalen vorschwebe, und fordert dagegen "die volle Emanzipation der Kirche von den Fesseln staatlicher Bevormundung".
Ein weiteres Thema ist das Wahlrecht: Die SPD fordert das allgemeine, gleiche und direkte Verhältniswahlrecht. Das Zentrum verlangt eine gesetzlich festgelegte Wahlkreiseinteilung, dessen Heim-Flügel darüber hinaus auch die direkte Wahl. Die für eine Wahlrechtsänderung aber nötige Zweidrittelmehrheit kommt jedoch nicht zustande, weil die Liberalen vom bestehenden Wahlrecht profitieren, insbesondere von der Beschränkung des Wahlrechts auf Steuerzahler, vom Mehrheitswahlrecht und der "Wahlkreisgeometrie", welche die Regierung zu ihren Gunsten betreibt.
Das gemäßigt liberale und auf die Erhaltung der überkommenen Staatsautorität bedachte Ministerium Crailsheim sucht weltanschauliche Grundsatzdiskussionen zu vermeiden. Es gewinnt die Unterstützung der Parlamentsmehrheit dadurch, dass es nur solche Vorlagen einbringt, welche von den "gemäßigten", d.h. nicht dogmatisch fixierten Abgeordneten sowohl des konservativ-katholischen als auch des liberalen Lagers unterstützt werden können. Auf diese Art kommt eine beachtliche Anzahl an Gesetzen zustande, auch wenn sie keine fundamentalen Neuerungen in einer Zeit raschen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels enthalten.
Der Prinzregent führt in seinem Landtagsabschied 56 Gesetze auf, die er im Lauf der langen Sitzungsperiode bereits sanktioniert hat, und erwähnt weitere, bei denen er sich dem gemeinsamen Votum beider Kammern anschließt oder die er - den Anträgen der Kammern folgend - bereits auf dem Verordnungsweg verwirklicht hat. Insbesondere sei hervorgehoben die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Bayern, das auf Reichsebene entstanden ist und zum 1. Januar 1900 in Kraft treten soll, und die Ablösung der bisherigen Steuer-, Umlagen und Zollfreiheit der Standesherren (deren Ahnen vor 1806 reichsunmittelbar gewesen waren). Am Schluss würdigt der Prinzregent, dass der Landtag an einer Reihe wichtiger Reformen bereitwillig mitgearbeitet habe, z.B. bei der Erhöhung der Gehälter der Beamten und der Lehrer, bei der Neuregelung des Bodenzinses (Pacht), bei diversen Gesetzen im Bereich des Steuerwesens, bei den Zuwendungen zum landwirtschaftlichen Kredit- und Genossenschaftswesens und nicht zuletzt im Bereich der Schule (Errichtung neuer Gymnasien, aber auch landwirtschaftlicher und technischer Berufsschulen). Mit seinen Bewilligungen habe der Landtag auch geholfen, die günstige Finanzlage zu nutzen, um Schulden vorzeitig zurück zu zahlen und die zweite große Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung Bayerns zu ermöglichen.
Der Präsident der Kammer der Abgeordneten, August Ritter von Clemm, lobt in seinem Schlusswort, dass die Regierung sich ebenfalls kooperativ gezeigt habe, indem sie dem Antrag beider Kammern nachgekommen sei, eine neue Vorlage zur Steuergesetzgebung einzubringen, die auf dem Prinzip der "Entlastung der Schwächeren und Mehrbelastung der Stärkeren" beruhe.
Albrecht, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 368 f., 402 ff.; Schamari, Kirche und Staat, S. 247-297; Hartmann, S. 442-447 (dort auch Überblick über die Parteien)