Die Wahlen vom 17. Juli 1905 werden von einem erneuten und ausgeweiteten Wahlbündnis zwischen SPD und Zentrum geprägt. Dieses erringt den größten Wahlsieg seiner Geschichte mit 102 Mandaten (das sind 65% der Mandate, die mit Hilfe von 52,7% der Stimmen gewonnen werden). Die SPD gewinnt ein Mandat hinzu, kommt also nun auf 12. Die Liberalen setzen ihren Abstieg fort und können nur noch 22 Mandate erringen.
Damit ist der Weg frei für die Zweidrittelmehrheit, welche die Wahlgesetzreform benötigt. Der Entwurf zum Wahlgesetz vom 9. April 1906 wird nicht von der Regierung eingebracht, sondern vom Landtag in Form eines Antrags; aber Clemens Graf von Podewils, der Vorsitzende im Ministerrat, unterstützt dieses Anliegen voll. In der Kammer der Reichsräte bemüht sich besonders Prinz Ludwig, der spätere König, um die Annahme des Entwurfs.
Durch das neue Wahlrecht wird die direkte Wahl eingeführt, das indirekte Verfahren über Wahlmänner fällt weg. Ferner wird nach dem Willen des Zentrums die relative an Stelle der absoluten Mehrheitswahl eingeführt. SPD und Liberale verzichten notgedrungen auf das favorisierte Verhältniswahlrecht. Die Einteilung der Wahlkreise wird erstmals gesetzlich geregelt, wobei die Bevölkerungszahlen von 1900 zu Grunde gelegt werden. Auch in anderen Punkten wird das Landtagswahlrecht dem Reichstagswahlrecht angeglichen (z.B. hinsichtlich des Mindestalters der Wahlberechtigten). Es bleibt jedoch die Bestimmung erhalten, wonach die Wahlberechtigung von der Zahlung einer direkten Steuer abhängt (Zensuswahlrecht). So kommt es, dass z.B. in München bei Landtagswahlen 89.000 Männer wahlberechtigt sind, bei Reichstagswahlen dagegen 133.000.
Ansonsten gehen die gereizten Weltanschauungsdebatten zwischen Zentrum und Liberalen über den kirchlichen Einfluss im Schul- und Hochschulwesen, über "Klerikalismus" und "Antiklerikalismus", "Ultramontanismus" und "Entchristlichung", gegen oder für die "Verkirchlichung" oder "Verklösterung" des Schulwesens weiter, ohne dass konkrete Entscheidungen von Bedeutung fallen. Bei diesen Themen stehen die Sozialdemokraten auf Seiten der Liberalen.
Der Landtagsabschied hebt neben dem Wahlgesetz besonders das Wassergesetz sowie den Kauf der Pfälzischen Eisenbahnen durch den Staat als wichtige Erfolge hervor.
Schamari, Kirche und Staat, S. 571-617; Albrecht, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 368 f., 405 ff.; Hartmann, S. 448 f.