Die Wahlen vom 31. Mai 1907 sind die ersten nach Einführung des neuen Wahlrechts 1906 (direkte Wahl, gesetzlich geregelte Wahlkreise). Das Zentrum sinkt leicht auf 98 Mandate ab; dennoch zieht es seinen Vorteil aus dem relativen Mehrheitswahlrecht, indem es 60% der Mandate bei 44% der Stimmen erhält. Die Benachteiligten dieses Wahlrechts sind die Liberalen, die nur 16% der Mandate bei 24% der Stimmen erhalten, aber mit 25 Mandaten dennoch leicht hinzu gewinnen, und die SPD, die zwar einen weiteren Sprung von 11 auf 20 Mandate macht, aber für 12% der Mandate 17,7% der Stimmen benötigt. Diese beiden Parteien sowie der Bauernbund verabreden eine Zusammenarbeit mit dem Ziel, das Verhältniswahlrecht durchzusetzen.
Charakteristisch für diesen Landtag ist eine Verschärfung der Parteigegensätze. Im November 1911 verweigert die Zentrumsfraktion die Beratung des Verkehrsetats, weil ihr der linksliberale Verkehrsminister Heinrich von Frauendorfer zu "sozialistenfreundlich" ist. Streitpunkt ist die Haltung gegenüber dem Süddeutschen Eisenbahnerverband, einer Art Gewerkschaft, die der SPD nahe steht. Als der Eindruck entsteht, dass Frauendorfer den Staatsbediensteten bei der Eisenbahn ein Streikrecht einräumt, beschließen die Zentrumsabgeordneten eine teilweise Budgetverweigerung. Das Zentrum, dessen rechter Flügel erstarkt ist, will sich dem Prinzregenten als regierungsfähig darstellen; zu diesem Zweck versucht es sich mit einem scharfen antisozialdemokratischen Kurs zu profilieren.
Der Prinzregent macht daraufhin von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch, den Landtag vorzeitig aufzulösen - die letzte derartige Auflösung fand 1869 statt - und setzt Neuwahlen an. Bei der Verkündung dieses Beschlusses in der Abgeordnetenkammer vermerkt das Protokoll "lebhaften Beifall links und bei den Sozialdemokraten". Im Landtagsabschied hebt Luitpold hervor, dass der mehrheitliche Beschluss beider Kammern gegen ein Streikrecht des Personals der Verkehrsanstalten der bisherigen Regierungspolitik entspricht. Die Budgetverweigerung wird sehr zurückhaltend erwähnt mit dem Hinweis, dass die Verhandlungen in der dritten Sitzungsperiode "ein Ergebnis noch nicht gezeitigt" hätten.
Offenbar wegen der plötzlichen Zeitnot bei der Erstellung des Landtagsabschieds ist dieser sehr lückenhaft. In der üblichen Auflistung der zustande gekommenen Gesetze, die auf Regierungsvorlagen beruhen, werden nur die Haushaltsgesetze für 1908/09 und 1910/11 erwähnt. Der Abschied enthält keinen Hinweis auf zwei wichtige in Kraft getretene Gesetze: das Gemeindewahlgesetz, mit dem das Verhältniswahlrecht in Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern eingeführt wird, und das Gesetz zur Einführung der Kirchensteuer zu Gunsten der evangelischen Kirche, beide vom 15. August 1908.
In seinem Schlusswort führt der Prinzregent mehrere Gesetze an, die zu seiner Befriedigung zustande gekommen seien: das Beamtengesetz, das auch eine Gehaltserhöhung beinhalte, an der ebenso die Lehrer und Geistlichen Anteil hätten, eine Reihe von Steuergesetzen, welche die Neugestaltung der direkten Steuern, die Regelung der Gemeindesteuern und Verbesserungen bei der Finanzverwaltung gebracht hätten, das Fischereigesetz sowie die Genehmigung von "reichen Mitteln" für Landwirtschaft, Industrie, Handwerk, Verkehr, zum Schutz vor Überschwemmungsgefahren und zur Ausnutzung der Wasserkraft.
Schamari, Kirche und Staat, S. 623-663; Möckl, Prinzregentenzeit, S. 540-547; Albrecht, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 406 f.; Hartmann, S. 449 f; Treml, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 107