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36. Landtag: 1912-1918 (21. Wahlperiode 1912-1918) < >

Sitzungsdauer: 27.02.1912-07.11.1918
Sitzung der Kammer der Reichsräte 1912
Sitzung der Kammer der Reichsräte 1912
1912, Fotografie, Foto: Bayerischer Landtag
© Bayerischer Landtag, München
Mitglieder der Zentrums-Fraktion im Jahr 1912
Mitglieder der Zentrums-Fraktion im Jahr 1912
1912, Postkarte
© Digitalbild: Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg (Bild: pivat; Wilhelmine Naab, Wokingham)

Die Wahlen vom 5. Februar 1912 stehen erstmals unter dem Zeichen eines Wahlbündnisses zwischen Liberalen, Sozialdemokratie und Bauernbund. Das Ziel dieses "Großblocks", die Brechung der absoluten Zentrumsmehrheit, wird allerdings nicht erreicht. Immerhin muss das Zentrum mit 87 (statt zuvor 98) Mandaten deutliche Einbußen hinnehmen; alle liberalen Gruppen inkl. zweier demokratischer Abgeordneter kommen auf 30 Abgeordnete, die SPD gewinnt 30 und der Bauernbund 8 Mandate, wobei 5 davon dem Bayerischen und 3 dem Deutschen Bauernbund zugerechnet werden. Den Wahlsieg verdankt die Zentrumspartei dem Mehrheitswahlrecht: Sie benötigt nur 394.000 Stimmen, um die absolute Mehrheit von 53% der Mandate zu erhalten; die drei Parteien des "Großblocks" erhalten mit insgesamt 489.600 Stimmen nur 42,7% der Mandate.
Am Wahltag tritt das Ministerium Podewils geschlossen zurück. Der Prinzregent betraut einen Zentrumspolitiker von Rang, Georg Freiherrn von Hertling, mit der Regierungsbildung. Der Professor der Philosophie an der Universität München gehört seit 1875 der Reichstagsfraktion der Zentrumspartei an, deren Vorsitzender er seit 1909 ist, und sitzt zudem in der bayerischen Kammer der Reichsräte. Sein Ziel ist es, die Katholiken auf der Grundlage der Gleichberechtigung in den deutschen Nationalstaat zu integrieren und die als staatsfeindlich und antichristlich verstandene Sozialdemokratie auszugrenzen.
Obwohl Hertling die parlamentarische Mehrheit hinter sich hat, erfolgt damit keine Parlamentarisierung der Regierung. Denn er und seine Kollegen verstehen sich dezidiert als königliche Minister und stehen dem bayerischen Zentrum, insbesondere dessem linken, demokratisch-partikularistischen Flügel unter Georg Heim distanziert gegenüber. Aber Hertlings Ernennung bedeutet eine Abkehr von der Tradition weltanschaulich liberaler Ministerien, die sich einer katholisch-konservativen Mehrheit im Abgeordnetenhaus gegenübersahen, mit der sie sich arrangieren mussten. Die Mitglieder des Ministeriums Hertling gehören mit einer Ausnahme (dem Innenminister und Reichsrat Max Freiherrn von Soden-Fraunhofen) nicht dem Zentrum an; sie sind keine Politiker, sondern Beamte. Die Regierung steht also nicht in Abhängigkeit von der Mehrheitsfraktion, vielmehr wird die Mehrheitsfraktion gewissermaßen in den Dienst der Regierung gestellt. Die Minister stimmen zwar in ihren katholisch-konservativen Wertvorstellungen mit dem Zentrum überein, folgen aber nicht dessen Wünschen, sondern den Direktiven des Königs.
Die Landtagsarbeit beginnt mit einer parteipolitischen Konfrontation: Das Zentrum beansprucht die Posten sowohl des Präsidenten als auch des Ersten Vizepräsidenten für sich und will den Liberalen nur den Posten des Zweiten Vizepräsidenten überlassen. Es zeigt sich eine tiefe Kluft zwischen Zentrum und evangelischen Konservativen einerseits und den drei anderen Fraktionen andererseits. Das Zentrum verübelt den Liberalen besonders die Zusammenarbeit mit der Sozialdemokratie, etwa bei der Debatte über die Verordnung, welche neu in die Eisenbahnverwaltung eintretende Arbeiter und Beamtenanwärter verpflichtet, sich keinem Gewerkschaftsverband anzuschließen, der auch für den Staatsdienst ein Streikrecht fordert. Zudem wachsen die Spannungen zwischen Abgeordnetenkammer und Reichsrat, da dieser sein Veto gegen einen staatlichen Zuschuss zur gemeindlichen Arbeitslosenversicherung einlegt, obwohl die Abgeordneten mit großer Mehrheit dieser Regierungsvorlage zugestimmt haben. Bei allen Diskussionen um Verfassungsreformen geht es daher nicht nur um das Wahlrecht, sondern auch um eine Reform der Kammer der Reichsräte, in der der adlige Großgrundbesitz nach wie vor dominiert, während andere Bevölkerungsschichten gar nicht vertreten sind.
Der Thronwechsel nach dem Tod des 91-jährigen Prinzregenten Luitpold am 12. Dezember 1912 stellt auch für den Landtag ein Problem dar. Da der eigentliche Thronfolger Otto, der Bruder König Ludwigs II., wegen Geisteskrankheit nicht regierungsfähig ist, tritt Luitpolds Sohn Ludwig die Regentschaft an. Prinzregent Ludwig möchte jedoch die verfassungsrechtlichen Einschränkungen, die eine bloße Regentschaft mit sich bringt, beenden und König werden. Das Problem wird durch einen Verfassungszusatz gelöst. Er sieht vor, dass der Landtag zwar einbezogen wird (eine einseitige Königsproklamation hätte als verfassungswidrig gegolten), aber so, dass dieser nicht über die Thronfolge befindet. Das Recht, bei dauerhafter Regierungsunfähigkeit des Thronfolgers die Regentschaft für erledigt zu erklären, hat allein der Regent; er muss dem Landtag lediglich diesen Schritt mitteilen und begründen. Auf diese Art soll das "Monarchische Prinzip" gewahrt werden. Diese Verfassungsänderung billigen sowohl die Kammer der Reichsräte als auch die Kammer der Abgeordneten, wobei nur die Sozialdemokraten mit Nein stimmen. Unmittelbar darauf kündigt König Ludwig III. am 5. November 1913 seine Thronbesteigung an. Wenig später genehmigt der Landtag die entsprechende Erhöhung der königlichen Zivilliste.
Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges am 4. August 1914 führt auch in Bayern zu nationaler Begeisterung. Der Landtag bewilligt sofort das Haushaltsgesetz samt einer zusätzlichen Ermächtigung zur Kreditaufnahme bei Bedarf; nur die SPD stimmt dagegen. Um der nationalen Geschlossenheit willen kommt es zu einem innenpolitischen "Burgfrieden", der aber - je länger der Krieg dauert und je stärker seine Wirkungen gerade auch für die unterversorgte Zivilbevölkerung zu spüren sind - immer brüchiger wird. Der Bayerische Landtag verliert an Bedeutung, da sich das politische Geschehen zunhemend auf das Reich verlagert, in dem sich ab 1916 eine verschleierte Militärdiktatur unter der Obersten Heeresleitung herausbildet. Alle Lebensbereiche inkl. der Nahrungsmittelversorgung werden mehr und mehr den Kriegsbedürfnissen untergeordnet und einer zentralen Verwaltung unterworfen. Bayern muss Lebensmittel an Norddeutschland abgeben, um die Ruhrarbeiter zu ernähren, obwohl die Nahrungsmittel in Bayern selbst knapp werden.
Während der Kriegsjahre debattiert die Abgeordnetenkammer über Dauerthemen wie die konfessionelle oder nichtkonfessionelle Schule, aber auch über kriegsbedingte Probleme wie die schlechte Nahrungsmittelversorgung. Im Landtag werden die gegensätzlichen Interessen einerseits der Bauern, die unter vielfältigen Belastungen leiden (Einziehung von Soldaten und Pferden, Ablieferungsquoten für Lebensmittel), und andererseits der Verbraucher in den Städten, die immer mehr unter Hunger leiden, ausgefochten. Dieser Konflikt lähmt auch die Regierung, in der Innenminister Maximilian Graf von Soden-Fraunhofen die Interessen der Produzenten vertritt, während sich der durch das Kriegsrecht gestärkte Kriegsminister Otto Freiherr Kreß von Kressenstein für die Konsumenten engagiert; im Dezember 1916 scheiden beide aus ihren Ämtern, die Probleme aber bleiben. Die Zentralisierung der Verwaltungsstränge auf Reichsebene mit dem Ziel einer durchgängigen Planwirtschaft engt die bayerischen Gestaltungsmöglichkeiten immer stärker ein. Der Unmut der Bevölkerung richtet sich deshalb zunächst gegen "Preußen", dann aber auch gegen die bayerische Regierung und den Monarchen, weil sich diese nicht gegen die Reichsleitung durchzusetzen vermögen.
Die vor allem im Reichstag geführte Kriegszieldiskussion beschäftigt auch den bayerischen Landtag. Einem Friedensschluss stehen vor allem die deutschen Annexionsabsichten im Weg, die auch König Ludwig III. unterstützt. Dennoch bemüht sich der Vorsitzende im bayerischen Ministerrat, Georg Friedrich Graf von Hertling, Wege zu finden, die zu einem Friedensschluss führen könnten. Der Reichstag setzt am 19. Juli 1917 ein Signal mit der Friedensresolution, welche mit den Stimmen des Zentrums, der SPD und der linksliberalen Fortschrittspartei (ab November 1918: DDP) einen annexionslosen Friedensschluss sowie eine Parlamentarisierung der Reichsregierung fordert. Im November 1917 löst Hertling Bethmann-Hollweg als Reichkanzler ab, kann sich jedoch trotz Unterstützung durch die Mehrheit des Reichstags nicht gegenüber der Obersten Heeresleitung durchsetzen, die weiterhin den Kurs der Reichspolitik bestimmt.
Der gegen diese Friedensbestrebungen 1917 gegründeten Vaterlandspartei, der Partei der "Annexionisten", welche um territorialer Eroberungen willen bis zum Endsieg kämpfen wollen, schließt sich kein bayerischer Abgeordneter an. Auch die Spaltung der SPD im gleichen Jahr in die Mehrheitssozialdemokratie (MSPD), welche im Reichstag weiterhin den Kriegskrediten zustimmt, und in die Unabhängige Sozialdemokratie (USPD), welche das raschest mögliche Ende des Krieges fordert, vollzieht sich im bayerischen Landtag nicht. Nur ein Abgeordneter tritt aus der Landtagsfraktion der SPD aus. Die Auseinandersetzung zwischen den beiden verfeindeten Parteiflügeln findet jedoch auf der Straße statt, z.B. beim Streik im Januar 1918, den die USPD (darunter Kurt Eisner, der spätere Revolutionsführer) organisiert, und an dem sich die MSPD nur beteiligt, um dessen Ausweitung zu einem unbefristeten Generalstreik zu verhindern (und dafür sogar den Dank der Regierung erhält).
Ein spezifisch bayerisches Thema ergibt sich aus Verfassungsreformbestrebungen. Im September 1917 beantragt die sozialdemokratische Landtagsfraktion eine wesentlich radikalere Verfassungsreform als die 1911 im Wahlbündnis geforderte: Parlamentarisierung der Regierung (d.h. die Regierung soll von der jeweiligen Kammermehrheit gebildet und abhängig sein), Abschaffung der Kammer der Reichsräte, Einführung des Verhältniswahlrechts und des Frauenstimmrechts, Trennung von Staat und Kirche, Abschaffung des Adels, Aufhebung der königlichen Privilegien. Diese radikalen Reformen werden von allen anderen Landtagsfraktionen abgelehnt. Aber als sich die Lage 1918 zuspitzt, nähern sich die anderen Fraktionen und auch die Regierung den Vorstellungen der SPD an. Allerdings führen die Verhandlungen erst am 2. November 1918 (also wenige Tage vor der Revolution) zu folgendem Abkommen zwischen Regierung und Landtagsfraktionen:
- Einführung des Verhältniswahlrechts und des Frauenstimmrechts;
- Erweiterung der Kammer der Reichsräte durch gesetzlich festgelegte Vertreter bestimmter Berufsstände; Reduzierung der Zahl der Prinzen in ihr; Einschränkung der Befugnisse auf ein zweimaliges Veto gegen Beschlüsse der Abgeordnetenkammer;
- Bindung der Minister und der bayerischen Bundesratsgesandten an das Vertrauen der Abgeordnetenkammer (Parlamentarisierung).
Der König stimmt der damit verbundenen Umwandlung der konstitutionellen in eine parlamentarische Monarchie zu. Doch bevor noch das Wahlgesetz geändert werden kann, um die Vereinbarkeit von Abgeordnetenmandat und Regierungsamt (als Voraussetzung für die Parlamentarisierung) einzuführen, bricht am 7./8. November 1918 die Revolution aus.

Willy Albrecht, Landtag und Regierung in Bayern am Vorabend der Revolution von 1918. Studien zur gesellschaftlichen und staatlichen Entwicklung Deutschlands von 1912-1918, Berlin 1968; Albrecht, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 405-438; Hartmann, S. 450-460 (mit Wahlanalyse); Treml, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 110-117

Gesetzgebung:

Gesetze:
- Gesetz über den vorläufigen Vollzug des Budgets für die Jahre 1912 und 1913
- Gesetz über die Aufnahme von Kreisanleihen
- Staatsschuldbuchgesetz
- Gesetz über das Lotteriespiel
- Gesetz zur Abänderung der bayerischen Heimat- und Armengesetzgebung
- Gesetz über die Regentschaft
- Gesetz über die Haftung des Staates für Angehörige des bayerischen Heeres
- Gesetz über die Änderung des Art. 2 des Gesetzes vom 1. Juli 1834, die Festsetzung einer permanenten Zivilliste betreffend
- Finanzgesetz für die Jahre 1914 und 1915
- Gesetz, die Änderung der Verfassung der Konsistorien Ansbach und Bayreuth betreffend
- Gesetz, die Änderung des Gesetzes über den Kriegszustand betreffend
- Gesetz, die Änderung des Berggesetzes betreffend
- Gesetz über Änderungen im Gebührenwesen
- Armengesetz
- Gesetz zur Wahrung der Rechte von Kriegsteilnehmern
- Gemeindebeamtengesetz
- Gesetz über die Verlängerung der laufenden Landtagswahlzeit
- Finanzgesetz für die Jahre 1916 und 1917
- Gesetz, die Stellvertretung bei den Gerichten während des Krieges betreffend
- Gesetz zur Abänderung des Umlagengesetzes
- Gesetz, die Ausarbeitung eines ausführlichen Entwurfes für die Herstellung einer Großschiffahrtstraße von Aschaffenburg bis zur Reichsgrenze unterhalb Passau betreffend
- Gesetz über den vorläufgen Vollzug des Staatshaushalts für die Jahre 1918 und 1919

Die Mitglieder des Landtages:

Präsidium Kammer der Abgeordneten
Präsident: Orterer, Dr. Georg, Ritter von (bis 05.10.1916)
Fuchs, Theobald, Ritter von (ab 31.01.1917)
1.Vizepräsident: Fuchs, Theobald, Ritter von
Casselmann, Dr. Leopold, Ritter von (ab 31.01.1917)
2.Vizepräsident: Frank, Alois
1.Schriftführer: Wörle, August Georg
2.Schriftführer: Pflaumer, Konrad
3.Schriftführer: Giehrl, Ludwig
4.Schriftführer: Einhauser, Dr. Robert
Präsidium Kammer der Reichsräte
1.Präsident: Fugger zu Glött, Carl Ernst, Graf von, seit 1914 Fürst
2.Präsident: Auer, Adolph, von
Crailsheim, Krafft, Freiherr von, Graf von (ab 17.12.1913)
1.Sekretär: Drechsel-Deuffstetten, Karl Max, Graf von
2.Sekretär: Franckenstein, Johann Karl, Freiherr von und zu
Stauffenberg, Berthold, Graf Schenk von (ab 17.12.1913)
Abgeordnete
Abgeordnete (182) Abresch, Eugen
Aichbichler, Josef
Ankenbrand, Andreas
Auer, Erhard
Bauer, Franz Xaver
Bauer, Sebastian
Bauernfeind, Wolfgang
Baumann, Paul
Beckh, Friedrich
Bottner, Joseph Anton
Bühler, Friedrich
Buhlheller, Valentin
Burger, Franz
Buttmann, Rudolf
Büttner, Eugen
Cadau, Johann
Casselmann, Leopold Ritter von
Deindl, Anton
Diel, Nikolaus
Diernreiter, Sebastian
Dirr, Pius
Dorn, Konrad
Eckerle, Friedrich
Einhauser, Robert
Eisenberger, Georg
Eisenmann, Simon
Endres, Friedrich
Endres, Fritz
Erbelding, Julius
Eschenbach, Alois
Franckenstein, Moritz Freiherr von und zu
Frank, Alois
Frank, Joseph
Freyberg, Karl Leopold Maria Freiherr von
Fuchs, Friedrich
Fuchs, Theobald Ritter von
Gandorfer, Karl
Gäßler, Franz Xaver
Gebhart, Karl
Gentner, Johann
Gerichten, Friedrich
Gerstenberger, Liborius
Gerstenecker, Franz
Giehrl, Ludwig
Giessen, Josef
Gölzer, Heinrich
Göring, Heinrich
Gößwein, Friedrich
Götz, Georg
Grasberger, Georg
Greißl, Alois
Haack, Leonhard Michael
Haagen, Martin
Häberlein, Hans
Haller von Hallerstein, Sigmund August Karl Ulrich Freiherr
Hammerschmidt, Karl
Hartmann, Hans
Haslinger, Johann
Hastreiter, Konrad
Haug, Matthäus
Helck, Johann Georg
Held, Heinrich
Hennemann, Theodor
Heß, Karl August
Hierl, Michael
Höcht, Franz
Hoffmann, Johannes
Huber, Joseph
Hübsch, Karl
Hupfer, Klement
Jägerhuber, Joseph
Jetz, Stephan
Jungmaier, Johann Jakob
Kanzler, Rudolf
Keidel, Ludwig Philipp
Klampfer, Georg
Kleber, Johann
Klement, Eduard Heinrich
Kling, Joseph
Kohl, Karl
Köhl, Karl
Kopp, Hans
Körner, Bruno
Kroher, Jakob
Lämmermann, Konrad
Lang, Anton
Lang, Anton
Lang, Franz Xaver
Lerno, Franz Xaver
Lohr, Johann Baptist
Loibl, Martin
Löweneck, Anton
Lutz, Friedrich
Malsen-Waldkirch, Konrad Freiherr von
Mattil, Ludwig
Matzeder, Joseph
Matzinger, Sebastian
Mayer, Johann
Mayer, Karl
Mayer, Thomas
Meußdörffer, Wilhelm
Moritz, Joseph
Müller, Adolf
Müller, Ferdinand
Müller-Meiningen, Ernst
Munzinger, Karl
Neuner, Friedrich Johann
Nimmerfall, Hans
Nuffer, Dominikus
Orterer, Georg Ritter von
Osel, Heinrich
Oswald, Heinrich
Pestalozza, Joseph Graf von
Pflaumer, Konrad
Pichler, Franz Seraphin Ritter von
Pickelmann, Ludwig
Profit, Friedrich
Puffer, Kaspar
Quidde, Ludwig
Raab, Ignaz
Räbel, Hans
Rauch, Hans
Renner, Ludwig
Reuß, Franz
Rollwagen, Hans
Roßhaupter, Albert
Rothfischer, Andreas
Ruedorffer (Rüdorffer), Sebastian
Rumpel, Franz
Säckler, Joseph
Saffer, Fritz
Sagmeister, Georg
Sailer, Johann
Scharnagl, Karl
Schefbeck, Joseph
Scheu, Friedrich
Schiml, Wilhelm
Schlittenbauer, Sebastian
Schmid, Eduard
Schmid, Joseph
Schmitt, Franz
Schneppenhorst, Ernst
Schön, Ignaz
Schramm, Johann Nepomuk
Schrepfer, Karl
Schubert, Johann Baptist
Schulz, Jakob
Seeberger, Michael
Segitz, Martin
Siben, Josef
Simon, Joseph
Soldner, Christian Friedrich
Speck, Karl Friedrich
Spindler, Wilhelm
Stang, Georg
Steets, Johann
Steiner, Martin
Steininger, Joseph
Stetter, Johann
Streifinger, Peter
Süßheim, Max
Teufel, Georg
Thoma, Friedrich
Timm, Johannes
Ueberreiter, Franz Joseph
Vogel, Georg Nikolaus
Vogel, Johann
Vollmar auf Veltheim, Georg Heinrich Ritter und Edler von
Wackerl, Michael
Wagner, Jakob
Wagner, Wolfgang
Walter, Hermann
Walterbach, Karl
Walz, Friedrich
Wasner, Joseph
Weißenfeld, Joseph
Wieland, Kaspar
Winsauer, Franz
Wohlgeschaffen, Klemens
Wohlmuth, Georg
Wörle, August Georg
Zettler, Ludwig
Reichsräte (108) Abert, Friedrich Philipp Ritter von
Arco-Valley, Maximilian Karl Graf von
Arco-Zinneberg, Joseph Maria Graf von
Aretin auf Haidenburg, Heinrich Maria Freiherr von
Auer, Adolph von
Bassus, Maximilian Kaspar Freiherr von
Bayern, Adalbert Alfons Prinz von
Bayern, Alphons Maria Prinz von
Bayern, Christoph Joseph Herzog in
Bayern, Ferdinand Maria Prinz von
Bayern, Franz Joseph Herzog in
Bayern, Franz Maria Prinz von
Bayern, Georg Franz Prinz von
Bayern, Heinrich Luitpold Prinz von
Bayern, Karl Maria Prinz von
Bayern, Konrad Luitpold Prinz von
Bayern, Leopold Maximilian Prinz von
Bayern, Ludwig Ferdinand Prinz von Bayern
Bayern, Ludwig III. Prinz, ab 1912 Prinzregent, ab 1913 König von
Bayern, Ludwig Wilhelm Herzog in
Bayern, Ludwig Wilhelm Karl Herzog in
Bayern, Luitpold Prinz, später Prinzregent von
Bayern, Rupprecht Maria Kronprinz von
Bayern, Siegfried August Herzog in
Bettinger, Franz Ritter von
Bezzel, Hermann Theodor Ritter von
Bray-Steinburg, Hippolyt Graf von
Bray-Steinburg, Otto Ludwig Graf von
Buhl, Franz von
Castell-Castell, Friedrich Carl Graf zu, Fürst zu
Castell-Rüdenhausen, Casimir Friedrich Fürst zu
Castell-Rüdenhausen, Wolfgang August Graf zu
Crailsheim, Friedrich Krafft Freiherr von, Graf von
Cramer-Klett, Theodor jun. Freiherr von
Deuster, Friedrich Christian von
Deym zu Arnstorf, Maximilian Joseph Graf von, Freiherr von Strzitiz
Drechsel-Deuffstetten, Karl Max Graf von
Erbach-Erbach und von Wartenberg-Roth, Georg Albrecht Graf zu
Faulhaber, Michael Ritter von
Finck, Wilhelm Peter Ritter von
Franckenstein, Johann Karl Freiherr von und zu
Franckenstein, Moritz Freiherr von und zu
Fugger zu Glött, Carl Ernst Graf von, seit 1914 Fürst
Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn, Johannes Hartmann Graf von
Giech, Karl Gottfried Graf von und zu
Gravenreuth, Maximilian Casimir Guy Freiherr von
Gumppenberg-Pöttmes-Oberprennberg, Hans Georg Freiherr von
Guttenberg, Georg Enoch Freiherr von und zu
Guttenberg, Maximilian Hermann Freiherr von und zu
Haag, Hermann Ritter von
Haas, Friedrich
Haiß, Wilhelm Ritter von
Hauck, Jakob Johannes Ritter von
Heinzelmann, Friedrich Ritter von
Henle, Antonius Ritter von
Hertling, Georg Friedrich Graf von
Hohenlohe-Bartenstein und Jagstberg, Johannes Friedrich Fürst zu
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Moritz Fürst zu
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Philipp Ernst Fürst zu
Holnstein aus Bayern, Ludwig Karl Graf von
Ingelheim, Philipp Rudolf Anselm Franz Graf von, genannt Echter von und zu Mespelbrunn
Lang-Puchhof, Karl Friedrich von
Lang-Puchhof, Karl Hermann von
Lavale, Karl Jakob Ritter von
Leiningen, Emich Eduard Fürst zu
Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg, Otto Ludwig Graf von
Lindenfels, Karl Freiherr von
Lotzbeck auf Weyhern, Eugen Freiherr von
Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, Ernst Alban Fürst zu
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, Aloys Joseph Fürst zu
Maffei, Hugo Ritter und Edler von
Maldeghem, Carl Joseph Maria Graf von
Maldeghem, Ludwig Karl Graf von
Miller, Ferdinand Ritter von
Miller, Oskar Ritter von
Mirbach-Geldern-Egmont, Alfons Graf von
Montgelas, Joseph Maximilian Graf von
Moy, Ernst Maria Graf von
Mühle-Eckart auf Leonberg, Heinrich Karl Graf von der
Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg, Albrecht Franz Fürst von
Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg, Emil Franz Fürst von
Oettingen-Oettingen und Oettingen-Wallerstein, Karl Friedrich Fürst zu
Ortenburg-Tambach, Franz Karl Julius Graf zu
Pflaum, Friedrich Ritter von
Poschinger auf Frauenau, Eduard Benedikt Ritter von, Freiherr von
Preysing-Lichtenegg-Moos, Johann Georg Graf von
Preysing-Lichtenegg-Moos, Johann Kaspar Graf von
Preysing-Lichtenegg-Moos, Maximilian Emanuel Graf von
Quadt zu Wykradt und Isny, Bertram Otto Graf von
Rechteren und Limpurg, Friedrich Ludwig Graf von
Rieppel, Anton Ritter von
Sandizell, Karl Theodor Graf von und zu
Schaezler, Alfred Ferdinand Freiherr von
Schanz, Georg Ritter von
Schnurbein, Markus Paul Freiherr von
Schönborn-Wiesentheid, Arthur Franz Graf von
Schönborn-Wiesentheid, Erwein Clemens Graf von
Soden-Fraunhofen, Maximilian Graf von
Stauffenberg, Berthold Graf Schenk von
Thelemann, Heinrich Ritter von
Thüngen, Hans Karl Freiherr von
Thurn und Taxis, Albert Maria Fürst von
Toerring-Jettenbach-Guttenzell auf Seefeld, Hans Veit Graf von
Veit, Friedrich von
Waldbott-Bassenheim, Ludwig Maria Friedrich Graf von
Waldburg-Zeil-Trauchburg, Georg Maximilian Fürst von
Wrede, Karl Philipp Fürst von
Würtzburg, Ludwig Veit Freiherr von

Minister / Kabinette:

Minister
Staatsminister des Kgl. Hauses und des Äußern sowie Vorsitzender im Ministerrat: Hertling, Dr. Georg Friedrich, Graf von
Dandl, Otto, Ritter von (ab 11.11.1917)
Staatsminister des Innern: Soden-Fraunhofen, Maximilian, Graf von
Brettreich, Dr. Friedrich, Ritter von (ab 11.12.1916)
Staatsminister des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten: Knilling, Dr. Eugen, Ritter von
Staatsminister der Justiz: Thelemann, Heinrich, Ritter von
Staatsminister der Finanzen: Breunig, Georg, Ritter von
Staatsminister für Verkehrsangelegenheiten: Seidlein, Lorenz, Ritter von
Kriegsminister: Kreß von Kressenstein, Otto, Freiherr von
Hellingrath, Philipp, von (ab 11.12.1916)

Wahlergebnisse:

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