Die Wahlen vom 5. Februar 1912 stehen erstmals unter dem Zeichen eines Wahlbündnisses zwischen Liberalen, Sozialdemokratie und Bauernbund. Das Ziel dieses "Großblocks", die Brechung der absoluten Zentrumsmehrheit, wird allerdings nicht erreicht. Immerhin muss das Zentrum mit 87 (statt zuvor 98) Mandaten deutliche Einbußen hinnehmen; alle liberalen Gruppen inkl. zweier demokratischer Abgeordneter kommen auf 30 Abgeordnete, die SPD gewinnt 30 und der Bauernbund 8 Mandate, wobei 5 davon dem Bayerischen und 3 dem Deutschen Bauernbund zugerechnet werden. Den Wahlsieg verdankt die Zentrumspartei dem Mehrheitswahlrecht: Sie benötigt nur 394.000 Stimmen, um die absolute Mehrheit von 53% der Mandate zu erhalten; die drei Parteien des "Großblocks" erhalten mit insgesamt 489.600 Stimmen nur 42,7% der Mandate.
Am Wahltag tritt das Ministerium Podewils geschlossen zurück. Der Prinzregent betraut einen Zentrumspolitiker von Rang, Georg Freiherrn von Hertling, mit der Regierungsbildung. Der Professor der Philosophie an der Universität München gehört seit 1875 der Reichstagsfraktion der Zentrumspartei an, deren Vorsitzender er seit 1909 ist, und sitzt zudem in der bayerischen Kammer der Reichsräte. Sein Ziel ist es, die Katholiken auf der Grundlage der Gleichberechtigung in den deutschen Nationalstaat zu integrieren und die als staatsfeindlich und antichristlich verstandene Sozialdemokratie auszugrenzen.
Obwohl Hertling die parlamentarische Mehrheit hinter sich hat, erfolgt damit keine Parlamentarisierung der Regierung. Denn er und seine Kollegen verstehen sich dezidiert als königliche Minister und stehen dem bayerischen Zentrum, insbesondere dessem linken, demokratisch-partikularistischen Flügel unter Georg Heim distanziert gegenüber. Aber Hertlings Ernennung bedeutet eine Abkehr von der Tradition weltanschaulich liberaler Ministerien, die sich einer katholisch-konservativen Mehrheit im Abgeordnetenhaus gegenübersahen, mit der sie sich arrangieren mussten. Die Mitglieder des Ministeriums Hertling gehören mit einer Ausnahme (dem Innenminister und Reichsrat Max Freiherrn von Soden-Fraunhofen) nicht dem Zentrum an; sie sind keine Politiker, sondern Beamte. Die Regierung steht also nicht in Abhängigkeit von der Mehrheitsfraktion, vielmehr wird die Mehrheitsfraktion gewissermaßen in den Dienst der Regierung gestellt. Die Minister stimmen zwar in ihren katholisch-konservativen Wertvorstellungen mit dem Zentrum überein, folgen aber nicht dessen Wünschen, sondern den Direktiven des Königs.
Die Landtagsarbeit beginnt mit einer parteipolitischen Konfrontation: Das Zentrum beansprucht die Posten sowohl des Präsidenten als auch des Ersten Vizepräsidenten für sich und will den Liberalen nur den Posten des Zweiten Vizepräsidenten überlassen. Es zeigt sich eine tiefe Kluft zwischen Zentrum und evangelischen Konservativen einerseits und den drei anderen Fraktionen andererseits. Das Zentrum verübelt den Liberalen besonders die Zusammenarbeit mit der Sozialdemokratie, etwa bei der Debatte über die Verordnung, welche neu in die Eisenbahnverwaltung eintretende Arbeiter und Beamtenanwärter verpflichtet, sich keinem Gewerkschaftsverband anzuschließen, der auch für den Staatsdienst ein Streikrecht fordert. Zudem wachsen die Spannungen zwischen Abgeordnetenkammer und Reichsrat, da dieser sein Veto gegen einen staatlichen Zuschuss zur gemeindlichen Arbeitslosenversicherung einlegt, obwohl die Abgeordneten mit großer Mehrheit dieser Regierungsvorlage zugestimmt haben. Bei allen Diskussionen um Verfassungsreformen geht es daher nicht nur um das Wahlrecht, sondern auch um eine Reform der Kammer der Reichsräte, in der der adlige Großgrundbesitz nach wie vor dominiert, während andere Bevölkerungsschichten gar nicht vertreten sind.
Der Thronwechsel nach dem Tod des 91-jährigen Prinzregenten Luitpold am 12. Dezember 1912 stellt auch für den Landtag ein Problem dar. Da der eigentliche Thronfolger Otto, der Bruder König Ludwigs II., wegen Geisteskrankheit nicht regierungsfähig ist, tritt Luitpolds Sohn Ludwig die Regentschaft an. Prinzregent Ludwig möchte jedoch die verfassungsrechtlichen Einschränkungen, die eine bloße Regentschaft mit sich bringt, beenden und König werden. Das Problem wird durch einen Verfassungszusatz gelöst. Er sieht vor, dass der Landtag zwar einbezogen wird (eine einseitige Königsproklamation hätte als verfassungswidrig gegolten), aber so, dass dieser nicht über die Thronfolge befindet. Das Recht, bei dauerhafter Regierungsunfähigkeit des Thronfolgers die Regentschaft für erledigt zu erklären, hat allein der Regent; er muss dem Landtag lediglich diesen Schritt mitteilen und begründen. Auf diese Art soll das "Monarchische Prinzip" gewahrt werden. Diese Verfassungsänderung billigen sowohl die Kammer der Reichsräte als auch die Kammer der Abgeordneten, wobei nur die Sozialdemokraten mit Nein stimmen. Unmittelbar darauf kündigt König Ludwig III. am 5. November 1913 seine Thronbesteigung an. Wenig später genehmigt der Landtag die entsprechende Erhöhung der königlichen Zivilliste.
Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges am 4. August 1914 führt auch in Bayern zu nationaler Begeisterung. Der Landtag bewilligt sofort das Haushaltsgesetz samt einer zusätzlichen Ermächtigung zur Kreditaufnahme bei Bedarf; nur die SPD stimmt dagegen. Um der nationalen Geschlossenheit willen kommt es zu einem innenpolitischen "Burgfrieden", der aber - je länger der Krieg dauert und je stärker seine Wirkungen gerade auch für die unterversorgte Zivilbevölkerung zu spüren sind - immer brüchiger wird. Der Bayerische Landtag verliert an Bedeutung, da sich das politische Geschehen zunhemend auf das Reich verlagert, in dem sich ab 1916 eine verschleierte Militärdiktatur unter der Obersten Heeresleitung herausbildet. Alle Lebensbereiche inkl. der Nahrungsmittelversorgung werden mehr und mehr den Kriegsbedürfnissen untergeordnet und einer zentralen Verwaltung unterworfen. Bayern muss Lebensmittel an Norddeutschland abgeben, um die Ruhrarbeiter zu ernähren, obwohl die Nahrungsmittel in Bayern selbst knapp werden.
Während der Kriegsjahre debattiert die Abgeordnetenkammer über Dauerthemen wie die konfessionelle oder nichtkonfessionelle Schule, aber auch über kriegsbedingte Probleme wie die schlechte Nahrungsmittelversorgung. Im Landtag werden die gegensätzlichen Interessen einerseits der Bauern, die unter vielfältigen Belastungen leiden (Einziehung von Soldaten und Pferden, Ablieferungsquoten für Lebensmittel), und andererseits der Verbraucher in den Städten, die immer mehr unter Hunger leiden, ausgefochten. Dieser Konflikt lähmt auch die Regierung, in der Innenminister Maximilian Graf von Soden-Fraunhofen die Interessen der Produzenten vertritt, während sich der durch das Kriegsrecht gestärkte Kriegsminister Otto Freiherr Kreß von Kressenstein für die Konsumenten engagiert; im Dezember 1916 scheiden beide aus ihren Ämtern, die Probleme aber bleiben. Die Zentralisierung der Verwaltungsstränge auf Reichsebene mit dem Ziel einer durchgängigen Planwirtschaft engt die bayerischen Gestaltungsmöglichkeiten immer stärker ein. Der Unmut der Bevölkerung richtet sich deshalb zunächst gegen "Preußen", dann aber auch gegen die bayerische Regierung und den Monarchen, weil sich diese nicht gegen die Reichsleitung durchzusetzen vermögen.
Die vor allem im Reichstag geführte Kriegszieldiskussion beschäftigt auch den bayerischen Landtag. Einem Friedensschluss stehen vor allem die deutschen Annexionsabsichten im Weg, die auch König Ludwig III. unterstützt. Dennoch bemüht sich der Vorsitzende im bayerischen Ministerrat, Georg Friedrich Graf von Hertling, Wege zu finden, die zu einem Friedensschluss führen könnten. Der Reichstag setzt am 19. Juli 1917 ein Signal mit der Friedensresolution, welche mit den Stimmen des Zentrums, der SPD und der linksliberalen Fortschrittspartei (ab November 1918: DDP) einen annexionslosen Friedensschluss sowie eine Parlamentarisierung der Reichsregierung fordert. Im November 1917 löst Hertling Bethmann-Hollweg als Reichkanzler ab, kann sich jedoch trotz Unterstützung durch die Mehrheit des Reichstags nicht gegenüber der Obersten Heeresleitung durchsetzen, die weiterhin den Kurs der Reichspolitik bestimmt.
Der gegen diese Friedensbestrebungen 1917 gegründeten Vaterlandspartei, der Partei der "Annexionisten", welche um territorialer Eroberungen willen bis zum Endsieg kämpfen wollen, schließt sich kein bayerischer Abgeordneter an. Auch die Spaltung der SPD im gleichen Jahr in die Mehrheitssozialdemokratie (MSPD), welche im Reichstag weiterhin den Kriegskrediten zustimmt, und in die Unabhängige Sozialdemokratie (USPD), welche das raschest mögliche Ende des Krieges fordert, vollzieht sich im bayerischen Landtag nicht. Nur ein Abgeordneter tritt aus der Landtagsfraktion der SPD aus. Die Auseinandersetzung zwischen den beiden verfeindeten Parteiflügeln findet jedoch auf der Straße statt, z.B. beim Streik im Januar 1918, den die USPD (darunter Kurt Eisner, der spätere Revolutionsführer) organisiert, und an dem sich die MSPD nur beteiligt, um dessen Ausweitung zu einem unbefristeten Generalstreik zu verhindern (und dafür sogar den Dank der Regierung erhält).
Ein spezifisch bayerisches Thema ergibt sich aus Verfassungsreformbestrebungen. Im September 1917 beantragt die sozialdemokratische Landtagsfraktion eine wesentlich radikalere Verfassungsreform als die 1911 im Wahlbündnis geforderte: Parlamentarisierung der Regierung (d.h. die Regierung soll von der jeweiligen Kammermehrheit gebildet und abhängig sein), Abschaffung der Kammer der Reichsräte, Einführung des Verhältniswahlrechts und des Frauenstimmrechts, Trennung von Staat und Kirche, Abschaffung des Adels, Aufhebung der königlichen Privilegien. Diese radikalen Reformen werden von allen anderen Landtagsfraktionen abgelehnt. Aber als sich die Lage 1918 zuspitzt, nähern sich die anderen Fraktionen und auch die Regierung den Vorstellungen der SPD an. Allerdings führen die Verhandlungen erst am 2. November 1918 (also wenige Tage vor der Revolution) zu folgendem Abkommen zwischen Regierung und Landtagsfraktionen:
- Einführung des Verhältniswahlrechts und des Frauenstimmrechts;
- Erweiterung der Kammer der Reichsräte durch gesetzlich festgelegte Vertreter bestimmter Berufsstände; Reduzierung der Zahl der Prinzen in ihr; Einschränkung der Befugnisse auf ein zweimaliges Veto gegen Beschlüsse der Abgeordnetenkammer;
- Bindung der Minister und der bayerischen Bundesratsgesandten an das Vertrauen der Abgeordnetenkammer (Parlamentarisierung).
Der König stimmt der damit verbundenen Umwandlung der konstitutionellen in eine parlamentarische Monarchie zu. Doch bevor noch das Wahlgesetz geändert werden kann, um die Vereinbarkeit von Abgeordnetenmandat und Regierungsamt (als Voraussetzung für die Parlamentarisierung) einzuführen, bricht am 7./8. November 1918 die Revolution aus.
Willy Albrecht, Landtag und Regierung in Bayern am Vorabend der Revolution von 1918. Studien zur gesellschaftlichen und staatlichen Entwicklung Deutschlands von 1912-1918, Berlin 1968; Albrecht, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 405-438; Hartmann, S. 450-460 (mit Wahlanalyse); Treml, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 110-117