Bayern hatte als erstes Land im Deutschen Reich die Monarchie gestürzt. Aber welche Herrschaftsform sollte sie ersetzen? Darüber waren sich auch die Revolutionäre nicht einig. Die einen wollten, dass von allen bayerischen Staatsbürgern ein Parlament gewählt wird. Die Volksvertreter sollten für eine bestimmte Zeit über Gesetze und den Haushalt abstimmen und die Regierung wählen. Das nennt man parlamentarische Demokratie, die heute in der Bundesrepublik Deutschland bestehende politische Form.
Andere traten für eine radikalere Form von Demokratie ein, nämlich die Räterepublik. Fabriken, militärische Abteilungen oder Gemeinden sollten Einheiten bilden. Diese diskutieren die anstehenden politischen Fragen und wählen ihre Vertreter in Rätegremien. Die Räte, welche an die Beschlüsse ihrer Wähler gebunden sind, wählen ihrerseits einen Rat auf höherer Ebene bis zum Zentralrat an der Spitze.
Der Zentralrat verhinderte die nächste Einberufung des Landtags durch die Regierung auf den 9. April und rief am 7. April die "Räterepublik" aus. Die Regierung Hoffmann und der Landtag wichen nach Bamberg aus. Eine Abteilung der hoffmanntreuen Republikanischen Schutztruppe stürzte Mitte April 1919 in München die 1. Räterepublik. Die im Hofbräuhaus tagenden Betriebs- und Soldatenräte riefen unter dem Vorsitz von Eugen Leviné am 13. April 1919 die 2. Räterepublik aus. Mitte April gelang es der Roten Armee, vorrückende Truppenverbände der Regierung Hoffmann bei Dachau zurückzuschlagen. München wurde Ende April von Regierungstruppen und Freikorpsverbänden eingeschlossen. Am 30. April 1919 ermordeten Angehörige der Roten Armee im Luitpoldgymnasium Geiseln. Nach Beginn der Kampfhandlungen am 1. Mai in München konnten die Regierungstruppen schnell vorrücken. Als letzte Stellung der Roten Armee wurde am Abend des 2. Mai der Mathäserbräu erobert. Während und nach den Kampfhandlungen wurden mehrere hunderte Rotarmisten und Spartakisten von den einrückenden Siegern standrechtlich erschossen.
Gemäß der „Bamberger Verfassung“, die aufgrund der Unruhen in München von Mitgliedern des Landtags und der Regierung am 12. August 1919 fernab der Hauptstadt verabschiedet wurde, war Bayern eine parlamentarische Demokratie. Das Volk übte seine Rechte durch das Parlament, das aus nur einer Kammer besteht, und mittels Volksbegehren und Volksentscheid aus. Die Regierung wird vom Landtag gewählt, wobei der Ministerpräsident keine so herausragende Stellung im Kabinett einnimmt wie heute. Bayern wird im Verfassungstext als „Freistaat und Mitglied des Deutschen Reiches“ bezeichnet.
Die Reichsverfassung, nach ihrem Entstehungsort als "Weimarer Verfassung" bezeichnet, wird zwar formell auch erst am 11. August von Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) unterzeichnet, gab jedoch den Rahmen vor, im dem sich die bayerische Verfassung bewegen musste. Denn da nunmehr das gesamte deutsche Volk als Souverän galt, war das Reich den Ländern verfassungsrechtlich übergeordnet. Bayern verlor seine Reservatrechte aus dem Kaiserreich (eigene Post, Bahn und Armee). Und nicht nur das: Die neue Reichsverfassung war die bislang zentralistischste und barg somit reichlich Konfliktstoff in sich.