Am 7. November 1918 rief Kurt Eisner die Republik, den Freistaat Bayern, aus. Damit war die Monarchie beendet. König Ludwig III. entband am 13. November 1918 Beamte, Soldaten und Offiziere von ihrem Eid, dankte jedoch nicht offiziell ab. Die Aufgabe des vorläufigen Parlaments übernahm der Provisorische Nationalrat, Kurt Eisner wurde Ministerpräsident.
Am 12. Januar 1919 wurde dann der Bayerische Landtag gewählt. Erstmals existierte damit eine demokratisch gewählte Volksvertretung in Bayern, die über eine neue Verfassung beraten sollte. Nach der Ermordung Eisners und dem Ende der Räterepublik in München bildete schließlich die SPD unter Ministerpräsident Hoffmann am 31. Mai 1919 eine Koalitionsregierung mit der BVP und der DDP.
Am 12. August 1919 wurde die nach dem Entstehungsort benannte „Bamberger Verfassung“ angenommen. Bayern war nun eine parlamentarische Demokratie. Wahlberechtigt waren jede Bürgerin und jeder Bürger ab 21 Jahren. Das Volk übte seine Rechte durch das Parlament und mittels Volksbegehren und Volksentscheid aus. Die Verfassung sah darüber hinaus einen starken Landtag vor, der unter anderem zuständig war für die Gesetzgebung, die Genehmigung aller Staatsverträge, die Bewilligung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie für die Wahl und Abberufung der Regierung bzw. ihrer Mitglieder. Der Ministerpräsident hatte dagegen in der Regierung eine vergleichsweise schwache Stellung.
Die Verfassung besaß darüber hinaus einen knappen Grundrechtskatalog. Außerdem war es für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern als einzigem Land in Deutschland möglich, eine Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Staatsgerichtshof einzureichen. So konnten sie Rechtschutz erlangen, falls ihre Grundrechte verletzt wurden.
In der Praxis hatte die Bayerische Verfassung allerdings kaum Bedeutung, da Reichsrecht Landesrecht brach. Entscheidend war die Weimarer Verfassung. 1933 wurde die sogenannte Bamberger Verfassung faktisch außer Kraft gesetzt.