Bereits während des Deutsch-Französischen Kriegs 1870 wurde über eine deutsche Einigung verhandelt. Das betraf auch das Königreich Bayern. Hierüber berieten der bayerische Außenminister und der bayerische Kriegsminister mit Bismarck. König Ludwig II. von Bayern war daran nicht beteiligt.
Am 23. November 1870 wurde schließlich der Vertrag von Versailles unterzeichnet. König Ludwig II. musste jedoch dazu überredet werden, seine Unterschrift einige Tage später unter den Bundesvertrag zu setzen.
Um die preußische Vormachtstellung im neuen Deutschen Reich zu sichern, sollte der preußische König zum Kaiser ernannt und damit über die anderen Könige erhoben werden. Da Ludwig II. als der vornehmste deutsche Fürst unter den Beitretenden von 1870 galt, sollte er der Rangerhöhung – also der Verleihung des Kaisertitels – König Wilhelms von Preußen zustimmen. Somit würden es ihm die anderen Fürsten gleichtun. Genau darin aber sah Ludwig sein monarchisches Selbstverständnis im Kern berührt: Das bayerische Königtum musste sich nun einem anderen Herrscher unterordnen.
Nach langen Verhandlungen und Zugeständnissen unterzeichnete der König den so genannten Kaiserbrief, den Bismarck formuliert hatte. Darin trug Ludwig II. König Wilhelm von Preußen formell den Titel eines Kaisers an. Zugleich bat er um die „Wiederherstellung eines Deutschen Reiches“. An der Kaiserproklamation am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles nahm König Ludwig II. jedoch nicht teil.
Nach langen Verhandlungen stimmte auch der Landtag mit einer äußerst knappen Zweidrittelmehrheit für den Beitritt Bayerns zum Deutschen Reich, jedoch erst drei Tage nach der Kaiserproklamation.
Als die Verfassung des Deutschen Reiches am 16. April 1871 in Kraft trat, galt für Bayern nun zusätzlich zu seiner Verfassung von 1818 die Deutsche Reichsverfassung als übergeordnetes Recht. Der politische Kurs wurde nun durch die Reichsregierung in Berlin bestimmt.
Verständnistipp: Die Präsidialrechte waren zunächst die Rechte, die König Wilhelm als Herrscher in Preußen ausübte. Denn er hatte innerhalb des Norddeutschen Bundes als König das Bundespräsidium inne.