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Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz

Hintergrund

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern wurde 1946 in der Bayerischen Verfassung und 1949 im Grundgesetz verankert. 
Dieser Schritt gilt als ein Meilenstein im Kampf für Gleichberechtigung. Trotzdem hatten auch in den Jahrzehnten danach Frauen in Gesellschaft und Berufsleben noch lange nicht die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie Männer. 

Ein Grund dafür waren verbreitete Rollenbilder: Die Frau musste sich vorwiegend um Haushalt und Kinderbetreuung kümmern, der Mann dagegen galt als „Ernährer“ und Oberhaupt der Familie. Das hatte großen Einfluss auf die Berufswelt. Wenn Frauen neben ihren Pflichten im Haushalt erwerbstätig waren, dann standen ihnen vor allem stereotypische Berufe wie Kindergärtnerin oder Krankenschwester offen. Zu vielen Berufsfeldern, die als typisch männlich galten, hatten Frauen jahrelang keinen Zugang. Zum Beispiel konnten Frauen in München erst ab den 1960er Jahren Straßenbahnfahrerin, Politesse oder Taxifahrerin werden.
 

Aufgabe 1

Dr. Hildegard Hamm-Brücher beschreibt im hier gezeigten Ausschnitt die ungleichen Chancen von Männern und Frauen beim Zugang zu Führungspositionen und im Bereich der Nachwuchsförderung in den 1950er-Jahren. 

Betrachtet das Zeitzeugeninterview (Quelle 4) und fasst ihre Schilderung der beruflichen Situation für Frauen in den 1950er und 1960er Jahren mündlich zusammen. Verwendet hierfür auch die von der Zeitzeugin genannten Beispiele.

Aufgabe 2

Seit der gesetzlichen Festschreibung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wurde bis heute viel erreicht. 

Doch auch heute ist sie immer noch nicht in allen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft Realität.  
 

  • Diskutiert gemeinsam: Ist das Ziel der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Berufsleben heute erreicht?
     
  • Benennt positive und negative Beispiele. Formuliert konkrete Maßnahmen zur Verbesserung.