Franz Gürtner
1922–1932 Bayerischer Justizminister und früher Wegbereiter Hitlers
Als Hitler und die Nationalsozialisten versuchen, 1923 in München die Maikundgebung von SPD und Gewerkschaften gewaltsam zu sprengen, verhindert Justizminister Franz Gürtner von der deutschnationalen Bayerischen Mittelpartei (BMP) deren strafrechtliche Verfolgung.
Im Prozess zum Hitler-Putsch 1924 will er das Triumvirat aus Kahr, Lossow und Seißer schützen. Deshalb holt er das Verfahren nach München und bestimmt den mit den Putschisten sympathisierenden Landgerichtsdirektor Georg Neithardt zum Vorsitzenden Richter.
An Hitlers vorzeitiger Haftentlassung nach nur 9 Monaten ist Gürtner 1924 ebenso beteiligt wie an der Aufhebung des NSDAP-Parteiverbots 1925 sowie an der Aufhebung von Hitlers Redeverbot 1927.
Biogramm
| 1900–1904 | Jurastudium als Stipendiat der bayerischen Studienstiftung „Maximilianeum“ |
| 1909 | Eintritt in den bayerischen Justizdienst als Staatsanwalt in München |
| 1912 | Ernennung zum Richter am Amtsgericht München |
| 1914–1918 | Soldat im Ersten Weltkrieg |
| 1920 | Landgerichtsrat in München |
| 1921 | Oberregierungsrat im Justizministerium |
| 1922–1932 | Bayerischer Justizminister |
| 1932–1941 | Reichsjustizminister |
| 1933 | Unter Gürtners Leitung Schaffung der formaljuristischen Grundlagen zur Gleichschaltung des Justizwesens |
| 1934 | Mitverantwortlich für das „Staatsnotwehrgesetz“, mit dem nachträglich die Rechtsgrundlage für die Morde im Zusammenhang mit der Röhm-Affäre und faktisch die Aufhebung der Trennung von Exekutive und Legislative geschaffen wird |
| 1937 | Goldenes Parteiabzeichen der NSDAP und damit Aufnahme in die Partei |