Heinrich Hoffmann
Selbst ernannter „Leibfotograf“ Hitlers
Heinrich Hoffmann lernt das Fotografenhandwerk im väterlichen Atelier in Regensburg.
Ab 1909 in München ansässig, wird er durch die Dokumentation von Revolution und Räterepublik 1918/19 politisiert. Im April 1920 tritt er der NSDAP bei.
Bei seinen Fotografien arbeitet Hoffmann mit gestellten Szenen, Collagen und Manipulationen. Beim Hitler-Putsch 1923 fotografiert er am 9. November Putschisten in der Stadt, verpasst aber den Demonstrationszug. Vom Schusswechsel an der Feldherrnhalle fertigt er rückwirkend Bildcollagen an.
Hoffmann setzt alles daran, Hitlers „Leibfotograf“ zu werden. Als solcher hält er stundenlange Atelierssitzungen mit ihm ab. Später entwickelt sich Hoffmann zur zentralen Figur der NS-Bildpropaganda.
Biogramm
| 1888 | Umzug der Familie aus Fürth nach Regensburg |
| 1897–1900 | Ausbildung im Fotoatelier des Onkels und des Vaters in der Fröhliche-Türken-Straße 14 in Regensburg |
| 1900–1909 | Gehilfe in Fotoateliers in Deutschland, Schweiz und nach eigener Aussage in Großbritannien |
| 1909 | Eröffnung eines eigenen Ateliers in München, Schellingstraße 33 |
| 1917 | Kurzzeitig Soldat im Ersten Weltkrieg |
| 1919 | Veröffentlichung der Broschüre „Ein Jahr bayerische Revolution im Bilde“ |
| 1920 | Im April Eintritt in die NSDAP |
| 1923 | Entstehung der ersten Hitlerporträts Hoffmanns in seinem Fotostudio |
| 1925 | Wiedereintritt in die neugegründete NSDAP |
| 1926 | Mitinitiierung der Parteizeitschrift Illustrierter Beobachter |
| 1929–1933 | Mitglied im Münchner Stadtrat |
| 1929 | Im Oktober in Hoffmanns Atelier Begegnung Hitlers mit Eva Braun, seiner späteren Geliebten |
| 1933–1945 | Funktion als „Reichsbildberichterstatter der NSDAP“, Veröffentlichung von zahlreichen Fotobänden zu Hitler und der NSDAP; enger Vertrauter Hitlers |
| 1945 | Im April Verhaftung durch die US-Armee |
| 1947 | Im Entnazifizierungsverfahren zunächst Einstufung als „Hauptschuldiger“ |
| 1950 | Herabstufung zum „Belasteten“ und Entlassung aus der Haft |
| 1953 | Aufhebung der Berufsbeschränkung |