Gustav von Kahr
1920–1921 Bayerischer Ministerpräsident
1923–1924 Bayerischer Generalstaatskommissar
Hauptakteur der „Ordnungszelle Bayern“
Im März 1920 wird Gustav von Kahr auf Betreiben der Bayerischen Volkspartei (BVP) zum Ministerpräsidenten gewählt. Bayern will er fortan zur vermeintlichen „Ordnungszelle“ formen. Seine Macht stützt er auf die Einwohnerwehren, deren Aufbau er maßgeblich fördert.
Kahr verweigert sich der von der Reichsregierung auf Druck der Alliierten angeordneten Auflösung der Einwohnerwehren ebenso wie auch der Umsetzung einer Republikschutzverordnung nach der Ermordung des Zentrumspolitikers Matthias Erzberger. Im Konflikt mit der Reichsregierung verliert er den Rückhalt der BVP und tritt im September 1921 zurück.
Im Krisenjahr 1923 beruft ihn die Bayerische Staatsregierung zum Generalstaatskommissar mit exekutiven Vollmachten.
Biogramm
| 1882–1888 | Studium der Rechtswissenschaften in München |
| 1895–1900 | Tätigkeit im Bayerischen Staatsministerium des Inneren |
| 1900 | Bezirksamtmann in Kaufbeuren |
| 1902 | Erneute Berufung ins Bayerische Staatsministerium des Innern |
| 1911 | Verleihung des persönlichen Adels |
| 1912 | Staatsrat, Ministerialdirektor und Stellvertreter des Innenministers |
| 1917 | Regierungspräsident von Oberbayern |
| 1920–1921 | Bayerischer Ministerpräsident |
| 1921–1923 | Erneut Regierungspräsident von Oberbayern |
| 1923 | Am 26. September Ernennung zum Generalstaatskommissar mit exekutiven Vollmachten durch die Bayerische Staatsregierung Verfolgung von Plänen zur Absetzung der Reichsregierung und zur Errichtung eines „Reichsdirektoriums“ Am 8./9. November maßgebliche Beteiligung an der Niederschlagung des Hitler-Putsches |
| 1924 | Im Februar Rücktritt als Generalstaatskommissar Im Oktober Ernennung zum Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs |
| 1934 | Am 30. Juni Ermordung im KZ Dachau während der Röhm-Affäre |