Georg Neithardt
National-konservativer Jurist, Vorsitzender Richter im Hitler-Prozess 1924
Richter Georg Neithardt übt Nachsicht mit den Hochverrätern.
Er akzeptiert, dass Angeklagte und Verteidiger vor Gericht ihrem Hass auf Demokratie und Republik freien Lauf lassen. Neithardt unterschlägt, dass die Putschisten vier Landespolizisten erschossen haben, und verharmlost die Geiselnahme hochrangiger Regierungsmitglieder. Die bei den Putschisten gefundene „Notverfassung“, die bereits Elemente des späteren NS-Terrorregimes enthält, erkennt er als Beweisstück für ihre mörderischen Pläne nicht an.
Das von Neithardt gesprochene milde Urteil zahlt sich nach der NS-Machtübernahme 1933 für ihn aus, da Hitler als Reichskanzler dafür sorgt, dass Neithardt befördert wird.
Biogramm
| 1888–1910 | Nach Jurastudium in Erlangen und München erste Stationen im juristischen Staatsdienst, unter anderem in Kronach und München |
| 1911 | Rat am Landgericht München I |
| 1919–1924 | Leiter des Bayerischen Volksgerichts München I |
| 1920 | Vorsitzender Richter im Prozess gegen den Eisner-Mörder Anton Graf Arco auf Valley Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat |
| 1922 | Landgerichtsdirektor am Landgericht München I |
| 1924 | Vorsitzender Richter im Hitler-Prozess |
| 1933 | Zunächst Landgerichtspräsident in Hof, dann Oberlandesgerichtspräsident in München; NSDAP-Beitritt |
| 1934/1935 | Präsident der Reichsdisziplinarkammer und Beschäftigung am Erbhofgericht in München |
| 1950/1951 | Im Entnazifizierungsverfahren posthum zunächst Einstufung als „Hauptschuldiger“, dann als „Belasteter“, schließlich Einstellung des Verfahrens |