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Georg Neithardt

National-konservativer Jurist, Vorsitzender Richter im Hitler-Prozess 1924

Richter Georg Neithardt übt Nachsicht mit den Hochverrätern. 

Er akzeptiert, dass Angeklagte und Verteidiger vor Gericht ihrem Hass auf Demokratie und Republik freien Lauf lassen. Neithardt unterschlägt, dass die Putschisten vier Landespolizisten erschossen haben, und verharmlost die Geiselnahme hochrangiger Regierungsmitglieder. Die bei den Putschisten gefundene „Notverfassung“, die bereits Elemente des späteren NS-Terrorregimes enthält, erkennt er als Beweisstück für ihre mörderischen Pläne nicht an.

Das von Neithardt gesprochene milde Urteil zahlt sich nach der NS-Machtübernahme 1933 für ihn aus, da Hitler als Reichskanzler dafür sorgt, dass Neithardt befördert wird.

Biogramm

18881910Nach Jurastudium in Erlangen und München erste Stationen im juristischen Staatsdienst, unter anderem in Kronach und München
1911Rat am Landgericht München I
19191924Leiter des Bayerischen Volksgerichts München I
1920

Vorsitzender Richter im Prozess gegen den Eisner-Mörder Anton Graf Arco auf Valley

Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat

1922Landgerichtsdirektor am Landgericht München I
1924Vorsitzender Richter im Hitler-Prozess
1933Zunächst Landgerichtspräsident in Hof, dann Oberlandesgerichtspräsident in München; NSDAP-Beitritt
1934/1935Präsident der Reichsdisziplinarkammer und Beschäftigung am Erbhofgericht in München
1950/1951Im Entnazifizierungsverfahren posthum zunächst Einstufung als „Hauptschuldiger“, dann als „Belasteter“, schließlich Einstellung des Verfahrens