Dieser Landtag ist der erste, der nach dem neuen Wahlrecht gewählt wird (am 7. Dezember 1848). Neu ist ferner, dass sich im Vorfeld der Wahl viele politische Vereinigungen unterschiedlicher Richtungen herausgebildet haben; es hat eine Politisierung der Bevölkerung stattgefunden, die vor allem mit den in der Frankfurter Nationalversammlung diskutierten Grundfragen der deutschen Nation zusammenhängt. Aber auch im Bereich der "sozialen Frage" entwickeln sich erste Organisationsansätze in Richtung auf das, was man später die "Arbeiterbewegung" nennen wird.
Die Kammer der Abgeordneten erhält erstmals eine "linke" Mehrheit, die regional verschiedener Herkunft ist. Nach dem Vorbild der Frankfurter Nationalversammlung bilden sich fraktionsähnliche Zusammenschlüsse heraus, die man in vier Gruppen einteilen kann: ganz links die Anhänger der Volkssouveränität und der Einheit Deutschlands mit 58 Abgeordneten (die "Demokraten"); dann die Linksliberalen, die an der konstitutionellen Monarchie festhalten wollen, mit 12 Abgeordneten ("linke Mitte"); ferner die gemäßigten Liberalen oder Liberalkonservativen ("rechte Mitte") mit 34 Abgeordneten und schließlich ganz rechts die katholisch-konservativen, großdeutsch gesonnenen Anhänger der Monarchie mit 29 Abgeordneten.
Von der regionalen Herkunft her gesehen, werden in Altbayern nur zwei linke, aber 27 gemäßigt rechte und 27 rechte Abgeordnete gewählt; die Schwaben und Franken dagegen entsenden 37 Linke sowie 12, die sich der linken Mitte anschließen, 7 gemäßigte rechte und 2 rechte. Die 19 Abgeordneten aus der Rheinpfalz sind ausschließlich Vertreter der radikalen Linken. Es stehen sich also zwei Lager gegenüber: ein rechter, konservativ-katholischer, altbayerischer Block und ein etwas größerer, linker, liberaler bis demokratischer, stark protestantisch bestimmter neubayerischer Block.
Maximilian II. eröffnet den Landtag am 22. Januar 1849 in der Prannerstraße. Er kündigt eine Serie von Gesetzesvorlagen an. Doch es kommt nicht so weit: Dieser Landtag wird von einem einzigen Thema bestimmt, nämlich vom Meinungsstreit um die von der Frankfurter Nationalversammlung erarbeitete Reichsverfassung. Noch im Dezember 1848 hat die Nationalversammlung einen Grundrechtekatalog beschlossen; schon das wird von den konservativen Kräften als Eingriff in die Souveränität der Bundesstaaten betrachtet.
Bereits die Adresse der Zweiten Kammer vom 9. Februar 1849, die von 72 gegen 61 Stimmen angenommen wird, zeigt die unüberbrückbare Kluft zu den Auffassungen des Königs und der hinter ihm stehenden konservativen Kräfte auf: Die "linke" Mehrheit preist die Aussicht auf die "Einigung Deutschlands auf dem Grunde gleichmäßiger, wahre Volksfreiheit gewährleistender Einrichtungen in den einzelnen Staaten und einer Gesamtverfassung, die alle deutschen Stämme ohne Ausnahme zu einem...Bundesstaate verbindet". Dazu müssten die Einzelstaaten einen Teil ihrer bisherigen Rechte aufgeben. "Nur ein...rückhaltloses Eingehen auf den neu erwachten Zeitgeist, welcher alle Schichten der bürgerlichen Gesellschaft durchzieht, nur bereitwillige Unterordnung unter die Beschlüsse der konstituierenden (d.h. verfassunggebenden) Nationalversammlung und der Zentralgewalt" vermöchten dem deutschen Volk Ruhe und Wohlstand zu sichern. Ausdrücklich erkennt die Abgeordnetenmehrheit den Grundrechten, wie sie in der Paulskirche beschlossen wurden, Gesetzeskraft zu.
Am 8. März, also noch bevor die Frankfurter Nationalversammlung ihre Verfassung am 28. März 1849 verabschiedet, vertagt Maximilian II. den Landtag und bildet die Regierung um. Am 23. April lehnt Bayern die Verfassung der Paulskirche ab, was zu einer breiten Protestbewegung führt; in der Pfalz kommt es zum Aufstand. Am 16. Mai tritt der Landtag wieder zusammen; die Abgeordnetenkammer fordert in einer am 21. Mai mit 72 gegen 62 Stimmen angenommenen Adresse die Anerkennung der Reichsverfassung, "die insbesondere von der fränkischen, schwäbischen und rheinpfälzischen Bevölkerung laut und freudig begrüßt" worden sei.
Als die Regierung am nächsten Tag den pfälzischen Abgeordneten die Teilnahme am Landtag verweigert, verlässt die Linke geschlossen das Parlament. Am 10. Juni macht der König erstmals vom Instrument der Auflösung des Landtags Gebrauch, das ihm die Möglichkeit gibt, durch die in einem solchen Fall nötigen Neuwahlen eine für die Regierung günstigere Zusammensetzung der Abgeordnetenkammer zu bewirken. Nach dem Aufstand in der Pfalz, der nur mit preußischer Unterstützung niedergeschlagen werden kann, und nach den Unruhen in Schwaben und Franken, welche die Bürger aufgeschreckt und verunsichert haben, gewinnen die gemäßigten und konservativen Kräfte wieder die Oberhand.
Volkert, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV/1, S. 254 f.; Hartmann, S. 411; Treml, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 66 ff.; Lenk, in: Haus der Bayerischen Geschichte (Hg.), König Maximilian II. von Bayern, Rosenheim 1988, S. 131 ff.; Thränhardt, S. 39 ff.